Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Finanzämter dürfen heimlich auf Kontodaten von Steuerzahlern zugreifen. Das soll bei der Suche nach Steuersündern helfen, die Kapitalerträge an der Behörde vorbei kassieren. Zu den Basisdaten, die erhoben werden dürfen, gehören Kontonummer, Name und Geburtstag des Kontoinhabers. Kontostände oder einzelne Geldtransfers bleiben dagegen für das Finanzamt tabu. Nur bei konkretem Verdacht auf eine Steuerstraftat können die Behörden fordern, dass sämtliche Kontobewegungen offengelegt werden.
Finanztest sagt, auf welche Daten die Finanzbehörde künftig zugreifen kann und was Steuerzahler beachten sollten.
-
- Bei Online-Käufen außerhalb der EU werden Steuern und Zoll fällig. Paketdienste verlangen Extra-Gebühren. Infos zu Zoll und Steuern und ein Zollrechner.
-
- Viele Angaben liegen den Finanzämtern elektronisch vor – als sogenannte E-Daten. Sie können fehlerhaft sein. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, besser genau prüfen.
-
- Halter müssen ihren Hund für die Hundesteuer anmelden. Je nach Wohnort und Hunderasse gelten verschiedene Steuersätze – und sind unterschiedliche Ämter zuständig.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.