Benutzt ein Mieter in seiner Wohnung einen Bürostuhl mit Rollen und beschädigt damit das Echtholzparkett, muss die private Haftpflichtversicherung des Mieters diesen Schaden bezahlen. So sehen es die Richter am Landgericht Dortmund (Az. 2 T 5/10).
Der Mieter hatte eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die auch Schäden an gemieteten Wohnräumen abdeckt. Der Versicherer weigerte sich jedoch zu zahlen. Er ging von einer „übermäßigen Beanspruchung“ des Parketts aus. Der Mieter verklagte seinen Versicherer und bekam recht.
Das Urteil bedeutet aber nicht, dass Vermieter in jedem Fall für Schäden am Parkett Ersatz vom Mieter oder dessen Haftpflichtversicherung bekommen. So hat zum Beispiel das Amtsgericht Freiburg Schäden durch Stöckelschuhe als normale Gebrauchsspuren eingestuft, die vom Vermieter hinzunehmen seien (Az. 2 C 3188/90).
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