Wegen einer missverständlichen Formulierung in den Vertragsunterlagen darf der Heidelberger Finanzdienstleister MLP von einem Kunden nur 10 Prozent der ursprünglich verlangten Abschlusskosten kassieren. Das hat das Amtsgericht Heidelberg (Az. 30 C 122/06) entschieden.
Der Kunde hatte über MLP eine sogenannte Balance Invest Rentenversicherung mit Riester-Förderung abgeschlossen. Deren Kosten sind nach Auffassung des Gerichts im Vertrag nicht eindeutig dargelegt.
Von MLP vorgesehen ist, dass über zehn Jahre jährlich 0,692 Prozent anfallen, insgesamt also 6,92 Prozent. Ebenso konnte aber gemeint sein, dass die Gesamtkosten sich über zehn Jahre verteilt auf 0,692 Prozent belaufen. Sei etwas objektiv mehrdeutig, so führe das zur für den Versicherten günstigeren Auslegung, so die Richter.
[Update 05.09.2011] Das Urteil ist nicht rechtskräftig geworden – entgegen der hier zwischenzeitlich veröffentlichten Update-Meldung. Sie beruhte auf einem Missverständnis. Der Kläger und die Lebensversicherung hinter dem MLP-Riestervertrag haben während des Berufungsverfahrens einen Vergleich geschlossen und den Rechtsstreit beigelegt. Über den Inhalts des Vergleichs schweigen sich die Beteiligten aus. test.de rät Kunden, die 2002 oder 2003 über MLP einen Riester-Vertrag bei der Heidelberger Leben abgeschlossen haben: Verlangen Sie eine Neuberechnung Neuberechnung Ihres Guthabens unter Berücksichtigung der für Sie günstigsten Auslegung der Kostenklausel. Lassen Sie sich von einem in Geldanlagefragen erfahrenen Anwalt beraten, wenn sich die Lebensversicherung weigert.
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