Private Kranken­versicherung Tarif wechseln

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Datum:
  • Text: Ulrike Steck­könig
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens

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Kommentarliste

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 01.02.2024 um 17:47 Uhr
    Qualität der Beratung der Wechseldienstleister

    @alle: Wir haben die Qualität der Beratungsleistungen der im Artikel genannten Anbieter nicht getestet. Sie können Ihre Erfahrungen mit dem Service an dieser Stelle mit anderen User:innen teilen.

  • marcla am 01.02.2024 um 11:01 Uhr
    HC Consulting!?

    Ist o.g. Wechselanbieter nach wie vor als seriös einzuschätzen?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 10.05.2023 um 11:28 Uhr
    Wechsel in einen anderen Tarif

    @Fazzo97: Die Beantwortung der Gesundheitsfragen obliegt dem Versicherungsnehmer, wenn Unklarheiten bestehen, ist es ratsam, seinen Arzt oder Ärztin zu befragen. Eventuelle Risikozuschläge oder Ausschlüsse betreffen bei einem Wechsel nur die Mehrleistungen gegenüber dem Bestandstarif. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse können Versicherte bei einem Tarifwechsel vermeiden, indem sie pauschal auf alle Mehrleistungen des neuen Tarifs verzichten. Rechtsgrundlage hier ist § 204 Versicherungsvertragsgesetz. Wir raten aber, das nicht von vorneherein zu tun, sondern es erst einmal auf die Gesundheitsprüfung ankommen zu lassen und herauszufinden, aufgrund welcher Diagnosen welche Risikozuschläge erfolgen – manchmal irrt sich auch der Versicherer und man kann das noch ausräumen, oder zumindest eine Befristung des Risikozuschlags rausverhandeln. Auf Mehrleistungen verzichten kann man dann immer noch, wenn die Konditionen trotz „Nachverhandlung“ nicht passen.

  • Fazzo97 am 09.05.2023 um 16:19 Uhr
    Wechsel in einen anderen Tarif beim VersichererPKV

    Gibt es gegebenenfalls bei einem Wechsel mit besseren Leistung im Zusammenhang mit Gesundheitsfragen einen Anspruch, dass der Versicherer anhand der Krankheitshistorie die Fragen selbst beantwortet oder muss der Versicherte hierzu die Ärzte abfragen?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 09.08.2021 um 14:43 Uhr
    Wechseldienstleister

    @Jaguar.1: Wir leiten Ihre Kritik an die Fachabteilung weiter. Die ursprünglich hier verlinkten Informationen zu den Wechseldienstleistern waren nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Der übirge Teil des Artikels wurde regelmäßig aktualisiert. Wir haben Ihnen den Betrag von 1,50 Euro erstattet. (TK)