
Nach dem Ampel-Aus. Viele geplante Steueränderungen für 2025 standen zunächst auf der Kippe. © Imago / Chromorange
Etliche neue Steuerregeln wollte die Ampelregierung zum Jahreswechsel beschließen. Wir zeigen, was noch kommt und was gescheitert ist.
Nach dem Aus der Ampelregierung rangen die ehemaligen Koalitionspartner darum, welche neuen Steuerregeln sich noch zum Jahreswechsel gemeinsam umsetzen lassen – und welche Projekte vorerst gescheitert sind. Nach der Sitzung des Bundesrats am 20. Dezember steht nun endgültig fest, welche neuen Steuergesetze 2025 kommen.
Die Stiftung Warentest hat die wichtigsten Änderungen herausgesucht. Grün bedeutet: Die Änderungen entstammen Gesetzen, denen Bundestag und Bundesrat noch zugestimmt haben. Rot heißt: Diese Projekte sind mit dem Ende der Ampelregierung vorerst vom Tisch – sie kommen zum Jahreswechsel nicht mehr.
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Bei dieser Betrachtung muss man allerdings auch die indirekten Steuern berücksichtigen, vor allem die Umsatz- („Mehrwertsteuer“) und die Versicherungssteuer. Geht man von einem Musterhaushalt aus, der vorher 30.000 Euro pro Jahr ausgegeben hat und jetzt durch die hausgemachte Inflation für den identischen Warenkorb 35.000 Euro bezahlen muss, dann sind das 5.000 Euro mehr. In diesen "Mehrausgaben" in Höhe von 5.000 Euro sind selbstverständlich auch Umsatz-/Versicherungssteuer enthalten.
Geht man davon aus, dass 500 Euro dieser 5.000 Euro "Mehrausgaben" mit 7 Prozent und 4.500 Euro mit 19 Prozent besteuert wurden, dann sind das 751,20 Euro MEHR Umsatzsteuer pro Jahr. Da die Konsumquote (Anteil der Ausgaben bezogen auf das Einkommen) bei Geringverdienern, kleinen Rentnern, Sozialleistungsempfängern usw. höher ist als bei Einkommensmillionären und bei 100 Prozent liegen kann, dann heißt das, dass hier Umverteilung von unten nach ganz oben betrieben wird.
Es gibt keine Steuerersparnis, schon alleine eine 4%ige Erhöhung von 40.000 € Jahreslohn, rd. 1.600 €, kassiert das Finanzamt wesentlich mehr als der Grundfreibetrag steigt.
Dieser Grundfreibetrag ist gegenüber Mindestlöhner u. Rentenbezieher eine Farce.
Die Freibeträge der Renten reichen nicht um eine Doppelbesteuerung der Renten gänzlich auszuschließen.
Die Politiker u. deren Klientel des Beamtentums haben einen gewaltigen Rechenfehler in diesem Berechnungsmodus der Freibeträge begangen.
Der Beweis:
All diejenigen die ab 2040 in Rente gehen, müssen 100% ihrer Rente versteuern. Sie bekommen keine Freibeträge auf die bis 2040 in Kaskaden abschmelzene Steuer auf Rentenbeiträge.
Richtig ist!
2040 minus 50 Arbeitsjahre (67 minus 17 Start Berufsleben) = Jahr 1990 (X). Für höhere Bildungsabschlüsse, die meist mehr verdienen und weniger vollwertige Arbeitsjahre haben, ist das Jahr (X) anzupassen.
Das Finanzamt muss alle Steuern, die auf Rentenbeiträge ab 1990 gezahlt wurden, zurückzahlen.
@martinpoess: Der Gesetzesentwurf liegt zur Zeit noch im Vermittlungsausschuss. dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-von-wachstumschancen-investitionen-und-innovation-sowie-steuervereinfachung/303318
Sie schreiben in Ihrem Artikel: "Nutzen Angestellte dagegen einen emissionsfreien Dienstwagen privat, schlägt die Firma nur 1 Prozent von einem Viertel des Listenpreises auf. Diesen reduzierten geldwerten Vorteil gibt es für E-Autos bis 70 000 Euro Bruttolistenpreis, die ab 2024 angeschafft werden. Bislang durfte das Fahrzeug dafür maximal 60 000 Euro gekostet haben". Ist das Stand Ende Dezember 2023 bereits beschlossen und gesetzlich umgesetzt?
Was heißt ALLE? Ich musste 2016 wegen Kranheit meiner Eltern unfreiwillig in FRÜHRENTE gehen, hab durch die Pflege meinen gesamten Ersparnisse verloren und kann die geerbte Wohnung nun für mehr als 1000 € vermieten. 1000 Euro ist ein absoluter Witz. Das kosten viele Wohnungen bereits in einem Monat. Oder anders herum: Wer kann es sich leisten, eine Wohnung für 83,33 €/Monat zu vermieten?
Wo zahle ich weniger Steuern in 2024?