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Testergebnisse für 120 ReiserücktrittsversicherungenIm Test
Wir prüften Vollschutztarife, also die Kombination aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung, die Reisende direkt beim Anbieter abschließen können: Im Test sind Verträge für Einzelpersonen und für Familien, jeweils für Einzelreisen und Jahresverträge.
Selbstbeteiligung
Wir nennen Angebote ohne Selbstbeteiligung, mit Selbstbeteiligung oder mit eingeschränkter Selbstbeteiligung. Bei einem Tarif mit Selbstbeteiligung zieht der Versicherer bei der Erstattung der Kosten meistens eine Beteiligung von 20 Prozent ab, mindestens aber 25 Euro pro Person. Bei einem Tarif mit eingeschränkter Selbstbeteiligung zieht der Versicherer zum Beispiel bei Krankheit 20 Prozent der Kosten ab, in allen anderen Versicherungsfällen 25 Euro.
Reiserücktritt (65 %)
Allgemeine Prüfkriterien
- Gibt es einen Verzicht auf Selbstbeteiligung und verbraucherfreundliche Fristen für Abschluss und Kündigung?
- Ist eine Reisedauer von mindestens einem Jahr möglich?
- Gilt die Police für jedes Alter?
- Sind bei Familientarifen volljährige Kinder in Ausbildung mitversichert?
- Wird eine bei Reisebuchung bezahlte Vermittlungsgebühr ebenfalls erstattet?
- Ist klar geregelt, dass der Versicherer voll leistet, wenn der Versicherungsfall zuerst ihm gemeldet wird, Kunden aber auch eine andere Versicherung in Anspruch nehmen könnten?
- Greift der Schutz, wenn nicht nur den Versicherten oder Mitreisenden, sondern einer „Risikoperson“ (etwa einem Elternteil) etwas zustößt?
- Gelten als „Risikopersonen“ neben nahen Angehörigen auch Lebenspartner oder Personen, die minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen?
- Ist die Zahl der von der Police als „Risikopersonen“ umfassten Mitreisenden beschränkt? Müssen sie beim gleichen Anbieter versichert sein?
Weitere Prüfkriterien
- Zahlt der Anbieter bei Krankheit, Unfall, Tod, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Termin für Organspende?
- Ist klar geregelt, welche Erkrankungen versichert sind?
- Verzichtet der Versicherer darauf, dem Kunden die Beweislast vollständig zu übertragen?
- Zahlt der Versicherer bei der plötzlichen Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung, die lange nicht behandelt werden musste?
- Verzichtet der Versicherer auf Ausschlüsse für chronische psychische Erkrankungen oder medizinische Maßnahmen an nicht körpereigenen Organen oder Hilfsmitteln (Beispiel: transplantierte Niere, Herzschrittmacher)?
- Sind pandemische Erkrankungen abgedeckt? Manche Anbieter leisten nicht, wenn eine Pandemie den Schaden auslöste, andere bei Reiseabbruch nur dann nicht, wenn bei Reiseantritt eine Reisewarnung vorlag. Zu den Pandemien zählte Covid-19.
- Zahlt der Versicherer bei Arbeitsplatzverlust oder Antritt einer neuen Stelle?
- Zahlt er, wenn Versicherte im Reisezeitraum eine wichtige Prüfung wiederholen müssen?
- Zahlt er, wenn Versicherte wegen eines erheblichen Schadens an ihrem Eigentum oder dem Eigentum einer Risikoperson die Reise absagen müssen?
- Zahlt der Versicherer, wenn Versicherte wegen eines Terroranschlags stornieren, der sich kurz vor oder während der Reise am Urlaubsort oder in dessen Nähe ereignet hat?
- Zahlt der Versicherer zusätzliche Anreisekosten sowie eine Entschädigung für entgangene Reiseleistungen, wenn Versicherte ihre Reise aus einem versicherten Grund zu spät antreten?
- Zahlt er, wenn öffentliche Verkehrsmittel mehr als zwei Stunden Verspätung haben und Versicherte daher Zug oder Flug an den Urlaubsort verpassen?
Reiseabbruch (25 %)
Reiseabbruch und -unterbrechung
- Übernimmt der Versicherer zusätzliche Reisekosten und erstattet nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen, wenn der Versicherte die Reise abbrechen oder unterbrechen muss?
- Erstattet der Versicherer bei Abbruch in der ersten Reisehälfte den Reisepreis oder entgangene Reiseleistungen voll?
- Erkennt er mindestens folgende Abbruchgründe an: schwere Erkrankung, Tod, Unfall, Schwangerschaftskomplikationen, Bruch von Prothesen, Organspendetermin, Schaden am Eigentum (wie Diebstahl), Jobverlust, neuer Job?
Verlängerter Aufenthalt und verspätete Rückkehr
- Erstattet der Versicherer zusätzliche Kosten für Rückreise, Unterkunft und Verpflegung?
- Erkennt er mindestens folgende Gründe an: schwere Erkrankung, Tod eines Angehörigen, Unfall, Prothesenbruch, Schwangerschaftskomplikationen, Schaden am Eigentum, schwere Erkrankung eines Mitreisenden, Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als zwei Stunden?
Elementarereignisse und Feuer
Zählen zu den versicherten Gründen auch Elementarereignisse wie Erdbeben oder der Ausbruch von Großbränden am Urlaubsort? Übernimmt der Versicherer dann zusätzliche Kosten für die vorzeitige oder verspätete Rückreise sowie für Unterkunft und Verpflegung?
Verständlichkeit (10 %)
Sind die Kundenunterlagen lesbar, verständlich, übersichtlich, vollständig und widerspruchsfrei? Gut ist es, wenn beispielsweise kurze Sätze ohne komplizierte Verschachtelungen verwendet werden. Ein Maßstab für unsere Bewertungen ist der Verständlichkeitsindex der Universität Hohenheim.
Teilnahme am Ombudsverfahren (0 %)
Können Kunden bei Streit mit dem Versicherer das kostenlose Schlichtungsverfahren der Ombudsfrau nutzen?
Abwertungen
Bestimmte Mängel wirken sich verstärkt auf das Finanztest-Qualitätsurteil aus. Sie sind mit *) gekennzeichnet. Nimmt der Versicherer nicht am Schlichtungsverfahren der Versicherungsombudsfrau teil, werten wir das Qualitätsurteil um eine halbe Note ab.
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Testergebnisse für 120 ReiserücktrittsversicherungenWas die Tabellen noch zeigen
Maximale Reisedauer
Die Reisedauer ist beim Reiseabbruch oft begrenzt. Wir geben an, wie lange eine einzelne Reise dann dauern darf.
Beitrag
Die Beiträge hängen unter anderem von der Höhe des Reisepreises und oft vom Alter der Versicherten ab, bei Familienverträgen meist vom Alter des ältesten Versicherten. Bei Jahresverträgen ist der Beitrag für ein Jahr angegeben. Jede einzelne Reise im Jahr ist bis zum versicherten Reisepreis abgesichert. Bei Familien gilt der Reisepreis für die gesamte Familie.
Höchstversicherungssumme
Der Wert gibt die maximal mögliche Versicherungssumme für den Tarif an. Bei Familienverträgen gilt sie pro Reise und Familie. Bei vielen Versicherern kann man auf Anfrage auch teurere Reisen versichern.
Höchsteintrittsalter
Kunden können manche Tarife nur bis zu dem in der Tabelle angegebenen Alter abschließen. Bei Familientarifen gilt das Alter für die älteste versicherte Person.
Kinder mitversichert bis ... Jahre
Kinder sind bis zum angegebenen Alter im Familientarif mitversichert, sofern sie unterhaltsberechtigt oder in Ausbildung sind. Wenn sie das Höchstalter erreicht haben, endet ihr Versicherungsschutz in der Regel zum Ende der Vertragslaufzeit, und sie müssen einen eigenen Vertrag abschließen.
Offene Familiendefinition
In manchen Familientarifen können Erwachsene oder Kinder auch mitversichert werden, obwohl sie nicht mit dem Versicherungsnehmer verwandt oder verpartnert sind und nicht mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben.
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Testergebnisse für 120 Reiserücktrittsversicherungen-
- Wer seine Reise wegen Krankheit, Todesfall oder Job-Verlust absagt, zahlt oft Stornokosten. Finanztest erklärt, wann eine Reiserücktrittsversicherung dafür aufkommt.
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- Pauschalurlauber sind rechtlich gut abgesichert. Das Pauschalreiserecht schließt Individualreisende unter bestimmten Umständen ein. Die wichtigsten Regeln.
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- Nach der Pandemie wird über ausgefallene, stornierte oder abgebrochene Urlaube gerätselt. Hier finden Sie wichtige Infos rund um Reise und Storno zu Corona-Zeiten.
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Kommentarliste
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@Lou64: Sie können das Risiko bei getrennt voneinander gebuchten Reiseleistungen über zwei getrennte Reiserücktrittsversicherungen absichern. Die Stornokosten des einzeln gebuchten Buches können über den Reiserücktrittsschutz der Kreditkarten abgesichert werden, die Kosten der Hotelunterbringung, Vollpension, etc. der Pauschalreise können über die Reiserücktrittsversicherung abgesichert werden, die Sie zusammen mit der Reise (oder gesondert) abgeschlossen haben. Kostet die Pauschalreise allein 7 000 €, bedarf es einer Versicherungssumme von 7 000 €, damit die gesamten Stornokosen der Pauschalreise versichert sind.
Ich habe eine Reise für 2 Personen gebucht und den Flug selbst mit Kreditkarte (Reiserücktrittsversicherung incl. bis 5000€) gebucht mit Flextarif und wenig Stornokosten. Kann ich die ReiseRücktrittsversicherung, die als Pauschalreise bei einem Veranstalter gebucht wurde (7000€) über eine JahresReiserücktrittversicherung abschließen oder wird dann eine Unterversicherung angenommen?
Mündlich wurde mir bei einem Versicherer mitgeteilt, dass das so geht, da bei Unterversicherung trotzdem der volle Betrag ausgezahlt wird und dort eben nur die Pauschalreise versichert sei.
@hharry: Im Familientarif ergibt sich die Höhe der Versicherungssumme aus der Summe der einzelnen Reiseleistungen zusammen. Kostet die Reise für ein Ehepaar mit Flug und Hotel für beide 10 000 €, ist das die Versicherungssumme, die der Vertrag abdecken sollte.
Wir, ein Ehepaar wollen für 4 Monate nach Thailand reisen.
Wir buchen die Flüge und das Hotel selbst und separat.
Die Flüge kosten für beide ca. 3000.- €.
Das Resort kostet 7.000.- €.
Ist es OK, wenn ich eine Reiserücktrittversicherung mit Abbruchversicherung über 10.000.-€
abschließe.
Reiner
@bikegeos: Es kann durchaus sein, dass ein Jahresvertrag zu vergleichbaren Bedingungen günstiger ist als ein Vertrag für eine Reise. Zu diesem Phänomen finden Sie auch Informationen im Text.
Daher lohnt es sich, auch diesbezüglich die Preise zu vergleichen.