Steuer-ABC für Existenzgründer

Die passende Form für die eigene Firma

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Existenzgründer haben die Qual der Wahl. Sie können ohne großen Aufwand ein Personenunternehmen starten. Das ist zumeist in den Anfangsjahren die steuergünstigste Variante. Wer arbeitslos ist, bekommt sogar Zuschüsse vom Arbeitsamt für seine Ich-AG. Aufwendiger und teurer ist die Gründung einer GmbH. Sie lohnt sich meist erst später mit steigenden Gewinnen, um Steuern zu sparen und das Risiko klein zu halten.

Ich-AG
Existenzgründungszuschuss

Einzelunternehmen oder einfache Partnerschaft

Gesellschaft mit beschränkter ­Haftung (GmbH)

Unternehmer, GbR

Freiberufler, PartG, GbR

Für wen geeignet?

Förderung für Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen. Kein ­Mindestkapital notwendig.

Ein Tag ­Arbeitslosigkeit reicht aus, um bis zu drei Jahre lang Ich-AG-Zuschuss vom Arbeitsamt zu bekommen: im ersten Jahr ­monatlich 600 Euro, im zweiten Jahr monatlich 360 Euro, im dritten Jahr monatlich 240 Euro. Ab dem ersten ­Monat der Selbstständigkeit muss ­Einkommen erwirtschaftet werden, ­Gewinn darf höchstens 25 000 Euro im Jahr betragen. Alternative: Sechs Monate lang Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt unabhängig von der Höhe des Gewinns, auch Gründung einer GmbH möglich.

Für den Einstieg gut geeignet zum Beispiel für Handwerker, Kleingewerbebetriebe oder Dienstleister. Kein Mindestkapital notwendig.

Der Einzelunternehmer ist nicht nur Inhaber der Firma, sondern auch Leiter. Er hat somit die volle Kontrolle und keine Konflikte mit Partnern.

Geschäftspartner können die Form der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) eingehen. Diese einfache Partnerschaft bedarf keiner besonderen Formalitäten.

Bestimmter Status für Existenzgründer in den freien Berufen. Dazu gehören Heilberufe, rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe, naturwissenschaftlich-technische Berufe, sprach- und informationsvermittelnde Berufe, Diplompsychologen, Heilmasseure, Hebammen, Sachverständige. Kein Mindestkapital notwendig.

Geschäftspartner können eine GbR oder Partnergesellschaft (PartG) gründen. Die PartG ist eine neue Rechtsform (Eintrag ins Amtsregister), in der Berufspartner eigenverantwortlich zusammenarbeiten.

Die GmbH ist eine juristische Person, die bei höherem Gewinn steuerliche Vorteile bieten kann. Zudem haftet der Unternehmer nur beschränkt. Er muss 25 000 Euro Mindestkapital aufbringen und die Hälfte bar oder als Sacheinlage bei Gründung einbringen.

Gründungsformalitäten und Buchführung sind aufwendiger. Notarielle Satzung und Eintrag ins Handelsregister kosten bei einer Ein-Personen-GmbH rund 1 000 Euro.

Gibt es mehrere Gründer, ist der Geschäftsführer per Vertrag zu bestellen. Will dieser seine Führung sicherstellen, sollten mehr als 50 Prozent der Einlagen von ihm stammen.

Wie haftet der Selbstständige?

Unbegrenzte persönliche Haftung für Schulden der Firma auch mit dem ­Privatvermögen.

Unbegrenzte persönliche Haftung für Schulden der Firma auch mit dem Privatvermögen.

Unbegrenzte persönliche Haftung für Schulden der Firma auch mit dem Privatvermögen.

Für Schäden aus fehlerhafter Berufsausübung haften bei einer PartG nur die Partner, die mit der Bearbeitung befasst waren.

Inhaber haftet/n begrenzt mit der Einlage. Für Kredite haftet/n er/sie meist mit zusätzlichen privaten Sicherheiten. Der Geschäftsführer haftet bei Fehlern auch für Steuersachen, ordnungsgemäße Buchführung/Bilanzierung und bei Verletzung der Sorgfaltspflicht persönlich gegenüber Gesellschaft und Gläubigern.

Darf der Unternehmer Mitarbeiter beschäftigen?

Nach dem Kleinunternehmer-
förderungsgesetz darf jetzt auch die Ich-AG Mitarbeiter beschäftigen. Für diese werden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Ja. Für Mitarbeiter werden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge fällig, bei Minijobbern pauschal 25 Prozent.

Ja. Für Mitarbeiter werden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge fällig, bei Minijobbern pauschal 25 Prozent.

Ja. Für Mitarbeiter werden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge fällig, bei Minijobbern pauschal 25 Prozent.

Auch für das Geschäftsführergehalt wird Lohnsteuer fällig.

Wie ist der Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) zu versteuern?

Nur der Gewinn muss versteuert werden. Der Ich-AG-Zuschuss ist steuerfrei und wird auch nicht zur Berechnung des Einkommensteuersatzes einbezogen. Das ist neuerdings nach dem neuen Kleinunternehmer-
förderungsgesetz rückwirkend seit 1. Januar 2003 auch beim Überbrückungsgeld so, bisher wurde es in die Berechnung des Einkommensteuersatzes einbezogen.

Auf den Gewinn zahlt der Unternehmer je nach persön­lichem Einkommensteuersatz zwischen 19,9 Prozent und 48,5 Prozent plus davon 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag.

Zu versteuerndes Einkommen unter 7 235 Euro (Ehepaar 14 471 Euro) bleibt steuerfrei.

Auf den Gewinn zahlt der Freiberufler je nach persönlichem Einkommensteuersatz zwischen 19,9 Prozent und 48,5 Prozent plus davon 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Zu versteuerndes Einkommen unter 7 235 Euro (Ehepaar 14 471 Euro) bleibt steuerfrei.

Gewinne versteuert die GmbH mit 25 Prozent Körperschaftsteuer.

Gewinne, welche die Gesellschafter an sich ausschütten, müssen sie jeweils persönlich als Kapitalerträge versteuern. Diese muss der Einzelne über 1 601 Euro Sparerfreibetrag (Ehepaare 3 202 Euro) im Jahr zur Hälfte mit seinem Einkommensteuersatz versteuern. GmbH-Verluste lassen sich nicht mit persönlichen Einkünften verrechnen.

Ist Umsatzsteuer Fußnote: 1 abzurechnen?

Befreit sind Kleinunternehmer, die nicht mehr als 17 500 Euro (bis 31. Dezember 2002 16 620 Euro) Umsatz im Gründungsjahr oder im abgelaufenen Geschäftsjahr haben. Sie können aber auf die Befreiung verzichten.

Ja. Finanzamt verlangt ­monatliche Umsatzsteuer-
vor­­­anmeldungen. Befreiung nach Kleinunternehmer-
regel (siehe Ich-AG) ist möglich.

Ja. Finanzamt verlangt monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Befreit sind Kleinunternehmer (siehe Ich-AG) oder umsatzsteuerbefreite Tätigkeiten wie etwa heilberufliche, auch Tagesmütter.

Ja. Finanzamt verlangt monatliche Umsatzsteuer-
voranmeldungen.

Verlangt die Gemeinde Gewerbesteuer?

Keine oder geringe, da Ich-AG höchstens 25 000 Euro Gewinn erwirtschaften darf und somit der Gewerbeertrag2 meist unterm Freibetrag von 24 500 Euro bleibt.

Je nach Hebesatz der Gemeinde und Höhe des Gewerbe­ertrags2 nach Abzug von 24 500 Euro Freibetrag.

Nein. Keine Gewerbesteuerpflicht, aber eine Gesetzesänderung ist in der Diskussion.

Ja, je nach Hebesatz der Gemeinde.

Legende

Fußnote: 1
16 Prozent, 7 Prozent für bestimmte Erzeugnisse und Dienstleistungen wie Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften.

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