Markt­check des vzbv Etiketten versprechen oft zu viel

Markt­check des vzbv - Etiketten versprechen oft zu viel

22 Gewürz­produkte im Check. Der Verbraucherzentrale Bundes­verband prüfte unter anderem Produkte zum Grillen, Backen, für Kartoffeln und die Asia-Küche. © Verbraucherzentrale Bundesverband

Barbecuegewürz, Knoblauch­pfeffer – das klingt nach Gewürz pur. Ein Check zeigt: Es handelt sich oft um Mischungen mit Salz oder Zucker, die den Preis nicht wert sind.

Steak, Fisch oder Gemüse im Hand­umdrehen grill­fertig machen, vielen Gerichten den richtigen Pfiff verleihen – das versprechen zahlreiche Produkte mit fertig zusammen­gestellten Gewürzen. Doch mit Namen wie Barbecue- oder Grill­gewürz schrauben manche die Verbraucher­erwartung zu hoch.

Laut einem Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundes­verbands (vzbv) sind etliche dieser Produkte nicht korrekt oder wider­sprüchlich gekenn­zeichnet: Sie enthalten nicht nur Gewürze, sondern auch preis­wertes Salz, Zucker oder sogar Zusatzstoffe wie Citronensäure.

„Gewürzsalz“ ist nicht gleich „Gewürz“

Der vzbv hat die Etiketten von 22 Gewürz­produkten über­prüft, unter anderem von Ankerkraut, Just Spices und Tante Tomate, aber auch Produkte mit den Namen bekannter Fernsehköche wie Steffen Henssler, Frank Rosin oder Alfons Schuhbeck. Die Mischungen sollen laut Etikett etwa zum Würzen von Grill­gut, Kartoffeln, Apfelkuchen oder asiatischen Gerichten sein.

Sobald darin neben Gewürzen andere Zutaten wie Salz ins Spiel kommen, müssten sie eigentlich „Gewürz­zubereitung“ oder „Gewürzsalz“ heißen. Doch die richtige Bezeichnung fand sich bei etlichen nur im Klein­gedruckten auf der Rück­seite – aus Sicht des Verbands ist das zu wenig. Er fordert: „Für Verbrauche­rinnen und Verbraucher muss auf den ersten Blick erkenn­bar sein, um was für Produkte es sich handelt und wie hoch ihr Gewürz­anteil ist.“

Wer fertige Gewürz­mischungen kauft, sollte daher die Zutaten­liste studieren. Je höher der Anteil an Salz und Zucker, umso weniger sind hohe Preise gerecht­fertigt.

Was Gewürz und Gewürz­zubereitung unterscheidet

Die Leitsätze für Gewürze und andere würzende Zutaten sehen für Produkte mit Bezeichnungen wie „Gewürz“, „Gewürz­zubereitung“ oder „Gewürzsalz“ unterschiedliche Gewürz­anteile vor.

  • Kräuter, Gewürz, Kräuter- und Gewürz­mischungen sollen ausschließ­lich aus Pflanzen­teilen von Kräutern und/oder Gewürzen bestehen − das gilt etwa für Kräuter der Provence oder Lebkuchengewürz.
  • Gewürz­zubereitungen sollen mindestens 60 Prozent Gewürze oder Kräuter enthalten, der Rest dürfen geschmacks­gebende Zutaten wie Salz, Zucker oder Gewürzaromen sein.
  • Gewürzsalz hier liegt der Mindest­gewürz­anteil bei 15 Prozent, der Mindest­salz­anteil bei 40 Prozent.
  • Würze und Würz­mischungen müssen keine echten Gewürze oder Kräuter enthalten und können aus Salz, Zucker, Geschmacks­verstärkern oder anderen Träger­stoffen bestehen.

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