Minijobber haben Anspruch auf Lohnfortzahlung. Und Arbeitgeber können sich diese Kosten erstatten lassen. Wer seine Haushaltshilfe bei der Minijobzentrale angemeldet hat und ihr während einer Krankheit oder Kur den Lohn weiterzahlt, erhält von der Bundesknappschaft Geld zurück. Seit Jahresbeginn übernimmt sie 80 Prozent der Kosten, zuvor waren es nur 70 Prozent. Dafür ist ein Antrag erforderlich und die Vorlage der Krankschreibung. Die Erstattung gibt es nur für Betriebe bis 30 Mitarbeiter und nur für Minijobber, die als Arbeiter gemeldet sind, nicht für Angestellte wie zum Beispiel Bürokräfte. Die Lohnfortzahlung läuft maximal 42 Tage.
- Weitere Infos unter der neuen kostenpflichtigen Rufnummer
0 180 1/20 05 04 (4,6 Cent/Minute) oder
www.minijob-zentrale.de.
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