
Wer hat ihn erfunden? Wer darf den in Goldpapier gehüllten Schokoladen-Osterhasen vertreiben? Ein deutsches und ein österreichisches Gericht hatten dazu unterschiedliche Ansichten. Geklagt hatte in beiden Fällen der Schweizer Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli. Der hatte im Jahr 2000 seinen „Goldhasen“ mitsamt dem roten Halsband und Glöckchen als Marke eintragen lassen und wollte der Konkurrenz fortan ähnliche Hasen verbieten. Die fränkische Firma Riegelein wehrte sich: Sitzende Schokohasen in Goldfolie seien seit den 1950er Jahren eine altbewährte Form. Nach fast zehn Jahren ging der Streit Ende 2011 zugunsten der Firma Riegelein aus. Das deutsche Gericht sah keine Verwechslungsgefahr des Lindt-Hasen zu dem mit der aufgedruckten braunen Schleife. Österreichische Richter urteilten anders. Dort darf der Konditor Hauswirth seinen Hasen seit 2012 nicht mehr verkaufen – wegen Verwechslungsgefahr.
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