Kein Arbeits­unfall Zahn abge­brochen beim Trinken

Während er darauf wartete, dass der Kopierer startet, nahm er einen kräftigen Schluck von seinem alkoholfreien Bier und dann passierte es. Der Mann brach sich gleich mehrere Zahn­spitzen im Oberkiefer ab. Er forderte darauf­hin Geld von der gesetzlichen Unfall­versicherung, deren Träger die Berufs­genossenschaften und Unfall­kassen sind. Als sich diese weigerte zu zahlen, ging er vor Gericht. Das Sozialge­richt Dresden wies die Klage ab. Die Aufnahme von Nahrung, auch während einer Pause am Kopiergerät, ist grund­sätzlich nicht unfall­versichert. Der Arbeitnehmer habe mit der Aufnahme des alkoholfreien Bieres seine Arbeit unterbrochen, und somit auch seinen Versicherungs­schutz, so die Begründung des Gerichts (Az. S 5 U 113/13).

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