Das Landgericht Düsseldorf hat den in maßgeblicher Position bei der Firma arbeitenden R. H.-T. zu Schadenersatz in Höhe von 240.000 Mark verurteilt (Az. 7 O 226/99, nicht rechtskräftig). Die Firma hat ihren Sitz auf den British Virgin Islands und zockte Anleger von einem Büro in Düsseldorf aus ab. H.-T. habe einem Anleger Termingeschäfte vermittelt, ohne ihn ausreichend über das hohe Risiko dieser Geschäfte aufzuklären, urteilten die Richter. Sie prüften deshalb gar nicht, ob die Firma Kundengelder veruntreut, Geschädigte getäuscht und durch häufiges Handeln Firmenkonten "geplündert" habe.
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