Testergebnisse für 19 Wertpapierdepots für Minderjährige
Im Test
Depots, die auf den Namen von Kindern unter 18 Jahren abgeschlossen werden können.
Wertpapierdepots
Wir haben 19 Depots für Minderjährige untersucht, über die sich ein Sparplan auf mindestens einen der von uns empfohlenen weltweit investierenden Aktien-ETF abschließen lässt. Die von uns empfohlenen ETF sind nach dem Freischalten des Themas verfügbar.
Nachhaltige ETF
Unsere Tabelle zeigt auch Depots, die Weltaktien-ETF mit Nachhaltigkeitskriterien anbieten. Wir nennen vier nachhaltige ETF, die in unserer Nachhaltigkeitsbewertung am besten abschneiden.
Günstige Depots
Gelb hinterlegt sind Angebote, die für einen 50-Euro-Sparplan maximal 10 Euro im Jahr kosten. Bei anderen Sparraten können andere Kosten gelten.
Testergebnisse für 19 Wertpapierdepots für Minderjährige
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- Wer träumt nicht davon, 100 000 Euro auf dem Konto zu haben? Wir zeigen Ihnen, wie viel Sie sparen müssen, damit es klappt!
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@ariella28: Bitte beachten Sie die Fragen in unserem FAQ Sparen unter Punkt 8, die Finanzämter sehen hierbei einen Selbstnutzung und Sie verlieren im Zweifel die steuerlichen Vorteile. Wenn Ihr Kind volljährig wird, verlieren Sie den Zugriff auf das Konto ebenfalls, das Kind kann dann über das Geld selbst verfügen.
als Eltern muss ich meinem Kind ja ein Studium bzw. Ausbildung ermöglichen (Kosten für Unterkunft, Essen etc.). Kann ich das gesparte Geld, das wir im Laufe der Jahre auf das Konto bzw. Depots unseres Kindes einzahlen werden, dafür nutzen (Konto läuft auf Namen des Kindes).
@RupertKosto: Danke für die Nachfrage. Der Link führt Sie an den Anfang der Unterseite Nummer 4, an dessen Ende Sie einen Rechner finden, der Ihnen zeigt, bei welcher Bank Sie welche Aktien-ETF im Minderjährigen-Depot bekommen.
Hallo liebes Finanztest-Team, die Verlinkung des o.g. Sparplan-Finders führt wieder auf diese Seite hier. Ist der Link defekt? Viele Grüße
@Robinio86: Nein, für ein Geldgeschenk bedarf es für dessen Wirksamkeit keines notariellen Vertrages. Sie können die Schenkung einfach mit der Überweisung des Geldes auf das Verrechnungskonto des Kindes vollziehen.
Um gegenüber dem Finanzamt klarzustellen, dass nur Ihr Kind über das Geld verfügen soll, können Sie einen Schenkungsvertrag aufsetzen. Dadurch, dass mit der Überweisung des Geldes die Schenkung vollzogen ist, bedarf es keiner notariellen Beurkundung des Schenkungsvertrages.*
*ergänzt am 22.2.2023