
Kranke Eltern? Nur selten dürfen Kinder dann der Schule fernbleiben. © Getty Images / iStockphoto
Schüler, deren Angehörige an einer Vorerkrankung leiden, die das Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf erhöht, sind nicht automatisch vom Präsenzunterricht befreit. Anträge werden nur im Ausnahmefall und befristet genehmigt.
Attest notwendig
Dafür benötigen die Angehörigen – etwa Eltern, Geschwister – auf jeden Fall ein ärztliches Attest. Die detaillierten Regelungen variieren je nach Bundesland und ändern sich auch zuweilen noch. Nicht selten landen Streitfälle vor Gericht.
Hygienekonzept reicht
Ein Mädchen klagte vor dem Verwaltungsgericht Hannover auf Heimunterricht, weil sein Vater zur Risikogruppe gehört. Ohne Erfolg: Das Hygienekonzept ihrer Schule reiche aus, befand das Gericht. Nur solange an der Schule nach einem Corona-Fall eine Infektionsschutzmaßnahme verhängt werde, könne sie vorübergehend befreit werden (Az. 6 B 4530/20).
Nur befristet
Mittlerweile gelten in Niedersachsen neue Vorgaben des Kultusministeriums: Schüler, die mit Risikopersonen in einem Haushalt wohnen, können nun Hausunterricht erhalten, solange es vor Ort wöchentlich mindestens 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gibt. Ein Recht auf unbefristete Befreiung vom Schulbesuch besteht aber nicht (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Az. 2 ME 388/20).
Schüler mit Attest
Kinder, die selbst an einer Vorerkrankung leiden, können sich mit Attest vom Schulbesuch befreien lassen. Das muss aber nachvollziehbar begründen, warum die Befreiung nötig ist, stellte das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße klar und versagte einem Internatsschüler trotz Asthma-Attest den Heimunterricht (Az. 5 L 827/20.NW).
Tipp: Mehr Infos zur Covid-19-Pandemie auf unserer Themenseite Corona.
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