Grund­steuer 2025

Diese Programme helfen bei der Grund­steuererklärung

Datum:
  • Text: Daniel Pöhler
  • Faktencheck: Sabine Vogt

Wir haben vier Programme für die Grund­steuererklärung getestet. In den meisten Fällen reicht ein kostenloses. Wer den ungefähren Grund­steuer­wert kennen will, muss zahlen.

Für ihre Grund­steuererklärung nutzen viele Elster, das Online-Portal der Finanz­verwaltung. Wir haben uns angeschaut, ob es mit drei Alternativen einfacher geht. Alle Programme mussten bei unserem Test im Jahr 2022 zwei Musterfälle lösen: ein Einfamilien­haus und eine Eigentums­wohnung in Brandenburg. Mit zwei Programmen fiel die Abgabe leicht.

Elster: Kostenlos, aber kompliziert

Elster führte uns strukturiert durch die Grund­steuererklärung, nutzte aber viele Fachwörter und der Anmelde­prozess war zum Test­zeit­punkt aufwendig. Das kann für Laien zu anspruchs­voll sein.

Einfacher war das Grund­steuer-Portal des Bundes­finanz­ministeriums für Grund­stücke in Ländern mit dem Bundes­modell. Doch dieser Online-Dienst ist mitt­lerweile einge­stellt und verweist für die Abgabe der Grund­steuererklärung auf Elster.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 25.04.2025 um 12:32 Uhr
    Besonderheiten des Grundstückes

    @Galaxyfg3; @alle: Nicht für jedes Grundstück passt die schematische Neubewertung der Immobilie / des Grundstücks durch die Neuregelungen der Grundsteuerreform. Besonderheiten können dazu führen, dass das Grundstück anders bewertet werden muss.

    In diesen Fällen ist es auf jeden Fall richtig und wichtig, fristgerecht gegen den Grundlagenbescheid – den Grundsteuerwertbescheid – Einspruch einzulegen. Einsprüche gegen spätere Bescheide helfen sonst nicht mehr. Mitunter muss man sich da sehr gedulden, um eine Einspruchsentscheidung vom Finanzamt zu bekommen. Für die Bearbeitung des Einspruches gibt es fürs Finanzamt leider keine bestimmte Frist, bis zu der es den Einspruch bearbeitet haben muss.

    In Hamburg gibt es eine Härtefallregelung, über die die Besonderheiten eines Grundstückes berücksichtigt werden können.

  • Galaxyfg3 am 22.04.2025 um 16:53 Uhr
    Grundsteuer

    Hallo,
    ich habe ein Grundstück, hinter dem Deich. Auf Grund einer Änderung des Bebauungsplanes kein Baurecht mehr, außerdem liegt das Grundstück in einer Bauverbotszone (50m hinter dem Deich) zusätzlich besteht noch eine Baumschutzsatzung in dem Ort. Auf dem Grundstück stehen
    2 Birken ( Umfang in 1m Höhe größer 1m, dürfen demnach nicht gefällt werden) D.h. für mich, das Grundstück hat weder einen Wert noch ist es verkäuflich, aber bei einem Bodenrichtwert von
    500 €/m2 hat das Grundstück einen Grundstückswert lt. Wertbescheid von 252.000,-€ !!!!!!!
    Einsprüche gegen den Wertbescheid (Aug. 2023) wurden durch das FA noch nicht bearbeitet und auch der Einspruch gegen denGrundsteuerbescheid der Gemeinde wurde abgelehnt.
    Beide Einsprüche sind rechtzeitig erfolgt.
    Das Grundstück ist nur noch eine sehr wertvolle Brache!!!!!
    Was ist zu tun???

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.02.2025 um 11:48 Uhr
    Immobilienwert

    @ELSCHNE: Ein Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid ist mit dieser Begründung grundsätzlich möglich, gegen den Grundsteuerbescheid nicht. Ist die Einspruchsfrist gegen den Grundsteuerwertbescheid abgelaufen (was wahrscheinlich ist), dann ist womöglich noch ein Antrag auf „fehlerbeseitigende Wertfortschreibung“ möglich. In beiden Fällen muss ein Immobilienwert per Gutachten nachgewiesen werden, der mindestens 30 Prozent und 15.000 Euro unter dem Finanzamtswert liegt. Die Kosten für ein solches Gutachten können schnell mal im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich liegen. Es ist ratsam, einen Steuerberater aufzusuchen.

  • ELSCHNE am 03.02.2025 um 14:02 Uhr
    Bodenwert pro Flurstück (Bauland oder Gartenland?)

    Unser Grundstück setzt sich aus 2 Flurstücken zusammen. Ein großen, auf dem ein Einfamilienhaus steht und ein kleineres, das durch einen kleine Bach vom großen Flurstück getrennt ist. Der Bach darf weder überbaut noch umgeleitet werden. Darüber hinaus müssen Mindestabstände zum Bach eingehalten werden (meines Wissens 5m). Durch diese Einschränkungen ist das kleine Flurstück nicht bebaubar (maximal mit einer Garage). Das gesamte Grundstück (Summe beider Flurstücke) wurde von den Behörden mit einem einheitlichen Bodenrichtwert kalkuliert.
    Kann in einem solchen Fall ein Einspruch mit einem zu hoch angesetzten Bodenrichtwert (für das kleine Flurstück = Gartenland) begründet werden? Wenn ja, ist dafür ein Gutachten von einem Fachmann erforderlich?
    Vielen Dank.
    E. Schneider

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 30.12.2024 um 10:30 Uhr
    Dienst des Grundsteuerportals eingestellt

    @Hafenmeister: Ja, das Finanzministerium hat die Möglichkeit der Abgabe der Grundsteuererklärung über sein vereinfachtes Formular eingestellt und begründet das damit, dass kein Bedarf an diesem Service mehr bestehe, da die meisten Grundsteuererklärungen nun abgegeben worden seien.