Existenzgründer haben die Qual der Wahl. Sie können ohne großen Aufwand ein Personenunternehmen starten. Das ist zumeist in den Anfangsjahren die steuergünstigste Variante. Wer arbeitslos ist, bekommt sogar Zuschüsse vom Arbeitsamt für seine Ich-AG. Aufwendiger und teurer ist die Gründung einer GmbH. Sie lohnt sich meist erst später mit steigenden Gewinnen, um Steuern zu sparen und das Risiko klein zu halten. |
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Ich-AG |
Einzelunternehmen oder einfache Partnerschaft |
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) |
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Unternehmer, GbR |
Freiberufler, PartG, GbR |
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Für wen geeignet? |
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Förderung für Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen. Kein Mindestkapital notwendig. |
Für den Einstieg gut geeignet zum Beispiel für Handwerker, Kleingewerbebetriebe oder Dienstleister. Kein Mindestkapital notwendig. |
Bestimmter Status für Existenzgründer in den freien Berufen. Dazu gehören Heilberufe, rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe, naturwissenschaftlich-technische Berufe, sprach- und informationsvermittelnde Berufe, Diplompsychologen, Heilmasseure, Hebammen, Sachverständige. Kein Mindestkapital notwendig. |
Die GmbH ist eine juristische Person, die bei höherem Gewinn steuerliche Vorteile bieten kann. Zudem haftet der Unternehmer nur beschränkt. Er muss 25 000 Euro Mindestkapital aufbringen und die Hälfte bar oder als Sacheinlage bei Gründung einbringen. |
Wie haftet der Selbstständige? |
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Unbegrenzte persönliche Haftung für Schulden der Firma auch mit dem Privatvermögen. |
Unbegrenzte persönliche Haftung für Schulden der Firma auch mit dem Privatvermögen. |
Unbegrenzte persönliche Haftung für Schulden der Firma auch mit dem Privatvermögen. |
Inhaber haftet/n begrenzt mit der Einlage. Für Kredite haftet/n er/sie meist mit zusätzlichen privaten Sicherheiten. Der Geschäftsführer haftet bei Fehlern auch für Steuersachen, ordnungsgemäße Buchführung/Bilanzierung und bei Verletzung der Sorgfaltspflicht persönlich gegenüber Gesellschaft und Gläubigern. |
Darf der Unternehmer Mitarbeiter beschäftigen? |
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Nach dem Kleinunternehmer- |
Ja. Für Mitarbeiter werden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge fällig, bei Minijobbern pauschal 25 Prozent. |
Ja. Für Mitarbeiter werden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge fällig, bei Minijobbern pauschal 25 Prozent. |
Ja. Für Mitarbeiter werden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge fällig, bei Minijobbern pauschal 25 Prozent. |
Wie ist der Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) zu versteuern? |
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Nur der Gewinn muss versteuert werden. Der Ich-AG-Zuschuss ist steuerfrei und wird auch nicht zur Berechnung des Einkommensteuersatzes einbezogen. Das ist neuerdings nach dem neuen Kleinunternehmer- |
Auf den Gewinn zahlt der Unternehmer je nach persönlichem Einkommensteuersatz zwischen 19,9 Prozent und 48,5 Prozent plus davon 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. |
Auf den Gewinn zahlt der Freiberufler je nach persönlichem Einkommensteuersatz zwischen 19,9 Prozent und 48,5 Prozent plus davon 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Zu versteuerndes Einkommen unter 7 235 Euro (Ehepaar 14 471 Euro) bleibt steuerfrei. |
Gewinne versteuert die GmbH mit 25 Prozent Körperschaftsteuer. |
Ist Umsatzsteuer Fußnote: 1 abzurechnen? |
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Befreit sind Kleinunternehmer, die nicht mehr als 17 500 Euro (bis 31. Dezember 2002 16 620 Euro) Umsatz im Gründungsjahr oder im abgelaufenen Geschäftsjahr haben. Sie können aber auf die Befreiung verzichten. |
Ja. Finanzamt verlangt monatliche Umsatzsteuer- |
Ja. Finanzamt verlangt monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Befreit sind Kleinunternehmer (siehe Ich-AG) oder umsatzsteuerbefreite Tätigkeiten wie etwa heilberufliche, auch Tagesmütter. |
Ja. Finanzamt verlangt monatliche Umsatzsteuer- |
Verlangt die Gemeinde Gewerbesteuer? |
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Keine oder geringe, da Ich-AG höchstens 25 000 Euro Gewinn erwirtschaften darf und somit der Gewerbeertrag2 meist unterm Freibetrag von 24 500 Euro bleibt. |
Je nach Hebesatz der Gemeinde und Höhe des Gewerbeertrags2 nach Abzug von 24 500 Euro Freibetrag. |
Nein. Keine Gewerbesteuerpflicht, aber eine Gesetzesänderung ist in der Diskussion. |
Ja, je nach Hebesatz der Gemeinde. |
Legende
- Fußnote: 1
- 16 Prozent, 7 Prozent für bestimmte Erzeugnisse und Dienstleistungen wie Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften.
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- Internet-Verkaufsportale wie Ebay müssen besonders aktive Verkäufer an die Finanzbehörden melden. Die Stiftung Warentest sagt, wann der Online-Handel steuerfrei bleibt.
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- Steuerhinterziehung ist strafbar. Mit einer Selbstanzeige lassen sich Schummeleien geraderücken – und Strafen oft vermeiden.
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- Ein Ferienhaus bietet Erholung – und wirft bei Vermietung zusätzlich Einnahmen ab. Das ruft das Finanzamt auf den Plan. Die Stiftung Warentest erklärt alle Steuerregeln.