
Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte der Verbraucher mit Kundenkarten. Sie müssen die Weitergabe von persönlichen Daten in Verträgen ausdrücklich bestätigen.
Private Daten für Werbezwecke
Punkte sammeln beim Tanken, in der Drogerie oder beim großen Wocheneinkauf. Der Kunde spart dabei oft nur wenig, wie der Test Kundenkarten zeigt. Doch er hinterlässt Spuren. Vielen Anbietern solcher Karten geht es nicht nur um Kundenbindung, sondern auch um die Erfassung von Kundendaten. Die Firma kann somit zielgruppengerecht Werbung verschicken. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz von Payback-Kunden vor einer Nutzung ihrer Daten zu Werbezwecken gestärkt.
Werbung über SMS und E-Mail untersagt
Die Firma Payback ist mit ihrem Rabatt-Kartensystem Martkführer in Deutschland. 37 Millionen Karten sind im Umlauf. In den Verträgen muss der Kunde die Speicherung, Weitergabe und Nutzung seiner persönlichen Daten zu Werbezwecken per Post, SMS oder E-Mail durch Ankreuzen ausdrücklich ablehnen, um sie zu verhindern. Gesetzwidrig, erklärte der BGH. Für Werbesendungen per E-Mail und SMS müsse sich der Kunde ausdrücklich einverstanden erklären, argumentierten die Richter. Geht es allein um Briefpost, ist die Praxis von Payback aber in Ordnung. Dann reicht es aus, wenn der Kunde aktiv ein Kreuzchen setzen muss, um keine Werbung zu erhalten. Bei SMS und E-Mail sieht das anders aus. Werbung auf diesem Weg muss der Kunde ausdrücklich zustimmen.
Payback gibt von 80 Prozent der Kunden die Daten weiter
Weil sie gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen, hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband insgesamt gegen drei Klauseln in den Verträgen von Payback geklagt. Der BGH sieht jedoch keine weiteren Gesetzesverstöße. Nach Angaben von Loyalty Partner, Betreibergesellschaft des Rabattsystems, haben bei Vertragsabschluss 80 Prozent der Kunden in die Weitergabe der persönlichen Daten eingewilligt. Wer keine Werbung per Post, E-Mail oder SMS möchte, kann diese laut Loyalty jederzeit abbestellen. Das ist telefonisch unter der 0180 510 511 1 möglich, aber auch schriftlich oder per E-Mail.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.07.2008
Aktenzeichen: VIII ZR 348/06
-
- Angreifer fischen online nach Login-Daten. Wir erklären in 12 Schritten, wie Sie Ihr Geld und Ihre Konten schützen – und wann Bank oder Versicherung helfen.
-
- Online-Shopping ist bequem. Hier lesen Sie, wie Sie sicher im Internet einkaufen und wo die Fallen lauern – auf Fakeseiten und im Bezahlprozess.
-
- Digitale Kundenkarten bringen meist wenig Ersparnis. Dafür sammeln sie Daten ohne Ende. Sind Rabatt-Apps eher Köder als Sparangebot? Wir haben 13 Programme getestet.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.