Steuer-ABC für Existenzgründer

Checkliste

Existenzgründer müssen manche bürokratische Hürde nehmen. Die Checkliste hilft Ihnen:

Sie sind arbeitslos und wollen sich selbstständig machen?

  • Arbeitsamt. Dort beantragen Sie Überbrückungsgeld oder Zuschuss zur „Ich-AG“.
  • Konzept. Auch wenn keines verlangt wird, sollten Sie ein Unternehmenskonzept aufstellen. Damit haben Sie bessere Chancen, denn es hilft, Risiken besser abzuschätzen. Das Finanzamt will sowieso Ihren angepeilten Umsatz für die Steuerschätzung wissen.

Wo muss ich meine Firma anmelden?

  • Ordnungsamt. Gewerbetreibende beantragen bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung einen Gewerbeschein (kostet 10 bis 50 Euro).
  • Finanzamt. Bei einer gewerblichen Tätigkeit informiert die Gemeindeverwaltung das Finanzamt. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit teilen Sie dem Finanzamt die Eröffnung eines Betriebs oder einer Praxis mit.
  • Amtsgericht. Dort wird ins Handelsregister eingetragen, wer eine kaufmännische Firma oder GmbH gründet. Die Firma ist dann nach den strengen Regeln des Handelsgesetzbuchs zu führen. Geschäftsbriefe müssen Firmennamen, Rechtsform und Registernummer ausweisen.
  • Notar. Zur Gründung einer GmbH müssen Sie einen Notar aufsuchen, der den Gesellschaftsvertrag beurkundet. Bei einer Einzelfirma oder Personengesellschaft ist der Notarbesuch nicht nötig, außer beim Abschluss von Grundstücksgeschäften.

Gibt es für mich als Kleinunternehmer Erleichterung?

  • Buchführung. Davon sind Sie bis zu 30 000 Euro Jahresgewinn und bis zu 350 000 Euro Jahresumsatz befreit. Sie können wie Freiberufler den Gewinn nach der Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln.
  • Umsatzsteuerbefreiung. Beträgt Ihr Umsatz nicht mehr als 17 500 Euro im Jahr, entfällt die Umsatzsteuerpflicht. Alternativ können Sie sich für die Normalbesteuerung entscheiden. Der Mehraufwand lohnt meist, weil gerade Gründer hohe Anfangsinvestitionen haben.

Was muss ich bei meinen Einnahmen und Ausgaben beachten?

  • Rechnungen. Auf jeder Rechnung, die Sie schreiben oder die Sie erhalten, muss der Umsatzsteuersatz (7 oder 16 Prozent) ausgewiesen sein. Diese Steuer müssen Sie, sofern Sie umsatzsteuerpflichtig sind, ans Finanzamt abführen.
  • Vorsteuer. Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), die Ihrer Firma von anderen in Rechnung gestellt wird, etwa für die Büroausstattung, ziehen Sie von Ihrer zu zahlenden Umsatzsteuer als Vorsteuer ab. Die Differenz zahlen Sie monatlich ans Finanzamt. Ein Guthaben zahlt das Finanzamt aus.
  • Belege. Auch wenn Sie als Kleinunternehmer nicht zur Buchführung verpflichtet sind, bewahren Sie Geschäftsunterlagen und -belege gut auf. Sammeln Sie auch alle Belege etwa für Reisekosten, Arbeitsmaterialien, Telefongebühren.
  • Schätzen. Schätzen Sie Ihren künftigen Umsatz und Gewinn realistisch ein. Das vermeidet Steuernachzahlungen. Zu optimistisch sollte die Schätzung aber nicht sein, weil Sie sonst vorab zu viel Steuern zahlen.
  • Finanzplan. Der hilft Ihnen festzustellen, wie viel Geld Sie haben und Sie noch brauchen. Dazu gehören Ausgaben für Investitionen, Gründung und Betriebsmittel.
  • Steuerberater. Er hilft Ihnen, den Gewinn zu ermitteln, oder erledigt die Steuerfragen.

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