- Kontrolle. Kontrollieren Sie Ihre Kreditkartenabrechnung vollständig und sorgfältig. Schreiben Sie sofort an Bank oder Kreditkartenanbieter, wenn Buchungen auftauchen, die Sie nicht veranlasst haben. Sie müssen dann nicht zahlen, wenn die Bank Ihnen kein Verschulden nachweisen kann.
- Alarm. Halten Sie stets die Telefonnummer bereit, unter der Sie Ihre Kreditkarte sperren lassen können. Rufen Sie dort sofort an, wenn die Karte gestohlen wird oder verloren geht. Viele Kreditkarten können Sie über die Rufnummer 116 116 sperren lassen.
- Meldung. Bitte schreiben Sie unbedingt an kreditkartenmissbrauch@stiftung-warentest.de, wenn ein Kreditkartenanbieter oder eine Bank Sie bei Kreditkartenmissbrauch zur Kasse bittet, obwohl Sie kein Verschulden trifft.
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- Wer Rechnungen nicht zahlt, dem droht die Überschuldung. Wir erklären, wie Sie auf einen Mahnbescheid reagieren sollten und wie eine Privatinsolvenz funktioniert.
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- In den ersten zehn Monaten des Jahres 2019 fanden knapp 13 Prozent der gemeldeten Diebstähle von Girocards (früher Ec-Karte) in Kaufhäusern und Geschäften statt, so eine...
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- Der Kinderkonten-Vergleich der Stiftung Warentest informiert, ob und zu welchen Bedingungen Kinder, Schüler, Auszubildende und Studenten ein Konto eröffnen können.
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Kommentar vom Autor gelöscht.
Die von tina_74 übermittelte Reaktion der Diba ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es verwundert allerdings, dass von anderen Banken, die lt. test "verbindliche" (!?) Erklärungen abgegeben haben, keinerlei klarstellende Aussagen kommen. Hier bitte das Nachfassen nicht vergessen.
Auch ist zu bedenken, dass die Diba Formulierung durchaus noch mißverständlich ist. Es heißt dort laut Tina_74: "Falls Dritte Ihre Zugangsdaten zum Internetbanking missbrauchen, ersetzen wir den finanziellen Schaden, der Ihnen entsteht".
Die Frage der Beweislast für einen evtl. Mißbrauch bleibt auch bei dieser Formulierung weiterhin offen. Muss der Kunde im Streitfall beweisen, dass er Opfer eines Hackerangriffs wurde (z.B.durch ein selbst zu bezahlendes forensisches Computergutachten)? Oder muss die Bank auf eigene Kosten das Gegenteil beweisen?
Die DIBA reagiert und verschickte folgende Kundenmitteilung: "... damit das Internetbanking + Brokerage der ING-DiBa für Sie weiter einfach bleibt und Sie die Diskussion um Sicherheitsverfahren entspannt verfolgen können, geben wir Ihnen unser ING-DiBa Versprechen: Falls Dritte Ihre Zugangsdaten zum Internetbanking missbrauchen, ersetzen wir den finanziellen Schaden, der Ihnen entsteht – versprochen..." - Ich hoffe andere Banken mögen diesem guten Beispiel folgen, am besten durch eindeutige AGBs.
Ist diese "verbindliche Zusage" lediglich eine Kulanzlösung, oder wurden die Nutzungsbedingungen tatsächlich geändert? Wenn es hart auf hart geht, gelten vor Gericht immer noch die Nutzungsbedingungen!
Mittlerweile verlangen die Unternehmen, die deutschen Onlineanbietern die Kreditkartenakzeptanz ermöglichen, den Einsatz von Mastercard SecureCode und Verfified by Visa. In der Praxis bedeutet das, daß es immer weniger Onlineshops gibt, bei denen man an diesen Systemen vorbeikommt - sofern man mit Kreditkarte zahlt. Ein Beispiel, wo es noch ohne diese zusätzlichen Hürden geht, ist Amazon und Paypal. Allerdings hat Amazon seinen europäischen Sitz auch in Luxemburg und nicht in Deutschland. Dasselbe gilt für Paypal. Bei deutschen Onlineshops mit Live-Billing, also der Bestätigung der Kreditkartenzahlung in Echtzeit - meistens über einen Zahlungsdienstleister - konnte ich bereits mehrmals nur bei Teilnahme an den genannten Systemen per Kreditkarte bezahlen. Beispiele hierfür sind der Schlecker Onlineshop und Voelkner. Beide Händler bieten aber auch andere Zahlungsmethoden (Paypal oder Kauf auf Rechnung/per Lastschrift u. a. m.) an.