Minijobs Gemeldete Haus­halts­hilfen dürfen bar bezahlt werden

Steuer­pflichtige dürfen Haus­halts­hilfen, die sie auf 450-Euro-Basis beschäftigen und der Minijobzentrale gemeldet haben, bar bezahlen. Als Beleg für die Lohn­kosten genügt dem Finanz­amt die Bescheinigung der Minijobzentrale. 20 Prozent gibt es über die Steuererklärung zurück, aber maximal 510 Euro im Jahr (Bundes­tags­druck­sache 18/51, S. 35).

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