
Nebenbei jobben. Ab 15 dürfen Jugendliche in Cafés kellnern und andere Schülerjobs übernehmen – aber nicht nachts. © mauritius images / imageBROKER
Ältere Kinder und Jugendliche können mit Ferien- und Schülerjobs ihr Taschengeld aufbessern. Wir sagen, worauf sie dabei achten sollten.
Ein eigenes Moped, die neueste Spielkonsole oder ein Sommerurlaub mit Freunden: Schülerinnen und Schüler brauchen immer Geld. Für die großen Wünsche reicht das Taschengeld meist nicht aus. Um Anschaffungen und Unternehmungen zu finanzieren, können sich Jugendliche nach der Schule oder in den Ferien Geld dazuverdienen. Dabei gelten allerdings strenge Regeln. Wir sagen, wann und wie lange Teenager arbeiten dürfen, welche Jobs geeignet sind und wann sie Steuern zahlen müssen.
Das Wichtigste in Kürze
Jobsuche. Möchte Ihr Kind neben der Schule arbeiten, suchen Sie am besten gemeinsam eine altersgerechte Stelle: Für Kinder zwischen 13 und 15 Jahren sind nur leichte Aushilfstätigkeiten etwa in Privathaushalten erlaubt. Jugendliche können schon gewerbliche Minijobs übernehmen.
Sicherheit. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind vom Arbeitgeber bei der Minijobzentrale angemeldet wird. Nur so ist es durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das gilt auch für Tätigkeiten in privaten Haushalten.
Ferienjob. Ist Ihr Kind mindestens 15 Jahre alt und noch schulpflichtig, kann es in den Ferien mehr Stunden arbeiten, als während der Schulzeit erlaubt sind. Die Ausnahme gilt aber nur für bis zu vier Wochen im Jahr.
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