Ein genauer Blick auf die Inkassokosten lohnt sich. Inkassobüros dürfen nur so viel verlangen, wie auch ein Anwalt nehmen darf, wenn er Inkasso betreibt. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richtet sich der Betrag, den ein Anwalt für ein Mahnschreiben fordern kann, nach der Höhe der Summe, um die gestritten wird, sowie nach der RVG-Gebührenordnung. Diese sieht bestimmte Wertstufen vor, für die pauschale Gebührensätze gelten. Bisher lag die niedrigste Wertstufe für Forderungen bei bis zu 500 Euro. Bei einer ursprünglichen Forderung von bis zu 500 Euro sollte ein seriöses Inkassounternehmen danach insgesamt nicht mehr als 70,20 Euro (58,50 Euro plus 11,70 Euro Auslagenpauschale) verlangen.
In der Vergangenheit führte dies aber bei Kleinforderungen bis 50 Euro in der Regel dazu, dass die in Rechnung gestellten Inkassogebühren häufig deutlich über den offenen Forderungen lagen. Der Gesetzgeber hat deswegen nachgebessert. Seit Anfang Oktober 2021 gelten neue Regeln im Inkassorecht. Die im Dezember 2020 beschlossene und in ein neues Gesetz gegossene Reform führt vor allem zu einer Senkung der Inkassogebühren. Die Änderungen wirken sich besonders auf Gebühren für Kleinforderungen aus. Bei Forderungen bis zu 50 Euro dürfen die Gebühren nicht höher sein als die Forderung selbst. Schuldner müssen in diesem Fall maximal 36 Euro inklusive Auslagen zahlen. Zahlen sie sofort, sind es noch 18 Euro.
Was nicht erlaubt ist
Einige Kosten können Inkassofirmen gar nicht abrechnen, etwa Vernunftsappellgebühr oder Evidenzhaltungskosten. Auch Kosten für Beratung und Verwaltung sind unzulässig, ebenso für Kontoführung, Bonitätsauskunft, Identitätsfeststellung. Muss der Inkassodienst eine Adresse ermitteln, darf er verlangen, dass der Schuldner die ihm entstandenen Recherchekosten – etwa für die Adressermittlung – ersetzt. Hält der Schuldner Rechnungsposten für fragwürdig, sollte er widersprechen und Nachweise verlangen. Wenn der Gläubiger die Forderung an die Inkassofirma verkauft hat, muss der Schuldner gar keine zusätzlichen Inkassokosten zahlen. Ob das der Fall ist und die Inkassofirma der neue Gläubiger ist, steht im Schreiben.
Zinsforderungen haben Grenzen
Für Zinsforderungen muss das Schreiben Zeitraum und Zinssatz nennen. Der Zinssatz darf in der Regel maximal 5 Prozentpunkte über dem Basiszins liegen. Der beträgt zurzeit minus 0,88 Prozent. Also sind 4,12 Prozent Zinsen drin. Einen höheren Satz muss das Inkassobüro begründen. Die Firma UGV verlangte beispielsweise 13,25 Prozent „wegen Anlageverlust“. Diese Begründung war dem Oberlandesgericht Zweibrücken zu lapidar (Az. 4 U 100/17).
Kommentarliste
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@Mintara: Bitte wenden Sie sich mit dem Schriftverkehr an eine Schuldnerberatung. Ihre Verbraucherzentrale kann Ihnen eine seriöse Beratungsstelle nennen:
www.verbraucherzentrale.de
Liegt tatsächlich ein wirksamer Vollstreckungsbescheid vor, verjährt die Forderung daraus nach 30 Jahren.
www.gesetze-im-internet.de/bgb/__197.html
Darf ein Inkasso 13 Jahre lang wegen einen angeblichen Vollstreckungsbescheid immer wieder Schreiben mit Anforderungen zu Zahlung verschicken? In den Briefen steht dass es eilt, mit Eröffnung der Privatinsolvenz wird gedroht aber auch der Erlass von 20% auf die Forderung wird angeboten, wenn ich mich in Verbindung setzte. Wie lange darf das Unternehmen dies tun 30 Jahre?
Ob ein Inkassounternehmen falsch oder richtig ist, stellt sich in erster Linie gar nicht, sondern vor allem, ob das Beauftragen eines Inkassounternehmens überhaupt legitim ist, wenn es Streitigkeiten bei einem Vertrag gibt! Spielt das Inkassounternehmen, gleichzeitig dann den Richter & Henker oder wie?
Kommentar vom Autor gelöscht.
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