
Girokonten werden teurer. Nicht nur bei der Commerzbank. © Commerzbank AG / Julia Schwager
Die Commerzbank will ihre Kontomodelle neu ordnen und die Preise anheben. Auch andere Banken drehen an der Gebührenschraube. Ein BGH-Urteil könnte das verzögern.
Gratiskonto nur bei aktivem Wechsel und mit Geldeingang
Millionen Kundinnen und Kunden der Commerzbank, die in den vergangenen Jahren in kostenlose Kontomodelle gelockt wurden, haben in der dritten April-Woche Post bekommen. Die Bank kündigte an, dass ihr bisher kostenloses Girokonto bei gewohnter Nutzung ab 1. Juli 2021 im Monat 4,90 Euro kostet, ein eventueller monatlicher Geldeingang entfalle. Für das neue „PlusKonto“ werden also im Jahr 58,80 Euro fällig. Damit liegt der Kontoführungspreis gerade noch unter der Grenze von 60 Euro, die die Stiftung Warentest für günstige Konten zieht. Gratis bekommen diese Kunden die Kontoführung nur noch, wenn sie aktiv in das Girokonto Basic wechseln. Bedingung für dieses Kontomodell: Kunden müssen ihr Konto online nutzen und einen monatlichen Geldeingang von 700 Euro haben.
Großer Girokontenvergleich der Stiftung Warentest
Die Stiftung Warentest bietet seit Jahren einen großen Girokontenvergleich mit aktuell 314 Kontomodellen von mehr als 130 Banken. Darin finden Sie alle Gebühren und Zinssätze. Außerdem nennen wir kostenlose Girokonten ohne Wenn und Aber. Derzeit ist der Girokontenvergleich kostenlos nutzbar.
Auch Sparda Bank und Sparkasse KölnBonn erhöhen Preise
Eine Preiserhöhung für Girokonten hat auch die Sparda Südwest zum 1. Juni 2021 angekündigt. Für das bisher kostenlose Konto berechnet die Regionalbank dann 6 Euro monatlich, für Onlinekunden 3 Euro. Die Sparkasse KölnBonn folgt dem Trend zur Preissteigerung. Ab 1. Juli 2021 gibt es nur noch zwei Konten: das Konto Privat Komfort für 9 Euro im Monat und das Konto Privat für 5 Euro im Monat. Die Degussa Bank will auch ab 1. Juli 2021 monatlich 5 Euro kassieren sofern es keinen Geldeingang von 750 Euro im Monat gibt.
BGH-Urteil könnte Preiserhöhung kassieren
Die angekündigten Preiserhöhungen sollten wirksam werden, wenn die Kunden nicht innerhalb einer Frist von 8 Wochen widerspricht. Ob es so kommt, ist noch nicht sicher. Der Bundesgerichtshof hat am 27. April 2021 ein spektakuläres Urteil gefällt: Für Preiserhöhungen oder sonst ungünstige Veränderungen der Bedingungen von Banken und Sparkassen reicht es nicht aus, wenn Kunden nicht widersprechen (Az. XI ZR 26/20). Damit ist die sogenannte schweigende Zustimmung gemeint. Im Commerzbankschreiben liest sich das so: „Ihre Zustimmung gilt als erteilt, wenn Sie ... nicht widersprechen.“ Zu diesem Urteil bietet test.de umfangreiche Infos inklusive Musterbrief.
Betroffen sind alle Banken und Sparkassen
Die Folge ist, dass alle Gebührenerhöhungen von Banken und Sparkassen unwirksam sind, wenn die Zustimmung des Kunden auch dabei durch sein Schweigen ersetzt wurde. Grundlage dafür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Gibt es weitreichende Änderungen der Bedingungen zu Lasten des Verbrauchers, muss dieser zustimmen.
Betroffene sollen abwarten
Kunden müssen infolge des aktuellen BGH-Urteils nur die bei Kontoeröffnung gültigen Preise zahlen. Ein Anspruch auf Rückforderung von erhöhten Gebühren, die vor dem 1. Januar 2018 geleistet wurden, dürfte aber verjährt sein. Auf unwirksame Erhöhungen entfallendes Geld ist zu erstatten. Die Rückforderung von vor 2018 gezahlten Beträgen dürfte aber verjährt und damit nicht mehr durchsetzbar sein. Eigentlich dürfen Bank- und Sparkassenkunden erwarten, dass die Geldinstitute das nach den Ansagen des Bundesgerichtshof rechtswidrig kassierte Geld von sich aus erstatten. Die Erfahrung lehrt aber, so läuft es nicht.
Tipp: Wie Sie Ihr Recht auf Nachzahlung durchsetzen, erklären wir in unserer Meldung zum BGH-Urteil – mit Mustertexten.
Ohne Zustimmung kann eine Kündigung folgen
Künftig werden also die meisten Bankkunden von ihrem Geldinstitut sicher mehr Post bekommen. Allerdings ist noch nicht ausgemacht, ob wirklich viele Kunden zu einer Vertragsänderung nein sagen werden, wenn sie gefragt werden. Denn möglicherweise wird die Bank dann versuchen, den Vertrag zu kündigen. Wer ein neues Girokonto sucht, findet in unserem großen Girokontenvergleich Gratiskonten und günstige Konten. Derzeit ist die Nutzung des Vergleichs kostenlos.
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Ich informiere über den Fortgang der Angelegenheit. Bis zum 1.7. ist leider nicht viel Zeit, also werde ich wohl riskieren die Gebühren zurück zu fordern, die die Degussa Bank einziehen wird.
Eine nicht neutrale Schufa Aktion ist derzeit aber sehr ungünstig, da sie meinen Score beinflusst und somit eine Umschuldung verhindert. Wie schön, dass wir von der Einschätzung irgendeines Unternehmes abhängig sind, was Kredite, Handyverträge, Wohnungsverträge usw. angeht.
wenden? Ich habe mich direkt an die Bafin gewendet, aber bisher noch keine Antwort erhalten.
Sehe ich immer öfter.
Man soll sich bei denen per was auch immer melden und darf dann lustig diese E-Mail oder Faxnummer ganz woanders auf der Webseite suchen.
Unverschämtheit...
Kommentar vom Autor gelöscht.
Einfach abwarten und ggf. schon mal nach einem neuen Konto umsehen. Die Comerzbank wird sich schon noch mal melden bevor die kündigt. Vielleicht bekommen "Abwarter" auch bessere Konditionen. Vorzeigt zu kündigen oder zu widersprechen kann ein Fehler sein.