Das Urteil des Verfassungsgerichts zu Kontenabfragen und die neue Steuernummer helfen den Finanzämtern, Steuersünder zu finden. Das hat Folgen für alle.
Die Finanzämter dürfen heimlich auf die Kontodaten von Steuerzahlern zugreifen, um Steuersünder aufzuspüren. So können sie Menschen finden, die Kapitalerträge an der Behörde vorbei kassieren.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli entschieden, dass es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wenn die Ämter das Bundeszentralamt für Steuern beauftragen, Basisdaten von Konten zu ermitteln. Dazu gehören die Kontonummer, der Name und der Geburtstag des Kontoinhabers (Az. 1 BvR 1550/03, 1 BvR 2357/04, 1 BvR 603/05). Mit dem Urteil schließt sich endgültig eine weitere Lücke im Kontrollnetz rund um den Steuerzahler.
Schon seit April 2005 haben Finanzämter und Sozialbehörden die Möglichkeit, bei allen Banken die Basisdaten von etwa 500 Millionen Konten und Depots einzusehen. Die Volksbank im münsterländischen Raesfeld hatte dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt: „Wir wollten den automatisierten Kontenzugriff durch den Staat kappen und eine weitere Schwächung der Bürgerrechte verhindern“, sagt Hermann Burbaum, Vorstand der Bank.
Die Kontrollen der Basisdaten von Konten soll es auch nach dem Jahr 2008 noch geben. Dabei gilt dann die neue Abgeltungsteuer, sodass sich nicht mehr die Sparer selbst, sondern die Banken um die Versteuerung von Kapitalerträgen kümmern. Sie führen die komplette Steuer von 25 Prozent an das Finanzamt ab.
Kontostände oder einzelne Geldtransfers bleiben für die Finanzbehörden aber weiter zunächst tabu. Nur wenn die Mitarbeiter einen konkreten Verdacht auf eine Steuerstraftat haben, können sie verlangen, dass alle Konten inklusive sämtlicher Kontobewegungen offengelegt werden.
So ein Verdacht entsteht schnell: Bleibt zum Beispiel jemand trotz mehrerer Konten mit seinen Zinsen immer unter dem Sparerfreibetrag, kann er verdächtig sein.
Nummer erleichtert Datenabgleich
Die Nachforschungen der Finanzbehörden erleichtert künftig eine neue Steueridentifikationsnummer (siehe „Alles gespeichert“). Sobald dem Bundeszentralamt für Steuern die notwendigen Daten der über 5 500 Meldebehörden vorliegen, wird jedem Menschen vom Säugling bis zum Greis ein elfstelliger Zahlenkode zugeteilt. Das soll ab Oktober 2007 geschehen.
Diese persönliche Kennziffer wird ein Leben lang beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert und erst 20 Jahre nach dem Tod gelöscht. Mithilfe der Nummer kann künftig jedes deutsche Finanzamt jeden Steuerzahler eindeutig identifizieren. Anders als bisher wird sich die Steuernummer selbst bei einem Umzug in ein anderes Bundesland nicht ändern.
Den Zahlenkode werden Steuerzahler nicht nur in der Steuererklärung angeben müssen. Voraussichtlich werden sie ihn etwa auch gegenüber Banken sowie gesetzlichen und privaten Rentenversicherern nennen müssen. Der Arbeitgeber muss ihn für die Lohnsteuerbescheinigung kennen.
Freiberufler und Unternehmer erhalten zusätzlich zur Steuernummer eine Wirtschafts-ID-Nummer, die sie auf ihren Rechnungen angeben müssen.
Rentner stärker kontrolliert
Die Folgen der Nummer dürften ab 2008 als erstes Ruheständler zu spüren bekommen. Seit 2005 ist ein deutlich größerer Teil der gesetzlichen Renten steuerpflichtig. Nun müssen vor allem diejenigen mit verstärkten Kontrollen rechnen, die mehrere Renten beziehen.
Alle öffentlichen und privaten Rentenkassen, Versorgungswerke, Pensionskassen und -fonds sowie die Lebensversicherer müssen schon jetzt jährlich sämtliche Renten, die ab 2005 ausgezahlt wurden, an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) in Brandenburg melden.
Bereits heute haben die Finanzbehörden elektronischen Zugriff auf diesen Datenbestand, doch bisher wurden die rund 30 Millionen Rentenmitteilungen pro Jahr noch nicht gezielt auf Steuersünder durchforstet. Das soll nun dank der neuen digitalen Steuernummer vollautomatisch geschehen.
Stellt sich dabei heraus, dass ein Rentner trotz hoher Alterseinkünfte oder üppiger Nebeneinkünfte keine Steuererklärung abgegeben hat oder passen die abgerechneten Bezüge nicht zu den Daten, können rückwirkend Steuern fällig werden.
Eine Strafe müssen Rentner, die ihre Steuererklärung versäumt haben, aber meist nicht fürchten. Die Finanzämter gehen häufig davon aus, dass die Rentner den Fehler aus Unkenntnis der neuen Gesetzgebung gemacht haben. Ihre Steuerschuld müssen sie zwar mit 6 Prozent Zinsen pro Jahr nachzahlen, doch damit dürfte alles erledigt sein.
Die Situation kann sich jedoch ändern, wenn das Finanzamt bei einer Kontenabfrage zusätzlich nicht versteuerte Kapitalerträge findet. Dann ist ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung möglich.
Brisante Folgen für die Erben
Finanzsünden eines Steuerzahlers können im Todesfall auch für die Erben zur Belastung werden. Das Finanzamt kann von ihnen rückwirkend für bis zu zehn Jahre Steuern und Zinsen verlangen.
Nach dem Tod erhält das Finanzamt einen Überblick über Testamente, Bankkonten und Vermögenswerte mit Kontoständen am Todestag des Inhabers. Die Meldepflicht gilt auch für Zweigniederlassungen deutscher Banken im benachbarten Ausland – zum Beispiel in Luxemburg.
Beträgt der gesamte Nachlass mehr als 250 000 Euro oder das vererbte Kapitalvermögen mehr als 50 000 Euro, überprüfen die Finanzämter routinemäßig alte Steuererklärungen. Tauchen Ungereimtheiten auf, wenden sie sich an die Erben.
Durch die neue Steuernummer eröffnen sich auch für ausländische Behörden neue Kontrollmöglichkeiten. So wünscht sich etwa Spanien schon seit längerem von den deutschen Ämtern eine Liste über die Ruheständler, die sich in ihrem Land niedergelassen haben und Altersbezüge auf spanische Konten überweisen lassen. Der Grund: Wer in Spanien ein Altersdomizil hat, muss dort auf deutsche Rentenbezüge spanische Einkommensteuer zahlen. Den deutschen Behörden dürfte es nun leichterfallen, die Daten bereitzustellen. Sie können mit der neuen Nummer alle Renten einer Person zuordnen.
Strengere Grenzkontrollen
Abseits der neuen Steuernummer wurden schon im Juni 2007 die Regeln für die Mitnahme von Bargeld ins Ausland verschärft. Seither müssen Reisende innerhalb der EU auf Nachfrage angeben, wenn sie Barmittel von über 10 000 Euro pro Person mitführen. Neben Bargeld zählen zum Beispiel Sparbücher, Schecks und Wertpapiere.
Passieren Reisende die EU-Grenze – zum Beispiel auf dem Weg von Deutschland in die Schweiz – müssen sie Bares ab 10 000 Euro pro Person unaufgefordert an der Grenze vorzeigen. Neben einer schriftlichen Erklärung über den Wert des mitgeführten Vermögens erwarten die Zöllner Informationen zur Herkunft und zum Verwendungszweck des Geldes. Bisher musste Bares nur auf Nachfrage und erst ab 15 000 Euro offenbart werden.
Wer Beträge verschweigt und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. In Deutschland sind Geldbußen bis zu 50 Prozent der mitgeführten Summe möglich. Finden die Zöllner Geld am Körper oder im Gepäck versteckt, kann der Reisende den gesamten Betrag verlieren.
Zoll informiert das Finanzamt
Stoßen die Zöllner auf größeres Vermögen, auf Kontoauszüge oder Visitenkarten ausländischer Banken, melden sie das dem Finanzamt des Grenzgängers. Passen diese Informationen nicht mit der Steuerakte zusammen, drohen weitere Nachforschungen oder ein Besuch der Steuerfahndung.
Auf die schärferen Grenzkontrollen sollten sich alle Reisende einstellen: Die ersten Erfahrungen zeigen, dass die Zöllner nicht nur Nobelkarossen herauswinken, sondern auch Kleinwagenfahrer.
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- Für Online-Bestellungen außerhalb der EU fallen Steuern und Zoll an. Hinzu kommen Extra-Gebühren durch Zusteller. Unser Zollrechner hilft Kosten im Blick zu behalten.
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- Steuerhinterziehung ist strafbar. Mit einer Selbstanzeige lassen sich Schummeleien geraderücken – und Strafen oft vermeiden.
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- Halter müssen ihren Hund für die Hundesteuer anmelden. Je nach Wohnort und Hunderasse gelten verschiedene Steuersätze – und sind unterschiedliche Ämter zuständig.
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