Auskunft. Verweigert Ihnen ein Versicherer die Police oder gibt er sie Ihnen nur mit Risikoaufschlag, fragen Sie beim Unternehmen nach, weshalb. Ob Sie in der Zentraldatei HIS gespeichert sind, erfahren Sie nur bei Ihrem Versicherer. Die Gesellschaft muss Ihnen nach Paragraf 34 Bundesdatenschutzgesetz sagen, welche Daten sie über Sie speichert.
Risikovoranfrage. Der Versicherungsmakler im Internet www.buforum24.de schickt Ihre anonymisierten Anträge an Versicherer zum Prüfen. So können Sie einen Eintrag in der Zentraldatei HIS umgehen. Es entstehen Ihnen dabei keine Zusatzkosten.
Datenschutzbeauftragte. Wenn Ihr Versicherer oder die Gesellschaft, bei der Sie einen Antrag gestellt haben, mauert, schreiben Sie an Ihren Landesdatenschutzbeauftragten. Er fordert vom Unternehmen eine Stellungnahme. Adressen finden Sie unter: www.datenschutz-berlin.de.
Aufsicht. Verstößt Ihr Versicherer gegen Gesetze oder hält Vertragsabsprachen nicht ein, schreiben Sie an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 13 08, 53003 Bonn. Die Mitarbeiter lassen sich vom Versicherer zu Ihrem Fall Bericht erstatten. Diesen bekommen Sie in Kopie.
Gesundheitsangaben. Geben Sie im Versicherungsantrag nicht mehr Auskünfte, als gefordert sind. Wenn Sie Gesundheitsdaten und Krankengeschichte über den verlangten Zeitraum hinaus melden, kann sich das negativ auf die Konditionen auswirken. Im vorgebenen Zeitraum dürfen Sie aber keinen Arzttermin vergessen.
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