Mütterrente, Erziehungs­zeiten, Kinder­zulage Wie Eltern ihre Alters­vorsorge aufbauen – gesetzlich, betrieblich, privat

Mütterrente, Erziehungs­zeiten, Kinder­zulage - Wie Eltern ihre Alters­vorsorge aufbauen – gesetzlich, betrieblich, privat

Heraus­forderung. Kinder brauchen Zeit, Eltern für eine gute Rente möglichst einen Voll­zeitjob – das passt nicht immer zusammen. © plainpicture / Joseffson

Für Eltern kann die Alters­vorsorge eine Heraus­forderung sein. Nicht bei allen reicht das Geld für hohe Sparraten. Sie müssen genau planen. Wir zeigen, wie es geht.

Ohne Nach­wuchs läuft bei der gesetzlichen Rente nichts. Er sorgt später für die Zahlungen an die ältere Generation. Doch die Eltern, die diese Kinder groß­ziehen, erhalten oft weniger Rente, weil sie im Berufs­leben kürzer­treten, um sich um den Nach­wuchs zu kümmern. Daran wird auch die geplante Ausweitung der Mütterrente nichts ändern. Eine gute Rente erzielt man durch möglichst lückenloses Arbeiten in gut bezahlten Voll­zeitjobs mit Betriebs­renten – für Eltern oft schwierig.

Dazu kommt: Der finanzielle Spielraum für private Vorsorge ist in vielen Familien ohnehin knapp, denn Kinder kosten Geld. Kurz: Eltern brauchen einen Plan, um im Alter gut zu leben. Die Stiftung Warentest zeigt drei Möglich­keiten auf, wie sie ihre Rente optimieren – gesetzlich, betrieblich, privat. Und wir erklären, welche staatlichen Leistungen es für Eltern gibt.

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 10.06.2025 um 08:46 Uhr
    Tippfehler: Wir zeigen, wie es geht.

    @jannnis: Danke.

  • jannnis am 08.06.2025 um 08:33 Uhr
    Rechtschreibfehler im Titel

    "Wie zeigen, wie es geht." - Sollte es nicht heißen: "Wir zeigen, wie es geht."?!

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.06.2025 um 15:49 Uhr
    V0800 / Antrag / Frist

    @og_mike: Mütter, die die Erziehung des Kindes / der Kinder allein übernommen haben, müssen keine Erklärung abgegeben. Sie erhalten die Anrechnung der Kindererziehungszeiten , weil sie die Kinder tatsächlich überwiegend erzogen haben. Die Anrechnung erfolgt grundsätzlich bei dem Elternteil, dem nach objektivierbaren Gesichtspunkten die überwiegende Erziehung zuzuordnen ist.
    Die DRV rät , den Antrag auf Feststellung der Zeiten der Kindererziehung zu stellen, wenn Ihr Kind das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Ansonsten werden die Erziehungszeiten mit der Kontenklärung beantragt. Sind diese einmal vorgemerkt, werden sie automatisch bei der Rente berücksichtigt.
    Sollen für den Vater Erziehungszeiten zugeordnet werden, ohne dass er tatsächlich Erziehung übernommen hat, ist dafür eine sogenannte gemeinsame Erklärung notwendig (Formular V0820). Diese sollte sofort abgegeben werden, da diese nur für die Zukunft und zwei Kalendermonate rückwirkend gilt.

  • og_mike am 27.05.2025 um 06:46 Uhr
    Kinder­erziehungs­zeiten - 2 Monate rückwirkend

    Vielen Dank für den spannenden Artikel. Eine Verständnisfrage zu den Kinder­erziehungs­zeiten: worauf beziehen sich die zwei Monate Rückwirkung?
    Wenn sich die Mutter seit Geburt im Mai 2022 hauptsächlich um die Kindererziehung kümmert und keine andere Zuordnung vorgenommen werden soll, kann dann über V0800 jederzeit die 36-monatige Erziehungszeit beantragt werden?
    Beste Grüße!

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 17.04.2023 um 14:56 Uhr
    Mütterrente bei Beamtinnen

    @SenorLeon: Wir können Ihnen hier keine Rentenberatung im Einzelfall liefern. Die erhalten Sie bei den Auskunfts- und Beratungssellen der Deutschen Rentenversicherung
    (0800 1000 4800). Zu Fragen des Status von Beamtinnen und Pensionsansprüchen können Sie sich direkt an die Vesorgungsdienststellen der Beamtenversorgung wenden.