
Herausforderung. Kinder brauchen Zeit, Eltern für eine gute Rente möglichst einen Vollzeitjob – das passt nicht immer zusammen. © plainpicture / Joseffson
Für Eltern kann die Altersvorsorge eine Herausforderung sein. Nicht bei allen reicht das Geld für hohe Sparraten. Sie müssen genau planen. Wir zeigen, wie es geht.
Ohne Nachwuchs läuft bei der gesetzlichen Rente nichts. Er sorgt später für die Zahlungen an die ältere Generation. Doch die Eltern, die diese Kinder großziehen, erhalten oft weniger Rente, weil sie im Berufsleben kürzertreten, um sich um den Nachwuchs zu kümmern. Daran wird auch die geplante Ausweitung der Mütterrente nichts ändern. Eine gute Rente erzielt man durch möglichst lückenloses Arbeiten in gut bezahlten Vollzeitjobs mit Betriebsrenten – für Eltern oft schwierig.
Dazu kommt: Der finanzielle Spielraum für private Vorsorge ist in vielen Familien ohnehin knapp, denn Kinder kosten Geld. Kurz: Eltern brauchen einen Plan, um im Alter gut zu leben. Die Stiftung Warentest zeigt drei Möglichkeiten auf, wie sie ihre Rente optimieren – gesetzlich, betrieblich, privat. Und wir erklären, welche staatlichen Leistungen es für Eltern gibt.
Angebot auswählen und weiterlesen
-
- Sparen hilft, um im Alter nicht arm zu sein. Nur reicht das bei Frauen allein nicht unbedingt. Viele müssen sich breiter aufstellen. Wir zeigen, wie das geht.
-
- Eine gute Altersvorsorge ist Pflicht, um im Alter keine finanziellen Sorgen zu haben. Wir stellen die verschiedenen Möglichkeiten vor.
-
- Mütterrente, Frühstart-Rente, Aktivrente – wir zeigen, was CDU, CSU und SPD bei der Rente vorhaben und geben Informationen zu Beiträgen, Rentenhöhe und Eintrittsalter.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@jannnis: Danke.
"Wie zeigen, wie es geht." - Sollte es nicht heißen: "Wir zeigen, wie es geht."?!
@og_mike: Mütter, die die Erziehung des Kindes / der Kinder allein übernommen haben, müssen keine Erklärung abgegeben. Sie erhalten die Anrechnung der Kindererziehungszeiten , weil sie die Kinder tatsächlich überwiegend erzogen haben. Die Anrechnung erfolgt grundsätzlich bei dem Elternteil, dem nach objektivierbaren Gesichtspunkten die überwiegende Erziehung zuzuordnen ist.
Die DRV rät , den Antrag auf Feststellung der Zeiten der Kindererziehung zu stellen, wenn Ihr Kind das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Ansonsten werden die Erziehungszeiten mit der Kontenklärung beantragt. Sind diese einmal vorgemerkt, werden sie automatisch bei der Rente berücksichtigt.
Sollen für den Vater Erziehungszeiten zugeordnet werden, ohne dass er tatsächlich Erziehung übernommen hat, ist dafür eine sogenannte gemeinsame Erklärung notwendig (Formular V0820). Diese sollte sofort abgegeben werden, da diese nur für die Zukunft und zwei Kalendermonate rückwirkend gilt.
Vielen Dank für den spannenden Artikel. Eine Verständnisfrage zu den Kindererziehungszeiten: worauf beziehen sich die zwei Monate Rückwirkung?
Wenn sich die Mutter seit Geburt im Mai 2022 hauptsächlich um die Kindererziehung kümmert und keine andere Zuordnung vorgenommen werden soll, kann dann über V0800 jederzeit die 36-monatige Erziehungszeit beantragt werden?
Beste Grüße!
@SenorLeon: Wir können Ihnen hier keine Rentenberatung im Einzelfall liefern. Die erhalten Sie bei den Auskunfts- und Beratungssellen der Deutschen Rentenversicherung
(0800 1000 4800). Zu Fragen des Status von Beamtinnen und Pensionsansprüchen können Sie sich direkt an die Vesorgungsdienststellen der Beamtenversorgung wenden.