Immobilienkauf So hilft Ihnen der Notar richtig

Immobilienkauf - So hilft Ihnen der Notar richtig

Siegel. Viele Notare verwenden es so in der notariellen Beur­kundung für das Prägesiegel an öffent­lichen Urkunden. © Adobe Stock

Ein Immobilienkauf ist nicht leicht. Damit er glatt läuft, lotsen Notare Käufer und Verkäufer hindurch. Das dürfen Sie vom Notar erwarten – diese Kosten fallen an.

Der Einkauf beim Bäcker ist einfach. Kunde oder Kundin zahlt und erwirbt sofort das Eigentum an den Brötchen. Der Kauf einer Immobilie ist nicht so simpel. Sind sich die Parteien einig, dauert es trotzdem einige Monate, bis der Käufer als Eigentümer im Grund­buch steht. So lange wollen beide Seiten meist nicht warten. Käufer oder Käuferin möchten rasch einziehen, Verkäufer den Kauf­preis möglichst bald auf ihrem Konto haben. Beiden Parteien hilft der Notar, damit sie schnell und sicher ans Ziel kommen. Ein Notar oder eine Notarin sind sogar Pflicht bei jedem Immobilienkauf. Die Rechts­experten der Stiftung Warentest erläutern ihre Aufgaben und klären über Kosten auf.

Das Wichtigste in Kürze

Angebot auswählen und weiterlesen

Mehr zum Thema

14 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.12.2024 um 15:21 Uhr
    Familiäre Immobilienpool GbR

    @rainer1156: Handelt es sich um einen bestehenden Vertrag und es besteht der Bedarf, zu erkunden, sich über die die eigenen Rechte als Gesellschafter aus dem Vertrag zu informieren sowie Tipps zu bekommen, wie diese durchgesetzt werden können, macht es Sinn, sich anwaltlich beraten lassen. Denn dieser sichtet den Vertrag im Gesamtzusammenhang, nicht nur einzelne Passagen. Und er berät parteiisch (im Sinne seines Mandanten) und kann mit diesem zusammen überlegen, auf welchen (Rechts-) Wegen dessen Belange am besten verfolgt werden können.

  • rainer1156 am 26.12.2024 um 07:26 Uhr
    Familiäre Immobilienpool GbR

    Guten Morgen zusammen,
    der o.g. Poolvertrag wurde notariell beurkundet. Dort heißt es: "Beschlüsse der Gesellschaft erfolgen mit 3/5 der abgegebenen Stimmen. Folgende Beschlüsse können nur einstimmig gefasst werden: Änderung des Gesellschaftsvertrages, Auflösung der Gesellschaft, Aufnahme neuer Gesellschafter".
    Meine Frage: Handelt es sich bei dem Verkauf einer Poolimmobilie um einen Beschluss, der 3/5 der Stimmen benötigt, oder um einen Beschluss, der einstimmig gefasst werden muss?
    Ist der Notar verpflichtet und berechtigt mir diese Frage zu beantworten, oder ist hierzu ein Rechtsanwalt zu befragen?
    Besten Dank schonmal für eure Antworten.
    Liebe Grüße rainer1156

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 05.03.2021 um 12:25 Uhr
    Kosten für Erstellung Kaufvertrags-Entwurf

    @Angie6767: Dies ist nicht der Ort für eine individuelle Notarkostenrechtsberatung. Welche Kanzlei hier zur Erstellung der Rechnung befugt ist, ist in einer individuellen Rechtsberatung zu klären. Das betrifft auch die Frage, ob es Gründe gibt, die Sie der Rechnung entgegenhalten können.
    Allgemein lässt sich sagen:
    -Wer den Notar zur Erstellung des Kaufvertrages beauftragt, hat auch dessen Kostenrechnung zu begleichen, unabhängig davon, ob der Kaufvertrag zustande kommt.
    -Die Verjährungsfrist für die Honorarforderung beläuft sich auf 3 Jahre ab Erhalt der Rechnung. (maa)

  • Angie6767 am 31.01.2021 um 09:39 Uhr
    Kosten für Erstellung Kaufvertrags-Entwurf

    Ich wollte März 2018 eine Wohnung kaufen. Eine Notarin - damals tätig in Notariat A - wurde mit Erstellung des KV-Entwurfs beauftragt. Vor Beurkundungstermin hat der Verkäufer das Geschäft aus steuerlichen Gründen abgesagt. Notariat A wurde vom Makler informiert.
    Ende 2020 erhielt ich eine Rechnung für die Erstellung des KV-Entwurfs iHv 0,41% des Kaufpreises + Nebenkosten + 16% Umsatzsteuer (gesamt 1.730 EUR). Die damals zuständige Notarin ist mittlerweile in einem anderen Notariat B tätig, welches mir nun die Rechnung stellt.
    1. Muss ich die Rechnung trotzdem bezahlen, obwohl der Verkäufer den Verkauf abgesagt hat?
    2. Kann die Rechnung erst so spät gestellt werden?
    3. Wie hoch dürfen die Kosten für den KV-Entwurf maximal sein?
    4. Hätte Notariat A mich damals vorab über die Kosten für den KV-Entwurf informieren müssen, auch für den Fall dass es nicht zur Beurkundung kommt?
    5. Kann Notariat B mir überhaupt eine Rechnung stellen, obwohl ich Notariat B nie beauftragt habe?
    Vielen D

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.02.2020 um 10:54 Uhr
    Vertrag mit dem Notar

    @carolasalome: Wer den Notar zur Erstellung des Kaufvertrages beauftragt hat, hat auch dessen Kostenrechnung zu begleichen, unabhängig davon, ob der Kaufvertrag wie vorgesehen zustande kommt. (maa)