
Hausaufgabe für Ulrich Leitermann – den künftigen Vorstandsvorsitzenden von Signal Iduna. Das Unternehmen muss Kunden mehr Geld auszahlen.
Kunden, die ihre Kapitallebens- oder Rentenversicherung beim Versicherer Signal Iduna gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben, bekommen Geld zurück. Das gilt, wenn sie ihren Vertrag im Zeitraum zwischen Ende Juli 1994 und Dezember 2007 abgeschlossen haben und die dreijährige Verjährungsfrist für ihren Anspruch noch läuft.
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Klauseln unwirksam, nach denen der Versicherer die Vermittlerkosten von den ersten Beiträgen abzieht (Az. IV ZR 200/10). Die Richter haben Signal Iduna ebenso untersagt, Stornogebühren abzuziehen. Damit steht Kunden ein höherer Rückkaufswert zu.
Der BGH hatte bereits ähnliche Urteile gegen die Lebensversicherer Deutscher Ring, Ergo und Generali sowie deren Töchter verhängt. Geklagt hatte in allen Fällen die Verbraucherzentrale Hamburg.
Tipp: Fordern Sie Ihr Geld schriftlich ein. Bei der Verbraucherzentrale Hamburg, www.vzhh.de, finden Sie einen Musterbrief (Stichwort „Nachschlag“).
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Die Signal Iduna ist m.E. ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG). Bedeutet das nicht das die Nachzahlung für gekündigte Verträge zu Lasten deren geht die den Vertrag bis zum Vertragsende behalten und ist das gerecht?