Vorsorge für die Bestattung Eine Ster­begeld­versicherung ist selten sinn­voll

Vorsorge für die Bestattung - Eine Ster­begeld­versicherung ist selten sinn­voll

Beerdigung. Manche sorgen finanziell dafür vor. Bei Ster­begeld­versicherungen im Vergleich zeigt sich: Die Police lohnt sich nur in wenigen Fällen. © Getty Images / SeventyFour

Ster­begeld­versicherungen sind beliebt, um die Bestattungs­kosten abzu­sichern. Unser Vergleich von 32 Angeboten zeigt aber: Für viele Menschen gibt es bessere Lösungen.

Vorsorge für die Bestattung Testergebnisse für 32 Ster­begeld­ver­sicherungen freischalten

Wer Geld für seine Bestattung ansparen möchte, kann das mit einer Ster­begeld­versicherung tun. Im Todes­fall bekommen Angehörige die vereinbarte Summe vom Versicherer ausgezahlt. Mit dem Geld können sie die Kosten für eine Beerdigung teils oder ganz bezahlen. Zwischen etwa 2 500 Euro bis weit über 10 000 Euro können dafür anfallen. Die Hinterbliebenen sind verpflichtet, dafür aufzukommen. Die Stiftung Warentest hat Ster­begeld­versicherungen getestet.

Ster­begeld­policen sind Lebens­versicherungen mit kleinen Versicherungs­summen von zum Beispiel 3 000 Euro oder 7 000 Euro. Diese Summe wird nach dem Tod des Kunden an die Hinterbliebenen ausgezahlt – bei Tarifen ohne Warte­zeit auch dann, wenn die Versicherung noch nicht lange bestand.

Nur sehr einge­schränkt zu empfehlen

Für die Beerdigung mit einer Ster­begeld­versicherung vorzusorgen, empfehlen wir nur sehr einge­schränkt. Viele Kunden zahlen im Laufe der Jahre viel mehr ein, als der Versicherer letzt­lich auszahlt.

Warum sich der Ster­begeld­versicherungs-Vergleich für Sie lohnt

Entscheidungs­baum: Ist eine Ster­begeld­versicherung für mich sinn­voll?

Mit unserem Entscheidungsbaum (nach Frei­schaltung verfügbar) können Sie ganz einfach selbst heraus­finden, ob eine Ster­begeld­versicherung für Sie sinn­voll ist.

Test­ergeb­nisse Ster­begeld­versicherungen

Unser Test zeigt Konditionen und Monats­beiträge von 32 Ster­begeld­versicherungen von 27 Anbietern* für 65-Jährige mit einer Versicherungs­summe von 7 000 Euro: Angebote mit Über­schuss­beteiligung von deutschen Lebens­versicherern – von Allianz über CosmosDirekt bis WGV und von allgemein zugäng­lichen Sterbekassen, wie GE.BE.IN und Vorsorgekasse Hoesch sowie Angebote ohne Über­schuss­beteiligung von ausländischen Risikoträgern wie Aeguron, Dela und November. *Anzahl korrigiert am 30. Januar 2024.

Ster­begeld­versicherung mit und ohne Warte­zeit

Wir nennen fünf Angebote ohne Warte­zeit mit Gesund­heits­prüfung und sofortigem Schutz. Bei 27 Angeboten mit Warte­zeit gibt es die vereinbarte Versicherungs­summe ohne Gesund­heits­fragen, dafür frühestens nach der Lauf­zeit von ein, zwei oder drei Jahren – je nach Versicherer. Verstirbt die versicherte Person vor Ablauf der Warte­zeit, leisten manche Versicherer anteilig.

Verbraucherfreundliche Bedingungen

Wir zeigen, welcher Versicherer flexibel und fair ist, weil er bei Zahlungs­schwierig­keiten eine Beitrags­stundung, -frei­stellung und Reduzierung der Versicherungs­summe gewähr­leistet. Außerdem haben wir kurze Warte­zeiten positiv bewertet. Zudem weisen wir aus, wie nach­haltig Versicherer laut Selbst­auskunft die Beiträge der Kunden am Kapitalmarkt anlegen.

Heft­artikel als PDF

Wenn Sie das Thema frei­schalten, haben Sie Zugriff auf den Heft­artikel aus Finanztest 2/2024 zum Download.

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Ster­begeld­versicherung im Vergleich

Angebote für Ster­begeld­versicherungen gibt es in vielen Preisklassen, teils schon ab 5 Euro monatlich. Je älter jemand bei Vertrags­schluss ist, umso höher ist der Beitrag. Die Versicherungs­summe legen Kunden selbst fest, sie liegt oft zwischen 3 000 Euro und 10 000 Euro. Wer heute eine Police mit einer Versicherungs­summe von 3 000 Euro und 20-jähriger Beitrags­zahlung abschließt, zahlt im Schnitt als 65-Jähriger monatlich etwa 20 Euro. Im Test zahlen 65-Jährige für eine Versicherungs­summe von 7 000 Euro bei 20-jähriger Beitrags­zahlung zwischen 39 Euro und 53 Euro monatlich.

Schon vor der Frei­schaltung können Sie sehen, welche Tarife und welche Sterbekassen wir getestet haben.

Aktuell garan­tieren Lebens­versicherer einen Zins von 0,25 Prozent und stellen eine Über­schuss­beteiligung in Aussicht. Im Jahr 2022 betrug die durch­schnitt­liche Gesamt­verzinsung 2,10 Prozent. Bei Sterbekassen unter Aufsicht der Bundes­anstalt der Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin), die Ster­begeld­tarife anbieten, lag im Jahr 2023 der Rechnungs­zins zwischen 0,9 und 4 Prozent. Der Schutz der Police gilt bis ans Lebens­ende, unabhängig davon, ob Kunden ihre Beiträge 10 Jahre, 20 Jahre oder lebens­lang zahlen – je nach Vertrag. Die Verjährungs­frist beträgt in der Regel drei Jahre. Als Nach­weise müssen Hinterbliebene Ster­beurkunde und Versicherungs­schein einreichen.

Wer muss für die Bestattung zahlen?

Hinterbliebene sind in Deutsch­land verpflichtet, eine Beerdigung zu bezahlen. Vermögens­lose nächste Angehörige können beim zuständigen Sozial­amt eine Kosten­über­nahme beantragen. Bei Verstorbenen ohne Angehörige organisiert das Ordnungs­amt eine einfache Bestattung. Auf Angehörige können weitere Pflichten hinzukommen, etwa die Grabpflege.

Die Bestattungskultur in Deutsch­land verändert sich. Das traditionelle Familien­grab verschwindet. Menschen wählen inzwischen über­wiegend ein Urnen­grab. Andere wollen eine besondere Form der Urnen­bestattung: im Wald oder im Meer. Die Kosten für eine Bestattung hängen stark von den Wünschen ab. Einzuplanen sind:

  • Kosten des Bestattungs­unter­nehmens für die Durch­führung und Organisation, Ämter, Urkunden und Behördengänge.
  • Friedhofs­kosten variieren je nach Wohn­ort und Konfessions­zugehörig­keit. Mit Grab kostet eine Urnen­bestattung im Schnitt 3 500 Euro, eine Erdbestattung ab 5 000 Euro. Eine Baum­bestattung kostet etwa ab 3 000 Euro, eine Seebestattung ohne Angehörige ab etwa 2 500 Euro.
  • Je nach Beiset­zungs­art kommen noch Steinmetz­gebühren oder Grab­schmuck hinzu.

Vergessene Ster­begeld­policen

Lese­rinnen und Leser berichten, sie hätten nur durch Zufall erfahren, dass ihre Eltern eine Ster­begeld­police für sich oder auf den Namen der Kinder abge­schlossen haben. Für den damals zwölfjäh­rigen Achim Ruß schlossen die Eltern 1976 eine Ster­begeld­versicherung bei der betrieblichen Sterbekasse der Hoesch Werke AG Dort­mund ab. Anfangs 10 Pfennig, später 1,40 D-Mark zahlten sie monatlich bei lebens­langer Beitrags­zahlung. Der heute 60-jährige Ruß führt den seit knapp 50 Jahre laufenden Vertrag fort und über­weist monatlich 2,16 Euro. Stirbt er, würde seine Ehefrau aktuell rund 3 850 Euro ausgezahlt bekommen.

Erfolgt keine Konto­abbuchung mehr, weil der Vertrag beitrags­frei gestellt wurde, gibt es im Todes­fall vielleicht gar keinen Hinweis auf einen Vertrag. „Es gibt Verträge, die nie von Angehörigen abge­rufen werden“, sagt Marketing­leiter Jan Kratel von der Sterbekasse BVaG aus Bochum. „Hat sich bis zum 105. Geburts­tag des Versicherten niemand gemeldet, forschen wir nach. Erste Anlauf­stelle ist das Einwohnermeldeamt. Bleibt die Suche erfolg­los, wird der Fall drei Jahre zurück­gestellt.“ Danach fließt die Versicherungs­summe zurück in den Bestand.

Online-Umfrage: Vorsorge für die Bestattung

Sorgen Sie für Ihre eigene Beerdigung vor? Das fragten wir unsere Lese­rinnen und Leser auf test.de. Die Antworten der 890 Teilnehmenden zeigen: Die meisten haben keine Ster­begeld­versicherung. Wer jedoch für die Beerdigung spart, nutzt dafür oft ein Tages- oder Fest­geld­konto.

Vorsorge für die Bestattung - Eine Ster­begeld­versicherung ist selten sinn­voll

© Stiftung Warentest

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12 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Paule-Berlin am 18.04.2024 um 16:32 Uhr
    Antwort "Sterbegeldversicherung/manchmal sinnvoll"

    Danke für die schnelle Antwort. Ich habe alles aufmerksam gelesen in ihren Heften zum Thema Sterbegeldvers. Warum sie aber nochmal negativ nachhaken und das über fast 3 komplette Seiten (Heft 05.2024) erschliesst sich mir nicht ganz. Und das Herr W. eine Versicherung verklagt, obwohl im Vertrag steht das Tochter oder Ehemann das Geld bekommen und die liebe Tochte unter fadenscheinigen Argumenten sich nicht ausweisen will, das ist der Knaller. Und der andere Herr Hell. auf Seite 6, der meint alles richtig gemacht zu haben in Sachen kapitalbildene Versicherung, naja. Ich habe eine kapitalbildene Versicherung und ich bin happy, dass diese bald ausgezahlt wird und das steuerfrei !!! Ich würde mich wirklich ärgern wenn ich wüßte der Staat bekommt von meinem sauer ersparten Geld noch mal Geld für sein teilweise wahnwitzigen Projekte. Und das der liebe Staat immer noch mehr Steuern will und das auch von den Bürgern die sparen für ihr Alter, das wissen sie doch auch. (Kapitalertragssteuer)....

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 18.04.2024 um 14:27 Uhr
    Sterbegeldversicherung/manchmal sinnvoll

    @Paule-Berlin: Eine Sterbegeldversicherung ist nicht immer, aber manchmal nützlich, für eine Bestattung vorzusorgen. Das ist im Einzelfall zu prüfen. Hierzu haben wir im Kapitel 5 (s. Inhaltverzeichnis) einen Entscheidungsbaum entworfen, mit dessen Hilfe Sie abschätzen können, ab wann sich die Versicherung für Sie lohnt und ob nicht andere Wege der Vorsorge besser sind. Wer dort bis zum Ende des Baums vordringt, für den kann sich die Versicherung lohnen.

  • Paule-Berlin am 18.04.2024 um 10:44 Uhr
    Warum Sterbegeldversicherung viele positive Punkte

    Ich kenne persönlich einen Fall: Sterbegelvers. abgeschlossen (1 Jahr Wartezeit) - Tod nach ca. 1 1/2 Jahren - VS wurde voll ausgezahlt und völlig problenlos
    Vorteil einer Sterbegeldversicherung
    - auch abschließbar wenn das Ende schon abzusehen ist (keine Gesundheitsfragen) - Risiko für Kunden gering im schlimmste Fall bekommt er sein Geld zurück innerhalb der Wartezeit - Risiko für Versicherung hoch, das die versicherte Person frü verstirbt und die volle Summe ausgezahlt wird
    - keine Streit unter den Erben möglich, da im Vertrag geregelt ist wer das Geld bekommt und es jederzeit änderbar ist
    - Ideal für Menschen die wenig oder kein Geld haben und die nicht wollen dass die Familie oder Freunde im Todesfall zur Spende aufrufen
    - Versicherungssumme zählt als Schonvermögen bei Beanspruchung von stattlicher Hilfe

  • Paule-Berlin am 18.04.2024 um 10:41 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Paule-Berlin am 18.04.2024 um 10:21 Uhr
    Für wenige sinnvol und Rentner verklagt HDI

    Liebe Testene Ich verstehe nicht woher der Hass kommt gegenüber den Sterbegeldversicherungen. Erst ihr Artikel, der nur wenig postives über Sterbegeldversicherung zu berichten hat. Dann in der Ausgabe noch einmal 2 Betroffene, die auch nur Ärger hatten mit der Sterbegeldvers.. Der eine Herr, der auch noch einmal die Finanztest aus 90er-Jahren lobt, wegen der "tollen"Tipps in Sachen kapitalbildener Versicherung. Und natürlich bei der Sterbegeldvers. es viel zu wenig Geld gab beim Tod der Eltern. Der andere Herr hat den HDI verklagt, weil die sich an die Regeln hält. Es standen die Tochter und der Ehemann als Bezugsberechtigte im Vertrag. Und jeder weiß das dann auch beide ein Recht haben auf die Versicherung. Und ach die Tochter weigerte sich den PA vorzulegen und deswegen begann Herr W. einen Rechtsstreit mit der Versicherung. Was für ein Wahnsinn und dann nach 2 Jahren gab es endlich das Geld und das alles nur weil die Tochter sich nicht ausweisen wollte.