Allein­erziehende So beantragen Sie Steuerklasse II

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Allein­erziehende - So beantragen Sie Steuerklasse II

Single-Eltern. Wer allein den Haushalt schmeißt, Kinder groß­zieht und arbeitet, kann einen Antrag auf Steuerklasse II stellen. © Getty Images / Gary Burchell

Der Entlastungs­betrag soll den finanziellen Druck mindern. Für Allein­erziehende gibt es daher die Steuerklasse II. Wir sagen, wie Sie den Steuerklassen­wechsel beantragen.

Steuerklasse II: Das sind die Voraus­setzungen

Als allein­erziehend im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) gilt, wer alleine mit mindestens einem Kind zusammenlebt, für das es Kindergeld oder den Kinderfreibetrag gibt. Das Kind sollte im Haushalt des Antrag­stel­lers oder der Antrag­stel­lerin gemeldet sein. Zudem gilt: Es darf kein anderer Voll­jähriger in dem Haushalt leben. Voll­jährige Kinder, für die Kinder­geld gezahlt wird, zählen hier nicht (Kindergeld ab 18).

Entlastungs­betrag: Hilfe für Allein­erziehende

Der Vorteil in der Steuerklasse II: Dort gibt es den sogenannten Entlastungs­betrag. Seit 2023 sind das jähr­lich 4 260 Euro, die Allein­erziehende steuerlich geltend machen können. Für jedes weitere Kind im Haushalt erhöht sich der Gesamt­betrag um 240 Euro (§ 24b EStG). Damit steht einer allein­erziehenden Mutter mit zwei Kindern für das Jahr 2023 ein Entlastungs­betrag von 4 500 Euro zu.

So beantragen Sie den Steuerklassen­wechsel

Schritt 1. Rufen Sie das für Sie zuständige ­Finanz­amt an. Sagen Sie, dass Sie allein­erziehend sind und die nötigen Formulare für den Steuerklassen­wechsel benötigen. Das Finanz­amt schickt Ihnen dann die Unterlagen zu. ­

Alternativ können Sie im Formularcenter der Bundesfinanzverwaltung den nötigen Antrag auf Lohn­steuer-Ermäßigung inklusive der Anlage Kinder als PDF-Datei ausfüllen und herunter­laden. Die beiden Formulare finden Sie im Ordner „Steuerformulare“, dann „Lohn­steuer (Arbeit­nehmer)“. Nutzen Sie das Online-Portal Mein Elster, können Sie den Antrag unter „Alle Formulare“ und dann „Lohn­steuer Arbeitnehmer“ direkt online stellen.

Schritt 2. Füllen Sie beide Formulare aus, unter­schreiben Sie alles und schi­cken es dann an das für Sie zuständige Finanz­amt – oder werfen Sie Ihre Unterlagen dort in den Brief­kasten.

Schritt 3. Prüfen Sie in den Folgemonaten in Ihrer Gehalts­abrechnung, ob der Steuerklassenwechsel geklappt hat. Haken Sie bei Ihrem ­Finanz­amt nach, wenn dem nicht so ist.

Tipp: Sollten Sie im Zuge der Trennung vergessen, den Steuerklassen­wechsel zu beantragen, ist das nicht schlimm. Sie machen dann im ­folgenden Jahr eine Steuererklärung und geben an, ab wann Sie allein­erziehend waren. So ­können Sie auch rück­wirkend noch vom Entlastungs­betrag für Allein­erziehende profitieren.

Steuerrat­geber der Stiftung Warentest

Allein­erziehende - So beantragen Sie Steuerklasse II

© Stiftung Warentest

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Profilbild Stiftung_Warentest am 03.07.2023 um 15:44 Uhr
Link Lohnsteuerermäßigung

@asresal: Der Link hat sich in der Zwischenzeit geändert:
www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=F093112606B71BFB64BF

asresal am 03.07.2023 um 15:12 Uhr
broken link

Leider funktioniert der zweite Link bei "Schritt 1" nicht mehr...