Anlegen für Kinder

So haben wir getestet

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Anlegen für Kinder Testergebnisse für 19 Wert­papierdepots für Min­derjäh­rige

Im Test

Depots, die auf den Namen von Kindern unter 18 Jahren abge­schlossen werden können.

Wert­papierdepots

Wir haben 19 Depots für Minderjäh­rige untersucht, über die sich ein Sparplan auf mindestens einen der von uns empfohlenen welt­weit investierenden Aktien-ETF abschließen lässt. Die von uns empfohlenen ETF sind nach dem Frei­schalten des Themas verfügbar.

Nach­haltige ETF

Unsere Tabelle zeigt auch Depots, die Welt­aktien-ETF mit Nach­haltig­keits­kriterien anbieten. Wir nennen vier nachhaltige ETF, die in unserer Nach­haltig­keits­bewertung am besten abschneiden.

Güns­tige Depots

Gelb hinterlegt sind Angebote, die für einen 50-Euro-Sparplan maximal 10 Euro im Jahr kosten. Bei anderen Sparraten können andere Kosten gelten.

Anlegen für Kinder Testergebnisse für 19 Wert­papierdepots für Min­derjäh­rige

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 31.05.2023 um 09:14 Uhr
Geld für Studiumunterhalt nutzen?

@ariella28: Bitte beachten Sie die Fragen in unserem FAQ Sparen unter Punkt 8, die Finanzämter sehen hierbei einen Selbstnutzung und Sie verlieren im Zweifel die steuerlichen Vorteile. Wenn Ihr Kind volljährig wird, verlieren Sie den Zugriff auf das Konto ebenfalls, das Kind kann dann über das Geld selbst verfügen.

ariella28 am 30.05.2023 um 17:22 Uhr
Geld für Studiumsunterhalt nutzen?

als Eltern muss ich meinem Kind ja ein Studium bzw. Ausbildung ermöglichen (Kosten für Unterkunft, Essen etc.). Kann ich das gesparte Geld, das wir im Laufe der Jahre auf das Konto bzw. Depots unseres Kindes einzahlen werden, dafür nutzen (Konto läuft auf Namen des Kindes).

Profilbild Stiftung_Warentest am 14.04.2023 um 10:07 Uhr
Sparplan-Finder Nummer 4, am Ende

@RupertKosto: Danke für die Nachfrage. Der Link führt Sie an den Anfang der Unterseite Nummer 4, an dessen Ende Sie einen Rechner finden, der Ihnen zeigt, bei welcher Bank Sie welche Aktien-ETF im Minderjährigen-Depot bekommen.

RupertKosto am 13.04.2023 um 19:43 Uhr
Sparplan-Finder

Hallo liebes Finanztest-Team, die Verlinkung des o.g. Sparplan-Finders führt wieder auf diese Seite hier. Ist der Link defekt? Viele Grüße

Profilbild Stiftung_Warentest am 21.02.2023 um 10:12 Uhr
Geldgeschenke ans Kind

@Robinio86: Nein, für ein Geldgeschenk bedarf es für dessen Wirksamkeit keines notariellen Vertrages. Sie können die Schenkung einfach mit der Überweisung des Geldes auf das Verrechnungskonto des Kindes vollziehen.
Um gegenüber dem Finanzamt klarzustellen, dass nur Ihr Kind über das Geld verfügen soll, können Sie einen Schenkungs­vertrag aufsetzen. Dadurch, dass mit der Überweisung des Geldes die Schenkung vollzogen ist, bedarf es keiner notariellen Beurkundung des Schenkungsvertrages.*

*ergänzt am 22.2.2023