Steuerpflichtige dürfen Haushaltshilfen, die sie auf 450-Euro-Basis beschäftigen und der Minijobzentrale gemeldet haben, bar bezahlen. Als Beleg für die Lohnkosten genügt dem Finanzamt die Bescheinigung der Minijobzentrale. 20 Prozent gibt es über die Steuererklärung zurück, aber maximal 510 Euro im Jahr (Bundestagsdrucksache 18/51, S. 35).
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