Sparen für Kinder So bauen Sie ein Vermögen für den Nach­wuchs auf

Datum:
  • Text: Kai Schlieter
  • Testleitung: Kathy Elmen­thaler
  • Test­assistenz: Stefanie Kreisel, Beatrix Lemke
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens
Sparen für Kinder - So bauen Sie ein Vermögen für den Nach­wuchs auf

Geld­anlegen für Kinder. Die Stiftung Warentest erklärt, welche Kinder­depots sich eignen – und wie Sie für die Zukunft Ihrer Kinder finanziell vorsorgen. © Stocksy / Ivan Ozerov

Opa, Patentante, Eltern – viele fragen sich, wie sie am besten für Kinder sparen. Dabei ist es ganz einfach. Wir zeigen die richtigen Anla­gepro­dukte und wie es geht.

Sparen für Kinder Testergebnisse für 16 Wert­papierdepots für Min­derjäh­rige freischalten

Ab der Geburt haben Eltern, Groß­eltern und Tanten 18 Jahre Zeit, um ein kleines Vermögen für die Kinder bis zur Voll­jährigkeit zusammen­zusparen. Aber wie legt man in Zeiten von Inflation, Rezession und Krieg lang­fristig Geld an? Unser Test zeigt: Sparen für Kinder ist einfach und unkompliziert.

Wir erklären, bei welcher Geld­anlage sich das Sparen wirk­lich lohnt, mit welchen Kinder­depots sich sinn­voll sparen lässt – und wie Familie und Freunde mitsparen können. Und wir sagen, wovon Sie besser die Finger lassen sollten, wenn Sie lang­fristig ein Vermögen aufbauen wollen, das dem Kind ab 18 Jahren zur Verfügung steht.

Sparen für Kinder – warum sich unser Vergleich für Sie lohnt

Die besten Konditionen, die höchsten Zinsen

Die Stiftung Warentest zeigt, bei welchen Banken Depots für Minderjäh­rige besonders attraktiv sind, welche ETF sich besparen lassen und wo Sie die höchsten Zinsen für Fest­geld auf den Namen eines Kindes finden.

Tipps für Eltern und Groß­eltern

Sie erfahren, welche steuerlichen Vorteile es mit sich bringt, wenn Sie Geld auf den Namen des Kindes anlegen, was zur Depot­eröff­nung nötig ist und wie man den Anspruch auf Bafög und kostenlose Kranken­versicherung nicht gefährdet. Ein realistisches Rechenbei­spiel zeigt, wie Sie mit nur 25 Euro im Monat nach 18 Jahren Ihre Einzahlungen um 77 Prozent steigern.

Heft­artikel als PDF

Wenn Sie das Thema frei­schalten, erhalten Sie Zugriff auf das PDF zum Testbe­richt aus Stiftung Warentest 5/25.

Sparen für Kinder Testergebnisse für 16 Wert­papierdepots für Min­derjäh­rige freischalten

Geld­anlage für Kinder: Die richtige Wahl

Festgeld oder doch lieber ein ETF-Sparplan? Oder die Entscheidung lieber Experten für Geld­anlagen für Kinder über­tragen? Wir ordnen die verschiedenen Angebote ein und erläutern, warum sich das Pantoffel-Portfolio, die Anla­gestrategie der Stiftung Warentest, auch beim Sparen für Kinder empfiehlt. Sie erfahren, warum kostenlose ETF-Sparpläne, die sich direkt bei Banken abschließen lassen, so flexibel und bequem sind. Und was Sie beim Anlegen eines Kinder­depots beachten müssen. Wer beim Sparen für Kinder bis 18 keinerlei Risiko eingehen will, findet in unserem Testbe­richt (PDF) die besten Zinsen.

Tipp: Stets aktuelle Konditionen bietet unser Festgeld-Zinsvergleich, den wir laufend auffrischen. Er zeigt Fest­geld­angebote mit Lauf­zeiten zwischen einem Monat und zehn Jahren. Mit einem Klick finden Sie heraus, welche Angebote für Minderjäh­rige verfügbar sind.

Das Geld gehört dem Kind

Geld­anlage für Kinder unterliegt gewissen Regeln. Die wichtigste: Geld, das auf den Namen des Kindes angelegt ist, gehört dem Kind. Eltern verwalten es zwar für sich selbst, nutzen dürfen sie es jedoch nicht – dafür sparen sie Steuern. Sobald das Kind 18 wird, kann es mit dem Geld machen, was es will. Eltern haben dann keinen Zugriff mehr.

ETF für den Nach­wuchs

Wer sich für eine Mischung aus Fest­geld und ETF (das sind an Börsen gehandelte Indexfonds) entscheidet, kann sich freuen: Fonds­sparen für Kinder ist wirk­lich einfach: Die meisten der 14 Banken in unserer Unter­suchung, die Wert­papierdepots für Minderjäh­rige anbieten, berechnen dafür nichts.

Wer regel­mäßig Geld anlegt, muss allerdings bei ETF-Sparplänen mit Kauf­gebühren rechnen, die für unseren Modell­fall – monatliche Sparrate 50 Euro – je nach Anbieter zwischen 1,20 und 33 Euro jähr­lich liegen. Es geht aber auch ohne: Bei zwei Anbietern im Test wird weder ein Depot­preis noch ein Trans­aktions­entgelt für die Spar­anlage für Kinder berechnet. Unser Sparplan-Finder (nach Frei­schaltung verfügbar) zeigt, bei welchem Anbieter Sie welche ETF besparen können.

Auf Sparplan mit Welt-ETF setzen

An deutschen Börsen werden rund 2 000 verschiedene ETF gehandelt, und viele davon gibt es auch als Sparpläne. Längst nicht alle eignen sich aber für die lang­fristige Geld­anlage für Kinder oder sogar für die Alters­vorsorge.

Wir empfehlen für diesen Zweck nur ETF, die einen breiten interna­tionalen Aktien­index abbilden. Ungeachtet zwischen­zeitlicher Rück­setzer am Aktienmarkt: Am besten eignen sich Sparpläne auf Welt­aktienindizes wie den MSCI World oder MSCI All Country World.

Lang­fristig Rendite erzielen

Ganz gleich, ob Sie sich für Fest­geld, einen ETF-Sparplan oder eine Mischung aus beidem entscheiden: Der Vorteil einer Geld­anlage für Kinder liegt darin, dass Sie das Geld viele Jahre lang arbeiten lassen können. Schlechte Börsen­phasen können Sie aussitzen, in guten Phasen können Sie Zinsen und Dividenden wieder anlegen und so das Guthaben vermehren. Starten Sie am besten noch heute!

Sparen für Kinder Testergebnisse für 16 Wert­papierdepots für Min­derjäh­rige freischalten

Mehr zum Thema

157 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Mäthes am 28.05.2025 um 17:47 Uhr
    Neue Kinder-Depots auf dem Markt

    Guten Tag zusammen,
    Trade Republic, Scalable und ZERO (https://www.finanzen.net/zero/kinderdepot/)
    bieten nun auch Depots für die Kleinen an oder haben die Einführung angekündigt. Vielleicht kann man diese Angebote im Anbietervergleich dann ergänzen?
    Hilfreich wäre in der Vergleichstabelle sicherlich auch, die Kosten für einen Einzelkauf des gewünschten ETF aufzuführen (unter / ab 500€) abseits des Sparplans aufzuführen. Zum Beispiel wenn Oma und Opa 50€ für das Kind zum Geburtstag auf das Verrechnungskonto überweist und man dies dann investieren möchte.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 20.05.2025 um 11:32 Uhr
    Familienversicherung

    @goofi: Die Grenze von 535 Euro monatlich ist kein Durchschnittswert. Grundsätzlich fällt die Familienversicherung weg, wenn die Grenze überschritten wird. Sie sollten sich hier direkt an Ihre Krankenkasse wenden. Ausnahmen vom Grundsatz sind möglich bei einmaligen oder unvorhergesehenen Ereignissen, die zu einem höheren Einkommen führen.

  • goofi am 16.05.2025 um 23:23 Uhr
    Familienversicherung

    Sehr geehrtes Test-Team,
    um das Kinder in der kostenfreien Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse bleiben dürfen, können bei derzeitiger Bemessungsgrenze Einkommen von monatlich 535 Euro / jährlich 6420 Euro erzielt werden.
    Bleibt die kostenfreie Familienversicherung erhalten, wenn durch einen einmaligen Verkauf von ETF-Anteilen (z.B. im Juli) ein Einkommen in Form eines Kapitalertrages in Höhe von 6420 Euro erzielt wird?
    Die Grenze von 535 Euro würde im Juli überschritten, auf das Jahr gesehen aber eingehalten.
    Vielen Dank für eine Antwort vorab.

  • mweidem am 16.04.2025 um 22:53 Uhr
    Sonderzahlungen beim Sparplan

    Hallo,
    ich finde die Lösung von der Deutschen Bank / Maxblue sehr bequem: da gibt es zu jedem Sparplan ein eigenes Verrechnungskonto. Und jeden Monat wird ALLES was auf dem Verrechnungskonto gemäß dem Sparplan angelegt. Wenn dann die Geldgeschenke von den Großeltern auf dem Konto landen, oder die Ausschüttungen, dann werden die ganz automatisch im Sparplan angelegt. Es muss dazu nicht der Sparplan geändert werden. Und mit den meisten ETS oder Fonds fallen beim Kauf durch den Sparplan auch keine Gebühren an.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 06.05.2024 um 14:29 Uhr
    Pflichtwidriger Zugriff eines Elternteils

    @CKone0357: Greift ein Elternteil pflichtwidrig auf das Vermögen des Kindes zu, klärt man das entweder innerhalb der Familie oder vor Gericht.