
Bundesverfassungsgericht. Die Richter müssen entscheiden, ob für Lebensversicherer strengere Regeln gelten, wenn sie Leistungen kürzen. © picture alliance/dpa/ Uli Deck
Kunden sollten angemessen an den Bewertungsreserven beteiligt werden. Das fordert der Bund der Versicherten und zieht vor das Bundesverfassungsgericht.
Hintergrund des Streits
Auslöser ist ein Konflikt mit der Ergo-Tochter Victoria Leben. Per Verfassungsbeschwerde will der Bund der Versicherten (BdV) erreichen, dass Kunden angemessen an den Bewertungsreserven beteiligt und genau darüber informiert werden. Sie entstehen, wenn der Marktwert einer Kapitalanlage des Versicherers über dem Anschaffungspreis liegt – wenn also der Wert der mit Kundengeld erworbenen Immobilien, Aktienanlagen oder Zinspapiere gestiegen ist.
„Sicherungsbedarf“ auf Kosten der Kunden
Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2014 werden die Versicherten in geringerem Ausmaß an der Wertsteigerung beteiligt. Versicherer dürfen seitdem einen „Sicherungsbedarf“ zurückbehalten, um die garantierte Verzinsung von bis zu 4 Prozent für Kunden mit älteren laufenden Verträgen finanzieren zu können. Dies hält der BdV so für nicht angemessen. Der Bundesgerichtshof hat diese Regelung jedoch gebilligt. Nach Meinung des BdV müssen Versicherer eine finanzielle Schieflage „hinreichend und nachprüfbar belegen“. Es dürfe nicht sein, dass „Versicherer Leistungen an Versicherte streichen, ohne wirklich Rechenschaft ablegen zu müssen“.
Leseraufruf: Haben Sie eine Kapitallebensversicherung oder eine private Rentenversicherung, aus der Sie bereits Leistungen beziehen oder die demnächst abläuft? Wie hat der Versicherer Sie an den Bewertungsreserven beteiligt und darüber informiert?
Schreiben Sie bitte eine E-Mail an: bewertungsreserven@stiftung-warentest.de
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