Kassieren Banken oder Versicherer rechtswidrige Gebühren, können Verbraucherschutzverbände jetzt die Erstattung solcher Gebühren an Kunden erzwingen – ohne dass diese selbst aktiv werden müssen. Das hat das Oberlandesgericht Dresden (Az. 14 U 82/16) entschieden. „Das verbessert den Verbraucherschutz sehr“, sagt Michael Hummel, Leiter des Referats Recht der Verbraucherzentrale Sachsen. Bisher blieb die Erstattung oft aus (mehr in der Meldung Verbraucherschutz-Klagen).
-
- Verbände ziehen im Namen der Verbraucher vor Gericht. Betroffene können sich ihre Rechte leicht sichern. Fast 250 000 Menschen machen mit.
-
- Banken müssen rechtswidrige Kontogebühren erstatten. Doch die meisten Forderungen sind inzwischen verjährt. Wer zur Sammelklage angemeldet ist, bekommt nun aber Geld.
-
- Der Europäische Gerichtshof macht deutschen Gerichten Dampf: Käufer von Autos mit illegaler Motorsteuerung müssen viel häufiger Entschädigung bekommen, urteilte er.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.