Kreditkarten mit „Mastercard SecureCode“ und „Verified by Visa“ Mehr Sicherheit

Kreditkarten mit „Mastercard SecureCode“ und „Verified by Visa“ - Mehr Sicherheit

Mit „Mastercard SecureCode“ oder „Verified by Visa“ zu zahlen, konnte für Kreditkarten­inhaber teuer werden: Manche Bank verlangte nach Hacker­angriffen Schaden­ersatz von schuldlosen Kunden. Nachdem test.de Kreditkarten­besitzer gewarnt hatte, sichern jetzt Visa, Mastercard, Banken- und Sparkassen-Verbände verbindlich zu: Kunden stehen mit den neuen Sicher­heits­verfahren nicht schlechter als früher. test.de empfiehlt jetzt: Machen Sie mit!

Extra-Prüfung

Kreditkarten mit „Mastercard SecureCode“ und „Verified by Visa“ - Mehr Sicherheit

So funk­tionieren Mastercard SecureCode und Verified by Visa: Wenn die Inhaber mit ihrer Kreditkarte online bezahlen wollen, erscheint ein Extra-Fenster für die Eingabe einer speziellen Geheim­nummer oder eines Pass­wortes. Noch sicherer: Manche Bank arbeitet mit Sicher­heits­abfragen nach Daten, die nur der Karten­inhaber weiß oder für jede Buchung neu errechneter Geheimzahl, die sie per SMS an den Karten­inhaber verschickt. Die Geheim­daten für die Auto­risierung der Zahlung werden verschlüsselt direkt zum Kreditkarten­unternehmen über­tragen. Der Händler erfährt sie nicht. Er erhält am Ende bloß das Signal: „Alles in Ordnung, Zahlung ist verifiziert“. Das Verfahren ist in Groß­britannien schon länger im Einsatz. Die Erfahrungen dort zeigt: Die Sicherheit nimmt zu. Die Zahl der Miss­brauchs­fälle sank deutlich.

Miss­brauchs­gefahr

Der Haken an der Sache: Miss­brauch bleibt möglich. Hackern gelingt es oft, Spiona­gepro­gramme auf Computer zu schmuggeln, mit denen sie Karten­daten und Geheimzahlen unbe­merkt abfangen und später miss­brauchen können. Selbst aktueller Viren­schutz und korrekt konfigurierte Firewall bieten keine absolute Sicherheit. Schlimmer noch: test.de-Leser berichteten, dass sich die Kreditkarten-Geheimzahl bei einzelnen Banken mit Karten­nummer und leicht zu ermittelnden Daten wie dem Geburts­datum ändern lässt.

Banken wollten Zahlung ohne Beweise

Die Alarm­glocken schrillten bei test.de, als Banken Kunden bei Kreditkarten­miss­brauch zur Kasse baten, ohne einen Hinweis für deren Verschulden zu haben: Die Geld­institute gingen bei Eingabe der richtigen Geheimzahl einfach davon aus, dass der Kunde grob fahr­lässig gegen seine Geheimhaltungs­pflicht verstoßen und sie auf der Karte notiert oder gemein­sam mit ihr aufbewahrt hat. Ähnlich verfahren die Banken beim Abheben von Bargeld mit EC-Karte und Geheimzahl. Allerdings: Die Geheimzahl bei EC-Karten lässt sich soweit bekannt nur durch Beob­achtung der Eingabe am Geld­automaten auskund­schaften. Bei „Mastercard SecureCode“ und „Verified by Visa“ steht fest: Hacker können die Geheimzahl auch fern­gesteuert von über­all auf der Welt aus erbeuten.

Karten­anbieter und Verbände bessern nach

test.de riet deshalb zunächst: Meiden Sie die neuen Verfahren, so lange Ihre Bank glaubt, ihr stehe bei Miss­brauch eine Beweis­erleichterung zu. Inzwischen haben alle Banken- und Sparkassen­verbände test.de gegen­über zugesichert: Kunden können Zahlungen, die sie nicht veranlasst haben, wie bisher melden und müssen nicht zahlen, wenn ihnen kein Verschulden nach­zuweisen ist. Visa und Mastercard als Lizenz­geber machen sich ebenfalls für die Einhaltung dieser Regel stark. Damit gilt jetzt: Bei Kreditkarten deutscher Banken und Sparkassen können Sie sich bedenkenlos für „Mastercard SecureCode“ oder „Verified by Visa“ anmelden. Bei Kreditkarten anderer Anbieter allerdings sollten Sie unbe­dingt nach­fragen und sich nur für neue Sicher­heits­verfahren anmelden, wenn das Unternehmen zusichert, sie bei Miss­brauchs­fällen nicht schlechter zu stellen als bei herkömm­licher Kartenzahlung.

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Kommentarliste

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  • Rocket am 15.08.2011 um 17:57 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Rocket am 15.08.2011 um 17:57 Uhr
    Diba/ Wo bleiben andere Klarstellungen?

    Die von tina_74 übermittelte Reaktion der Diba ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es verwundert allerdings, dass von anderen Banken, die lt. test "verbindliche" (!?) Erklärungen abgegeben haben, keinerlei klarstellende Aussagen kommen. Hier bitte das Nachfassen nicht vergessen.
    Auch ist zu bedenken, dass die Diba Formulierung durchaus noch mißverständlich ist. Es heißt dort laut Tina_74: "Falls Dritte Ihre Zugangsdaten zum Internetbanking missbrauchen, ersetzen wir den finanziellen Schaden, der Ihnen entsteht".
    Die Frage der Beweislast für einen evtl. Mißbrauch bleibt auch bei dieser Formulierung weiterhin offen. Muss der Kunde im Streitfall beweisen, dass er Opfer eines Hackerangriffs wurde (z.B.durch ein selbst zu bezahlendes forensisches Computergutachten)? Oder muss die Bank auf eigene Kosten das Gegenteil beweisen?

  • Tina_74 am 10.08.2011 um 01:40 Uhr
    Update zu meinem Kommentar vom 11 Mai

    Die DIBA reagiert und verschickte folgende Kundenmitteilung: "... damit das Internetbanking + Brokerage der ING-DiBa für Sie weiter einfach bleibt und Sie die Diskussion um Sicherheitsverfahren entspannt verfolgen können, geben wir Ihnen unser ING-DiBa Versprechen: Falls Dritte Ihre Zugangsdaten zum Internetbanking missbrauchen, ersetzen wir den finanziellen Schaden, der Ihnen entsteht – versprochen..." - Ich hoffe andere Banken mögen diesem guten Beispiel folgen, am besten durch eindeutige AGBs.

  • HelmutZ am 26.07.2011 um 09:07 Uhr
    Kulanz oder geänderte Nutzungsbedingungen?

    Ist diese "verbindliche Zusage" lediglich eine Kulanzlösung, oder wurden die Nutzungsbedingungen tatsächlich geändert? Wenn es hart auf hart geht, gelten vor Gericht immer noch die Nutzungsbedingungen!

  • Gelöschter Nutzer am 24.06.2011 um 21:49 Uhr
    Zunehmend hat man keine Wahl mehr

    Mittlerweile verlangen die Unternehmen, die deutschen Onlineanbietern die Kreditkartenakzeptanz ermöglichen, den Einsatz von Mastercard SecureCode und Verfified by Visa. In der Praxis bedeutet das, daß es immer weniger Onlineshops gibt, bei denen man an diesen Systemen vorbeikommt - sofern man mit Kreditkarte zahlt. Ein Beispiel, wo es noch ohne diese zusätzlichen Hürden geht, ist Amazon und Paypal. Allerdings hat Amazon seinen europäischen Sitz auch in Luxemburg und nicht in Deutschland. Dasselbe gilt für Paypal. Bei deutschen Onlineshops mit Live-Billing, also der Bestätigung der Kreditkartenzahlung in Echtzeit - meistens über einen Zahlungsdienstleister - konnte ich bereits mehrmals nur bei Teilnahme an den genannten Systemen per Kreditkarte bezahlen. Beispiele hierfür sind der Schlecker Onlineshop und Voelkner. Beide Händler bieten aber auch andere Zahlungsmethoden (Paypal oder Kauf auf Rechnung/per Lastschrift u. a. m.) an.