Reise­rücktritts­versicherungs-Vergleich

So haben wir getestet

Datum:
  • Text: Barbara Bück­mann
  • Testleitung: Birgit Brümmel
  • Test­assistenz: Dana Soete
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens

Reise­rücktritts­versicherungs-Vergleich Testergebnisse für 120 Reise­rück­tritts­ver­sicherungen freischalten

Im Test

Wir prüften Voll­schutz­tarife, also die Kombination aus Reise­rücktritts- und Reise­abbruch­versicherung, die Reisende direkt beim Anbieter abschließen können: Im Test sind Verträge für Einzel­personen und für Familien, jeweils für Einzel­reisen und Jahres­verträge.

Selbst­beteiligung

Wir nennen Angebote ohne Selbst­beteiligung, mit Selbst­beteiligung oder mit einge­schränkter Selbst­beteiligung. Bei einem Tarif mit Selbst­beteiligung zieht der Versicherer bei der Erstattung der Kosten meistens eine Beteiligung von 20 Prozent ab, mindestens aber 25 Euro pro Person. Bei einem Tarif mit einge­schränkter Selbst­beteiligung zieht der Versicherer zum Beispiel bei Krankheit 20 Prozent der Kosten ab, in allen anderen Versicherungs­fällen 25 Euro.

Reiser­ücktritt (65 %)

Allgemeine Prüfkriterien

  • Gibt es einen Verzicht auf Selbst­beteiligung und verbraucherfreundliche Fristen für Abschluss und Kündigung?
  • Ist eine Reisedauer von mindestens einem Jahr möglich?
  • Gilt die Police für jedes Alter?
  • Sind bei Familien­tarifen voll­jährige Kinder in Ausbildung mitversichert?
  • Wird eine bei Reise­buchung bezahlte Vermitt­lungs­gebühr ebenfalls erstattet?
  • Ist klar geregelt, dass der Versicherer voll leistet, wenn der Versicherungs­fall zuerst ihm gemeldet wird, Kunden aber auch eine andere Versicherung in Anspruch nehmen könnten?
  • Greift der Schutz, wenn nicht nur den Versicherten oder Mitreisenden, sondern einer „Risik­operson“ (etwa einem Eltern­teil) etwas zustößt?
  • Gelten als „Risik­opersonen“ neben nahen Angehörigen auch Lebens­partner oder Personen, die minderjäh­rige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen?
  • Ist die Zahl der von der Police als „Risik­opersonen“ umfassten Mitreisenden beschränkt? Müssen sie beim gleichen Anbieter versichert sein?

Weitere Prüfkriterien

  • Zahlt der Anbieter bei Krankheit, Unfall, Tod, Schwangerschaft, Impfun­verträglich­keit, Termin für Organspende?
  • Ist klar geregelt, welche Erkrankungen versichert sind?
  • Verzichtet der Versicherer darauf, dem Kunden die Beweislast voll­ständig zu über­tragen?
  • Zahlt der Versicherer bei der plötzlichen Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung, die lange nicht behandelt werden musste?
  • Verzichtet der Versicherer auf Ausschlüsse für chro­nische psychische Erkrankungen oder medizi­nische Maßnahmen an nicht körper­eigenen Organen oder Hilfs­mitteln (Beispiel: trans­plantierte Niere, Herz­schritt­macher)?
  • Sind pande­mische Erkrankungen abge­deckt? Manche Anbieter leisten nicht, wenn eine Pandemie den Schaden auslöste, andere bei Reise­abbruch nur dann nicht, wenn bei Reiseantritt eine Reisewarnung vorlag. Zu den Pandemien zählte Covid-19.
  • Zahlt der Versicherer bei Arbeits­platz­verlust oder Antritt einer neuen Stelle?
  • Zahlt er, wenn Versicherte im Reise­zeitraum eine wichtige Prüfung wieder­holen müssen?
  • Zahlt er, wenn Versicherte wegen eines erheblichen Schadens an ihrem Eigentum oder dem Eigentum einer Risik­operson die Reise absagen müssen?
  • Zahlt der Versicherer, wenn Versicherte wegen eines Terror­anschlags stornieren, der sich kurz vor oder während der Reise am Urlaubs­ort oder in dessen Nähe ereignet hat?
  • Zahlt der Versicherer zusätzliche Anreise­kosten sowie eine Entschädigung für entgangene Reise­leistungen, wenn Versicherte ihre Reise aus einem versicherten Grund zu spät antreten?
  • Zahlt er, wenn öffent­liche Verkehrs­mittel mehr als zwei Stunden Verspätung haben und Versicherte daher Zug oder Flug an den Urlaubs­ort verpassen?

Reise­abbruch (25 %)

Reise­abbruch und -unter­brechung

  • Über­nimmt der Versicherer zusätzliche Reise­kosten und erstattet nicht in Anspruch genom­mene Reise­leistungen, wenn der Versicherte die Reise abbrechen oder unter­brechen muss?
  • Erstattet der Versicherer bei Abbruch in der ersten Reisehälfte den Reise­preis oder entgangene Reise­leistungen voll?
  • Erkennt er mindestens folgende Abbruch­gründe an: schwere Erkrankung, Tod, Unfall, Schwanger­schafts­komplikationen, Bruch von Prothesen, Organspende­termin, Schaden am Eigentum (wie Diebstahl), Jobverlust, neuer Job?

Verlängerter Aufenthalt und verspätete Rück­kehr

  • Erstattet der Versicherer zusätzliche Kosten für Rück­reise, Unterkunft und Verpflegung?
  • Erkennt er mindestens folgende Gründe an: schwere Erkrankung, Tod eines Angehörigen, Unfall, Prothesenbruch, Schwanger­schafts­komplikationen, Schaden am Eigentum, schwere Erkrankung eines Mitreisenden, Verspätung eines öffent­lichen Verkehrs­mittels um mehr als zwei Stunden?

Elementar­ereig­nisse und Feuer

Zählen zu den versicherten Gründen auch Elementar­ereig­nisse wie Erdbeben oder der Ausbruch von Groß­bränden am Urlaubs­ort? Über­nimmt der Versicherer dann zusätzliche Kosten für die vorzeitige oder verspätete Rück­reise sowie für Unterkunft und Verpflegung?

Verständlich­keit (10 %)

Sind die Kunden­unterlagen lesbar, verständlich, über­sicht­lich, voll­ständig und wider­spruchs­frei? Gut ist es, wenn beispiels­weise kurze Sätze ohne komplizierte Verschachte­lungen verwendet werden. Ein Maßstab für unsere Bewertungen ist der Verständlich­keits­index der Universität Hohen­heim.

Teil­nahme am Ombuds­verfahren (0 %)

Können Kunden bei Streit mit dem Versicherer das kostenlose Schlichtungs­verfahren der Ombudsfrau nutzen?

Abwertungen

Bestimmte Mängel wirken sich verstärkt auf das Finanztest-Qualitäts­urteil aus. Sie sind mit *) gekenn­zeichnet. Nimmt der Versicherer nicht am Schlichtungs­verfahren der Versicherungs­ombuds­frau teil, werten wir das Qualitäts­urteil um eine halbe Note ab.

Reise­rücktritts­versicherungs-Vergleich Testergebnisse für 120 Reise­rück­tritts­ver­sicherungen freischalten

Was die Tabellen noch zeigen

Maximale Reisedauer

Die Reisedauer ist beim Reise­abbruch oft begrenzt. Wir geben an, wie lange eine einzelne Reise dann dauern darf.

Beitrag

Die Beiträge hängen unter anderem von der Höhe des Reise­preises und oft vom Alter der Versicherten ab, bei Familien­verträgen meist vom Alter des ältesten Versicherten. Bei Jahres­verträgen ist der Beitrag für ein Jahr angegeben. Jede einzelne Reise im Jahr ist bis zum versicherten Reise­preis abge­sichert. Bei Familien gilt der Reise­preis für die gesamte Familie.

Höchst­versicherungs­summe

Der Wert gibt die maximal mögliche Versicherungs­summe für den Tarif an. Bei Familien­verträgen gilt sie pro Reise und Familie. Bei vielen Versicherern kann man auf Anfrage auch teurere Reisen versichern.

Höchst­eintritts­alter

Kunden können manche Tarife nur bis zu dem in der Tabelle angegebenen Alter abschließen. Bei Familien­tarifen gilt das Alter für die älteste versicherte Person.

Kinder mitversichert bis ... Jahre

Kinder sind bis zum angegebenen Alter im Familien­tarif mitversichert, sofern sie unter­halts­berechtigt oder in Ausbildung sind. Wenn sie das Höchst­alter erreicht haben, endet ihr Versicherungs­schutz in der Regel zum Ende der Vertrags­lauf­zeit, und sie müssen einen eigenen Vertrag abschließen.

Offene Familien­definition

In manchen Familien­tarifen können Erwachsene oder Kinder auch mitversichert werden, obwohl sie nicht mit dem Versicherungs­nehmer verwandt oder verpart­nert sind und nicht mit ihm in einem gemein­samen Haushalt leben.

Reise­rücktritts­versicherungs-Vergleich Testergebnisse für 120 Reise­rück­tritts­ver­sicherungen freischalten

Mehr zum Thema

319 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 25.08.2025 um 19:55 Uhr
    Getrennte Buchung Unterkunft und Flug

    @Lou64: Sie können das Risiko bei getrennt voneinander gebuchten Reiseleistungen über zwei getrennte Reiserücktrittsversicherungen absichern. Die Stornokosten des einzeln gebuchten Buches können über den Reiserücktrittsschutz der Kreditkarten abgesichert werden, die Kosten der Hotelunterbringung, Vollpension, etc. der Pauschalreise können über die Reiserücktrittsversicherung abgesichert werden, die Sie zusammen mit der Reise (oder gesondert) abgeschlossen haben. Kostet die Pauschalreise allein 7 000 €, bedarf es einer Versicherungssumme von 7 000 €, damit die gesamten Stornokosen der Pauschalreise versichert sind.

  • Lou64 am 24.08.2025 um 10:52 Uhr
    Pauschalreise mit selbstgebuchtem Flug

    Ich habe eine Reise für 2 Personen gebucht und den Flug selbst mit Kreditkarte (Reiserücktrittsversicherung incl. bis 5000€) gebucht mit Flextarif und wenig Stornokosten. Kann ich die ReiseRücktrittsversicherung, die als Pauschalreise bei einem Veranstalter gebucht wurde (7000€) über eine JahresReiserücktrittversicherung abschließen oder wird dann eine Unterversicherung angenommen?
    Mündlich wurde mir bei einem Versicherer mitgeteilt, dass das so geht, da bei Unterversicherung trotzdem der volle Betrag ausgezahlt wird und dort eben nur die Pauschalreise versichert sei.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 09.07.2025 um 14:28 Uhr
    Reisepreis / Versicherungssumme

    @hharry: Im Familientarif ergibt sich die Höhe der Versicherungssumme aus der Summe der einzelnen Reiseleistungen zusammen. Kostet die Reise für ein Ehepaar mit Flug und Hotel für beide 10 000 €, ist das die Versicherungssumme, die der Vertrag abdecken sollte.

  • hharry am 08.07.2025 um 22:07 Uhr
    Flugkosten und Hotelbuchung

    Wir, ein Ehepaar wollen für 4 Monate nach Thailand reisen.
    Wir buchen die Flüge und das Hotel selbst und separat.
    Die Flüge kosten für beide ca. 3000.- €.
    Das Resort kostet 7.000.- €.
    Ist es OK, wenn ich eine Reiserücktrittversicherung mit Abbruchversicherung über 10.000.-€
    abschließe.
    Reiner

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 13.01.2025 um 10:12 Uhr
    Jahresversicherung günstiger als Einzelvertrag

    @bikegeos: Es kann durchaus sein, dass ein Jahresvertrag zu vergleichbaren Bedingungen günstiger ist als ein Vertrag für eine Reise. Zu diesem Phänomen finden Sie auch Informationen im Text.
    Daher lohnt es sich, auch diesbezüglich die Preise zu vergleichen.