
Dr. Josef Mischo, Vorsitzender der Berufsordnungsgremien der Bundesärztekammer. © Carsten Simon photography
Das Verbot ärztlicher Hilfe zum Suizid von Patienten ist entfallen. Dr. Josef Mischo, Unfallchirurg aus dem Saarland, erklärt, was das für Ärzte und Patienten bedeutet.
Berufsordnung geändert
Dr. Mischo, auf dem Ärztetag 2021 wurde beschlossen, dass Ärzte berufsrechtlich nicht sanktioniert werden, wenn sie Patienten beim Sterben helfen. Was bedeutet das?
Es bedeutet zunächst Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte. In der neuen Berufsordnung setzen wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 um. Das Gericht urteilte damals: Jede und jeder hat ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
Wie können Ärzte Menschen helfen, die sterben möchten?
Jede Patientin und jeder Patient, der einen Arzt aufsucht, um mit ihm über einen Sterbewunsch zu sprechen, kann davon ausgehen, dass sich der Arzt sorgfältig mit dem Wunsch befasst und berät. Ein vertrauensvolles Gespräch gehört zum Kern ärztlicher Tätigkeit.
Worum geht es in einer solchen Beratung?
Es gilt, die Ursache für den Sterbewunsch herauszufinden. Studien belegen, dass suizidale Menschen, die mit dem Leben hadern und keine Hoffnung mehr haben, häufig psychisch leiden. Psychische Erkrankungen sind heute gut zu behandeln.
Welche Behandlungen sind dann möglich?
Bei einer Depression oder einer anderen psychischen Erkrankung helfen oft Medikamente. Viele Betroffene erreichen damit trotz Erkrankung eine vernünftige Lebensqualität.
Was hilft noch?
Psychosoziale Beratungsangebote sind sinnvoll. Ein Therapeut oder eine Ärztin, die mit dem Patienten über dessen Ängste und Zweifel redet, findet vielleicht heraus, dass hinter einem Suizidgedanken die Sorge um eine Erkrankung, ein Schicksalsschlag in der Familie oder finanzielle Nöte stehen. Ein Mensch an der Seite, der Zuversicht gibt, kann Leben retten. Akute Suizidalität vergeht manchmal schon nach Stunden oder wenigen Tagen. Suizidprävention ist ein wichtiger Baustein und soll ausgebaut werden.
Manche Patienten wünschen sich ärztliche Hilfe, weil sie schwerst erkrankt sind und keine Aussicht auf Heilung haben ...
Die Palliativmedizin hat Konzepte und Mittel, schwerst erkrankte Menschen so zu behandeln, dass sie eine Symptomlinderung erfahren. Ein angstfreies Sterben ohne Schmerzen ist in den meisten Fällen möglich.
Dürfen Ärzte Hilfe zum Sterben leisten?
Ja. Beihilfe zum freiverantwortlichen Suizid ist laut Rechtsordnung erlaubt. Patienten, die unter dieser Bedingung einen unabwendbaren Sterbewunsch haben, dürfen Hilfe von Dritten in Anspruch nehmen, auch von Ärzten. Eine Ärztin oder ein Arzt darf zum Beispiel ein tödlich wirkendes Medikament verordnen, das ein Patient selbstständig zu sich nimmt. Strafbar ist eine Hilfeleistung, wenn der Helfende selbst den Tod des anderen herbeiführt oder beschleunigt, etwa ihm ein Medikament verabreicht. Die „Tötung auf Verlangen“ ist nach Paragraf 216 Strafgesetzbuch weiterhin verboten.
Mehr Informationen
Rechtlich vorsorgen. Durch Unfall oder Krankheit kann eine Situation eintreten, in der Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Mit einer Vorsorgevollmacht regeln Sie, wer für Sie handeln darf. In einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche Maßnahmen Ärzte ergreifen sollen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht.
Angehörige. Machen Sie sich Sorgen um Familienmitglieder oder Freunde, die psychisch labil oder krank sind und wollen ihnen beistehen? Lesen Sie in unserem Special Umgang mit psychisch Kranken, wie Sie handeln könnten und wer Hilfe anbietet.
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- In einer Patientenverfügung kann jeder medizinische Anweisungen für die letzte Lebensphase geben. Unser Vordruck hilft, alles rechtssicher zu formulieren.
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- Oft liegen Dokumente zu Hause in der Schublade, im Ordner oder bei Angehörigen. Zusätzlich sollte eine Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister registriert sein.
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- In einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Sie bei Ärzten und Ämtern vertritt, wenn Sie nicht entscheiden können. Unser Vordruck hilft, alles rechtssicher festzulegen.
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Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Spam
Jeder Mensch wird ohne Selbstbestimmung geboren. Daher MUSS er das Recht bekommen sogar ohne Angaben von Gründen selbstbestimmt sterben zu dürfen!
Alles andere unterliegt sonst IMMER einem kommerziellen Hintergrund.
Die Verantwortung und Durchführung/Hilfe hat die vom Volk gewählte Staatsregierung zu tragen...und nicht die medizinischen Abteilungen aus dem Gesundheitswesen. Für den Sterbewilligen auch IMMER UNENTGELTLICH!!! Dann kommt auch kein falscher Hintergrund einer Geschäftsidee auf!
Das Leben ist nicht da um von anderen benutzt zu werden!!!
@alle; @Abo112: Gerade wenn eine persönliche Situation im Moment ausweglos erscheint, macht es Sinn, sich an eine Beratungsstelle zu wenden. Geht es um finanzielle Sorgen, sind die Schuldnerberatungsstellen die richtige Anlaufstelle, um einen Neuanfang zu planen. In Ihrer Verbraucherzentrale nennt man Ihnen seriöse Schuldnerberater:innen:
www.verbraucherzentralen.de
Führen überbordende Probleme dazu, dass der Lebenswille sinkt und Suizidgedanken aufkommen, können Sie sich an eine Seelsorgeeinrichtung wenden: 0800 111 0 111
www.telefonseelsorge.de/sorgen-themen/krise
Um Menschen mit Suizidgedanken in der Krise beizustehen gibt es in jedem Bundesland Beratungs- und Hilfsangebote, die beim Weg aus der Krise Unterstützung leisten.
ich habe alles verloren.
Selbst wenn ich zur Arbeit gehe, hilft es mir nicht, nachdem ich große Mengen verloren habe.
Ich versuchte wieder aufzustehen, aber es gelang mir nicht.
Ich habe alle mitgenommen, sogar private Institutionen und die Regierung, alles ist geschlossen.
Ich möchte Sterbehilfe erhalten, ich möchte einfach gut sterben, ohne dies alleine tun zu müssen
Bitte hilf mir, ich möchte einfach nur sterben, danke
Wenn ich der Meinung bin es geht nicht mehr, dann muss, ich wiederhole dann muss meinem Wunsch bitte entsprochen werden...ohne wenn und aber. Keiner will sterben oder?? aber wenn dann mit Würde