Wohnung unter­vermieten Die Regeln der Untermiete kennen und Stress vermeiden

Wohnung unter­vermieten - Die Regeln der Untermiete kennen und Stress vermeiden

Wohnungs­schlüssel. Einfach einem Untermieter geben? Keine gute Idee — vor einer Unter­vermietung sind zahlreiche Regeln zu beachten. © Alamy Stock Photo / Cultura Creative RF

Wann darf ich unter­vermieten? Wir erklären die Rechts­lage. Mit Muster­schreiben-Antrag auf Untermieter-Genehmigung. Unter­vermietung geht auch bei Ein-Zimmer-Wohnung.

Wenn die Miete zu teuer oder sie vorüber­gehend wegziehen, ziehen einige Mieter die Unter­vermietung ihrer Wohnung oder einzelner Räume in Betracht. Ob der Mieter für die dauer­hafte Aufnahme einer Person die Erlaubnis des Vermieters braucht, hängt unter anderem davon ab, ob er mit dieser Person verwandt ist. Von der erlaub­nispflichtigen Unter­vermietung zu unterscheiden ist der Besuch. Mieter dürfen nach ihrem Willen grund­sätzlich jeden zu jeder Tages- und Nacht­zeit als Besuch in ihre Wohnung lassen. Darüber müssen Mieter ihren Vermieter nicht informieren und auch keine Erlaubnis einholen. Kommen zum Beispiel Freunde oder Verwandte aus Übersee zu Besuch, darf sich der Besuch durch­aus über Wochen erstre­cken. Freilich endet irgend­wann die erlaub­nisfreie Besuchs­zeit und beginnt die dauer­hafte Aufnahme einer Person, für die der Mieter die Erlaubnis des Vermieters benötigt. Die Rechts­experten der Stiftung Warentest klären auf, wann Besuch endet und Untermiete beginnt und welche Konsequenzen das im Miet­verhältnis hat.

Untermiete – darauf sollten Sie achten

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Kommentarliste

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  • PatrickS13 am 12.03.2024 um 10:03 Uhr
    Neue Preisgestaltung ist unverschämt Teuer

    Liebes Stiftung Warentest Team,
    in der Vergangenheit habe ich gerne. Einzelne Artikel gekauft. Über ihre neue Preisgestaltung bin ich schockiert....
    Die Neue Preisgestaltung ist unverschämt Teuer

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 16.01.2024 um 09:10 Uhr
    Anmelden der Eltern

    "@tiger74: Wenn es nur darum geht, die Namen Ihrer Eltern auf Ihrem Briefkasten anzubringen, damit die Post Ihrer Eltern bei Ihnen landet, dürfte es dafür keine mietrechtlichen Hindernisse geben. Aber mit dem Melderecht könnte es Probleme geben: Wenn es Ihren Eltern auch darum geht, dass sie rechtlich bei Ihnen gemeldet sind, geht das eigentlich nur, wenn Ihre Eltern die Wohnung dort im rechtlichen Sinne beziehen. Sprich: Ihre Eltern müssten streng genommen dort einige Zeit pro Jahr wohnen, um sich dort anmelden zu können. Bitte erkundigen Sie sich beim Einwohnermeldeamt, wie viel "Mindestwohnzeit" Voraussetzung für eine Meldung ihrer Eltern dort ist. Auch wenn Ihre Eltern tatsächlich länger bei Ihnen wohnen, brauchen Sie dafür grundsätzlich kein Okay des Vermieters. Werden einzelne Betriebskostenpositionen nach Personenzahl in der Wohnung auf die Mieter verteilt (manchmal ist das bei den Kosten für einen Aufzug oder bei den Müllentsorgungskosten so), sollten Sie Ihren Vermieter aber über die Aufenthaltsdauer Ihrer Eltern informieren.

  • tiger74 am 14.01.2024 um 01:19 Uhr
    Anmelden der Eltern

    Hallo, im konkreten Fall möchte ich meine Eltern, die hauptsächlich im Ruhestand ihre Zeit im Ausland verbringen, in meiner gemieteten Wohnung anmelden, um anstehende Post etc zu mir gesendet zu bekommen(u.a. behördliche Post) . Wie mache ich das am besten?
    Viele Grüße