Menschen mit Schwerbehin­derung

Wann Ihre Rente beginnt

Datum:
  • Text: Katharina Henrich, Dr. Bernd Brück­mann

Mit unserem Renten­eintritts­rechner können Sie Ihre individuellen Renten­eintritts­termine bestimmen. Geben Sie Ihren Geburts­tag in das entsprechende Feld ein. Der Rechner zeigt Ihnen dann Ihre Eintritts­daten für die verschiedenen Renten­arten an. Die Voraus­setzungen für die unterschiedlichen Renten finden Sie unter den entsprechenden Links.

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Kommentarliste

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 15.07.2024 um 11:03 Uhr
    Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen

    @Schrenk: Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die wir gern als Anregung für eine ergänzende Berichterstattung entgegennehmen. Die rentenrechtlichen Besonderheiten von Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen ihren Lohn beziehen, hat der Artikel nicht berücksichtigt.

  • Schrenk am 14.07.2024 um 07:24 Uhr
    Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen

    Leider haben Sie die Konditionen für eine Rente für Menschen in WfbM vergessen. Sind das die gleichen wie die von Ihnen aufgeführten?
    Vielen Dank für Ihre Antwort

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 01.07.2024 um 12:59 Uhr
    Rentenbescheid prüfen

    @alle: Vermuten Sie einen Fehler im Rentenbescheid, dann haben Sie nur einen Monat nach Erhalt des Bescheides Zeit, um einen Widerspruch gegen den Rentenbescheid einzulegen. Dafür genügt ein formloses Schreiben.
    Bei der Überprüfung des Rentenbescheides können Sie sich von Rentenexperten unterstützen lassen. Diese finden Sie über den Bundesverband der Rentenberater oder einen Sozialverband:
    www.rentenberater.de (gegen Honorar)
    www.sovd.org (Mitgliedschaft erforderlich)
    www.vdk.de (Mitgliedschaft erforderlich)

  • RL-Sigi am 29.06.2024 um 17:55 Uhr
    Rentenbeginn 01.03.2019 mit 60% Schwerbehinderung

    Ich bin am 28.02.1957 geboren und am 01.03.2019 startete meine Rente als Schwerbehinderte mit 60%. Mir wurden für 25 Monate Rentenpunkte abgezogen.
    Ich denke, das hier ein Berechnungsfehler vorliegt und man mir zuviel abgezogen hat. Wer kann mir bei diesem Problem helfen?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.07.2023 um 11:40 Uhr
    Teilrente

    @Fischiman: Eine Teilaltersrente ist auch mit einer Schwerbehinderung möglich, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Einschränkungen gibt es beim Hinzuverdienst lediglich beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente. Bitte lassen Sie sich vorab bei der Rentenversicherung beraten. www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Muttertexte/service/beratung/beratungsstellen_in_ihrer_naehe.html