Ökodesign-Verordnung Smartphones müssen bald länger halten

Ökodesign-Verordnung - Smartphones müssen bald länger halten

Elektroschrott. Dank einer EU-Verordnung soll bald weniger davon anfallen.

Eine neue EU-Richt­linie will den Berg an Elektromüll eindämmen. Sie verpflichtet Anbieter, ab Mitte 2025 nach­haltigere Handys und Tablets zu produzieren.

Wer nicht dringend ein neues Handy braucht, wartet mit dem Kauf besser noch bis zum Sommer. Denn ab 20. Juni 2025 gelten in der EU neue Ökodesign-Anforderungen für Handys, Tablets und schnurlose Telefone. Die Geräte sollen in Zukunft lang­lebiger und einfacher zu reparieren sein.

Der EU-Kommis­sion zufolge ist die Nach­frage nach Smartphones und Tablets stark angestiegen. Das verbrauche mehr Energie und Ressourcen und schade der Umwelt, viele dieser Geräte würden außerdem zu früh ausgemustert und durch neue ersetzt.

Die Reparatur muss schnell und einfach möglich sein

Die Verordnung schreibt unter anderem folgende Punkte vor: Ersatz­teile wie Batterie, Kamera oder Anschlüsse müssen für mindestens sieben Jahre verfügbar sein. Wenn ein Anbieter ein Produkt vom Markt nimmt, muss er also noch sieben weitere Jahre lang Ersatz­teile für dieses Produkt vorhalten.

In den ersten fünf Jahren müssen die Ersatz­teile zudem inner­halb von fünf Arbeits­tagen liefer­bar sein. In den zwei Jahren darauf dürfen bis zur Lieferung höchs­tens zehn Arbeits­tage vergehen.

Anbieter müssen Ersatz­teil­preislisten und Reparatur­anleitungen bereithalten. Es soll auch Schluss sein mit Geräten, die sich nicht oder nur in Spezial­werk­stätten zerlegen lassen: Handels­übliches Werk­zeug muss ausreichen, um die Geräte zu reparieren. Alternativ müssen sich Teile ganz ohne oder mit mitgeliefertem Werk­zeug austauschen lassen.

Eine Reparatur sollte seltener nötig sein

Um Geräte länger nutzen zu können, müssen sie nicht nur reparier­bar sein, sondern auch besser halten. Es wird neue Stan­dards geben für die Widerstands­fähig­keit gegen Stürze, Kratzer, Staub und Wasser. Auch die Lebens­dauer von Akkus soll verbessert werden. Denn selbst wenn sich eine Batterie in Zukunft leichter wechseln lässt: Es ist ärgerlich, wenn sie schon nach kurzer Zeit deutlich weniger leistet.

Die neue Verordnung sieht vor, dass die Batterie eines Geräts auch nach 500-maligem Auf- und Entladen noch mindestens 80 Prozent der Kapazität erreicht. Eine weitere Anforderung betrifft Aktualisierungen des Betriebs­systems: Diese müssen für das Produkt kostenlos zur Verfügung stehen, und zwar für mindestens fünf Jahre ab dem Tag, an dem das Produkt vom Markt genommen wurde.

Tipp: In unseren Tests von Smartphones und Tablets fragen wir die Anbieter schon jetzt, wie lange Sie Updates bereit­stellen.

Mehr zum Thema

3 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Trentino2017 am 10.11.2024 um 07:02 Uhr
    Der Markt produziert zu viele Wegwerfprodukte

    Die Politikerinnen und Politiker der EU-Kommission sind nicht gerade dafür bekannt, sich gegen die Interessen der Großkonzerne zu stellen. Diese Richtlinie ist offenkundig eine löbliche Ausnahme.
    Warum soll man ein Smartphone nach zwei oder drei Jahren wegwerfen, nur weil die Hersteller bzw. Anbieter für diese Geräte keine Funktions- und vor allem keine Sicherheitsupdates mehr anbieten? Im vorliegenden Fall hat der EU-Gesetzgeber lediglich Untergrenzen eingeführt, die für alle Hersteller gelten und von den IT-Konzernen überschritten werden dürfen. Ich zahle beim Kauf eines neuen Smartphones auch gern ein paar Euro mehr, wenn ich sicher bin, dass ich das Gerät sechs oder sieben Jahre lang (oder noch länger) problemlos benutzen kann. Für mich als Verbraucher ist das unter dem Strich allemal günstiger als sich alle zwei oder drei Jahre wegen fehlender Software-Updates ein neues Handy kaufen zu müssen, obwohl das Gerät noch voll funktionsfähig und die Hardware immer noch top ist.

  • aotsuvq am 09.11.2024 um 15:43 Uhr
    Gültig für welche Modell?

    Gilt das auch für Modelle die bereits auf dem Markt sind, oder nur für neu Entwicklungen?

  • Gelöschter Nutzer am 08.11.2024 um 20:02 Uhr
    Gut gemeint und schlecht gemacht

    Wieder mal ein typisches Beispiel für "sehr gut gemeint und sehr schlecht gemacht“. Die Intention dieser Regelungen ist zweifelsohne gut. Aber immer wenn Politiker etwas Gutes wollen kommt etwas Schlechtes dabei heraus. All die hier genannten Maßnahmen werden nämlich dazu führen, dass Geräte teurer werden. Es wird quasi eine versteckte Steuer auf die Geräte sein. Und die bezahlt niemand anderes als wir Verbraucher.
    Geräte mit einem langen Lebenszyklus, insbesondere weil Updates lange verfügbar waren oder Ersatzteile vorhanden waren, um diese gegebenenfalls zu reparieren, gab und gibt es schon immer. Und diese Geräte waren und sind auch teurer als viele andere. Verbraucher die auf solche Dinge wert gelegt haben, konnten sie also immer schon erwerben.
    Verbraucher die aufgrund eines geringen Budgets auf kostengünstige Geräte ausgewichen waren, werden nun das nachsehen.