
22 Gewürzprodukte im Check. Der Verbraucherzentrale Bundesverband prüfte unter anderem Produkte zum Grillen, Backen, für Kartoffeln und die Asia-Küche. © Verbraucherzentrale Bundesverband
Barbecuegewürz, Knoblauchpfeffer – das klingt nach Gewürz pur. Ein Check zeigt: Es handelt sich oft um Mischungen mit Salz oder Zucker, die den Preis nicht wert sind.
Steak, Fisch oder Gemüse im Handumdrehen grillfertig machen, vielen Gerichten den richtigen Pfiff verleihen – das versprechen zahlreiche Produkte mit fertig zusammengestellten Gewürzen. Doch mit Namen wie Barbecue- oder Grillgewürz schrauben manche die Verbrauchererwartung zu hoch.
Laut einem Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) sind etliche dieser Produkte nicht korrekt oder widersprüchlich gekennzeichnet: Sie enthalten nicht nur Gewürze, sondern auch preiswertes Salz, Zucker oder sogar Zusatzstoffe wie Citronensäure.
„Gewürzsalz“ ist nicht gleich „Gewürz“
Der vzbv hat die Etiketten von 22 Gewürzprodukten überprüft, unter anderem von Ankerkraut, Just Spices und Tante Tomate, aber auch Produkte mit den Namen bekannter Fernsehköche wie Steffen Henssler, Frank Rosin oder Alfons Schuhbeck. Die Mischungen sollen laut Etikett etwa zum Würzen von Grillgut, Kartoffeln, Apfelkuchen oder asiatischen Gerichten sein.
Sobald darin neben Gewürzen andere Zutaten wie Salz ins Spiel kommen, müssten sie eigentlich „Gewürzzubereitung“ oder „Gewürzsalz“ heißen. Doch die richtige Bezeichnung fand sich bei etlichen nur im Kleingedruckten auf der Rückseite – aus Sicht des Verbands ist das zu wenig. Er fordert: „Für Verbraucherinnen und Verbraucher muss auf den ersten Blick erkennbar sein, um was für Produkte es sich handelt und wie hoch ihr Gewürzanteil ist.“
Wer fertige Gewürzmischungen kauft, sollte daher die Zutatenliste studieren. Je höher der Anteil an Salz und Zucker, umso weniger sind hohe Preise gerechtfertigt.
Was Gewürz und Gewürzzubereitung unterscheidet
Die Leitsätze für Gewürze und andere würzende Zutaten sehen für Produkte mit Bezeichnungen wie „Gewürz“, „Gewürzzubereitung“ oder „Gewürzsalz“ unterschiedliche Gewürzanteile vor.
- Kräuter, Gewürz, Kräuter- und Gewürzmischungen sollen ausschließlich aus Pflanzenteilen von Kräutern und/oder Gewürzen bestehen − das gilt etwa für Kräuter der Provence oder Lebkuchengewürz.
- Gewürzzubereitungen sollen mindestens 60 Prozent Gewürze oder Kräuter enthalten, der Rest dürfen geschmacksgebende Zutaten wie Salz, Zucker oder Gewürzaromen sein.
- Gewürzsalz – hier liegt der Mindestgewürzanteil bei 15 Prozent, der Mindestsalzanteil bei 40 Prozent.
- Würze und Würzmischungen müssen keine echten Gewürze oder Kräuter enthalten und können aus Salz, Zucker, Geschmacksverstärkern oder anderen Trägerstoffen bestehen.
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