Pfleg­etagegeld­versicherungen im Vergleich

So haben wir getestet

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Im Test: 27 Pfleg­etagegeld- und Pflege­monats­geld­tarife von 24 Kranken­versicherern. Davon:

17 Tarife mit fest­gelegter Leistung. Die prozentuale Verteilung der vereinbarten Tage- oder Monats­geldhöhe auf Pfle­gegrade können Kundinnen und Kunden nicht beein­flussen. Die voll­ständige Leistung gibt es meist nur für stationäre Pflege Grad 5, nied­rigere Grade sind geringer abge­sichert.

10 Tarife mit flexibler Leistungs­gestaltung. Versicherte können selbst fest­legen, wie sich die Leistungen auf Pfle­gegrade verteilen, allerdings mit Einschränkungen. Meist dürfen höhere Grade nicht geringer versichert sein als nied­rigere, stationäre Absicherung nicht nied­riger als ambulante. Wir zeigen die am besten bewerteten Varianten.

Modelle

Die Tarife folgen im Wesentlichen:

Modell 1 („Treppe-Konstant“). Bei ambulanter Pflege steigt die Leistung pro Pfle­gegrad, stationär sind mindestens Grade 2 bis 5 gleich abge­sichert. Vorgabe bei flexiblen Tarifen: Mindestens bei Pfle­gegrad 2 bis 4 gibt es 100 Prozent der vereinbarten Leistung.

Bei ambulanter Pflege:

  • Rund 10 Prozent bei Pfle­gegrad 1
  • Ein Drittel bei Pfle­gegrad 2
  • 75 Prozent bei Pfle­gegrad 3
  • 100 Prozent bei Pfle­gegrad 4 und 5

Modell 2 („Konstant-Konstant“). Ambulant und stationär sind mindestens die Grade 2 bis 5 gleich hoch abge­sichert. Flexible Varianten bieten bei Pfle­gegraden 2 bis 5 rund 1 000 Euro.

Leistungs­niveau

Wir zeigen das Leistungs­niveau für 55-jährige Modell­kundinnen und -kunden, die für die Versicherung aktuell rund 115 Euro pro Monat zahlen und für 45-Jährige Modell­kundinnen und -kunden, die für die Versicherung aktuell rund 75 Euro pro Monat zahlen. Die gezeigten monatlichen Leistungen sind einem von uns vorgegebenen Finanzbedarf gegen­überge­stellt. Die Leistungen haben wir danach gewichtet, wie häufig sie empirisch auftreten. Grund­lage: Daten des Bundes­gesund­heits­ministeriums.

Versicherungs­beiträge, die auch im Pflegefall weitergezahlt werden, haben wir von der Leistung abge­zogen.

Tarif­leistungen

In der Tabelle zeigen wir beispielhaft Tarif­leistungen für Monate mit 30 Tagen. In unsere Bewertung der finanziellen Leistungen floss ein, ob Tarife für die tatsäch­liche Anzahl an Tagen oder pauschal monatlich leisten.

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Weitere Vertrags­bedingungen

Wir haben wichtige Vertrags­regelungen bewertet. Häufig sind einige der folgenden Bedingungen nicht enthalten, etwa Sonderzah­lungen bei Eintritt eines Pfle­gegrades. Sie lassen sich oft gegen einen Mehr­beitrag vereinbaren. Weist ein Vertrag die Klauseln jedoch auf, dann floss das positiv in unsere Bewertung ein.

Dynamik. Regel­mäßige Erhöhung des Tagegeldes: lebens­lang, meist aber bis zu einer Alters­grenze oder bis Eintritt eines Pfle­gegrads. Je weniger Einschränkungen, umso besser.

Sonderzahlung. Berechnet für den Modell­fall: Nied­rige Grade und höhere Geld­leistungen bei Erreichen eines bestimmten Pfle­gegrads sind positiv.

Warte­zeit. Verzicht auf die Warte­zeit bis drei Jahre oder deren Verkürzung.

Einstufung. Reicht das Pflege­gut­achten vom Medi­zischen Dienst oder Medicproof? Verzicht des Versicherers, Pflegebedürftig­keit durch selbst beauftragte Ärztin oder Arzt zu prüfen.

Klinik­aufenthalt. Bei Kranken­haus­auf­enthalten leistet der Versicherer für mindestens vier Wochen weiter.

Sucht­krankheit. Die Versicherung zahlt die Leistung auch, wenn Pflegebedürftig­keit durch Folgen einer Sucht­erkrankung ausgelöst wurde.

Ausland. Leistung ohne Aufschlag und Zusatz­ver­einbarung welt­weit.

Assistance. Zusätzliche Unterstüt­zung etwa Vermitt­lung eines Heim­platzes. Teils gibt es Zuschüsse zur Einrichtung eines Haus­notrufs oder Kosten­über­nahmen für Dienst­leistungen wie einen fahr­baren Mittags­tisch.

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161 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • kramerseele am 27.06.2025 um 16:19 Uhr
    DKV erhöht zum 01.07.25 die Pf-Zusatzvers. um 40%!

    Die KPET mit unverändert 40,-€ Tagegeld erhöht sich zum 01.07. um ca. 40%. Das ist unverschämt.

  • Ich900 am 21.06.2025 um 02:00 Uhr
    Nochmalhallo

    Gerne führe ich ausführlicher aus, wie ich es meinte im u.g. Kommentar mit der Verrechnung:
    in den AGB's der Bayerischen wird auf Verrechnung von vorrangigen Versicherungsleistungen, insbesondere die, der gesetzlichen Kassen, hingewiesen. Der Passus ist, wie der Rechtsanwalt sagte, für Pflegegelder eigentlich gar nicht vorgesehen, wurde aber vom Gesetzgeber als vorausgesetzt angesehen, was eine Gesetzeslücke zur Folge hatte, da die Versicherer immer alle Lücken nutzen, wenn es vom Gesetzgeber nicht ausführlich im Gesetz beachtet wurde. Die AGB's beziehen sich allgemein auf alle Zusatzversicherungen, ergo, es ist ein Passus, der eigentlicht für Zahnversicherungen, etc. gelten sollte aber nun für alle Pflegebahr und Pflegeversicherungen auch gilt, wie z.B. auch bei der Inter, bei der meine Tochter versichert ist. Die monatlichen Leistungen sind 1500 Euro in Stufe 5 und 4, 850 in 3. Pflegebahr ist bei 3 280 Euro. 1500-280 = 1220 Euro - 1363 Euro gesetz = -143 Euro.

  • Ich900 am 15.05.2025 um 17:36 Uhr
    Kann sich keiner leisten

    Hallo,
    ich habe hier gelesen, lese regelmäßig, kann mir leider Ihr Abo auch nicht mehr leisten, also, ich bin 86 Jahre alt, inzwischen mit Pflegegrad 3.
    Ich hatte nie eine Pflegeversicherung. Bei uns gab es dass noch nie.
    Im Jahr 2008 hat meine Tochter für mich und meinen Mann einen Pflegetagegeldtarif bei der Bayrischen abgeschlossen. Einer der ersten, die es gab. Damals gab es einen geringen Anteil ohne Gesundheitsfragen, d.h., ich und mein Mann waren damals noch laut Arzt gesund, obwohl mein Mann damals bereits Diabetiker war, was der Arzt nicht erkannt hat. Die Pflegetarife hat sie mit Dynamik abgeschlossen. Dann kam damals das Angebot der Demenzversicherung dazu. Ohne Gesundheitsprüfung. Das hat sie auch noch abgeschlossen. Als dann der Pflegebahr kam, hat sie auch abgeschlossen. 2009 erkrankte mein Mann an Krebs. Der Prozeß mit der Versicherung ist noch nicht abgeschlossen. PflegeBahr wurde abgezogen. Eine Befreiung gibt es nicht. Die Beiträge sind höher als die Auszahlungsgelder

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 26.11.2024 um 10:52 Uhr
    Ungewissheit der zukünftigen Beitragsentwicklung

    @clepper: Selbstverständlich liegen uns tatsächliche Beitragsverläufe zu einzelnen Tarifen vor. In 2016 hatten wir hierzu eine Leserumfrage gestartet und uns sehr viele Beitragsverläufe im Detail angeschaut. Auch bei jeder neuen Untersuchung schauen wir uns die Beitragsentwicklungen der Kosten beim Neuabschluss an. Obwohl so viele Informationen vorliegen, lassen sich daraus keine belastbaren Aussagen über die zukünftige Beitragsentwicklung in einzelnen Tarifen treffen.
    Beitragssteigerungen, wie wir sie heute kennen, kamen vor dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes II in 2017, das den Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definierte, nicht vor. Vor 2017 war die Beitragsentwicklung in den Tarifen noch relativ stabil. Mit der Einführung der fünf Pflegegrade erhielten viel mehr Menschen Zugang auf die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, was sich auch auf die Leistungen der Pflegezusatzversicherungen auswirkte.
    Die Pflegeversicherungen sind bei ihren Kalkulationen zwar verpflichtet, die Pflegehäufigkeiten, also die einzelnen Pflegefälle in den Altersstufen zu berücksichtigen. Doch es gibt zu viele andere Faktoren, die sich auf den Beitrag auswirken.
    Umstände, wie gesetzliche Neuregelungen, das lange Zinstief (und die damit verbundene Herabsetzung des Rechnungszinses) und Veränderungen hinsichtlich der zu erwartenden Lebenserwartung der Pflegebedürftigen haben einen großen Einfluss auf die Beitragsentwicklung, der sich nicht vorhersehen lässt.

  • clepper am 26.11.2024 um 08:08 Uhr
    Wieder keine zukünftige Beitragsentwicklung drin 2

    Vielen Dank für Ihre Antwort. Das sehe ich auch so, vorhersehen kann man das nicht. Aber abfragen. Eine seriöse Versicherung sollte damit keine Probleme haben. In diesem Sinne vermisse ich auch in jeglichen Fundstellen, leider eben auch bei ihnen, ein Beispiel einer echten Beitragsentwicklung über einen Verlauf von z.B. 10 Jahren. Damit sich der potentielle Kunde vorher ein Bild machen kann, bevor er auf die Nase fällt. Denn das tut er mit dieser Art Versicherung definitiv. Wenn ich auf mein Beispiel zurück kommen darf: ca. 90 % mehr Beitrag im Verlauf von 10 Jahren OHNE DYNAMIK!! Und jetzt bin ich Rentner. D.h., ich habe ein geringeres Einkommen. In nochmal 10 Jahren kann ich wohl tatsächlich nicht mehr bezahlen und muss kündigen. Ein Fest für die Versicherung, die mir genau 0,00 € zurückzahlen muss. Und die "Unwägbarkeiten" sollten die Versicherungen von Anfang an in einem gewissen Maße einkalkulieren. Das sind sie ihren Kunden und hoffentlich auch der geltenden Rechtslage schuldig.