Geschädigte der Hamburger Firma Immopart sollten sich zur Durchsetzung ihrer Interessen auf keinen Fall so genannten Interessengemeinschaften anschließen und an diese Geld bezahlen. Darauf weist die Verbraucherzentrale (VZ) Hamburg hin.
Die Initiativen von Sylta Guth und der „Immopart Geschädigte GbR“ c/o Axel Egge stünden den ehemaligen Initiatoren des Abzockermodells nahe. Für Geschädigte sei es Erfolg versprechender sich selbst einen Anwalt zu suchen, rät die VZ Hamburg.
Wie berichtet, verkaufte die Immopart Vertriebs GmbH 1995 in Hamburg 569 völlig überteuerte Anteile (Bruchteile) an 22 Eigentumswohnungen an Kleinanleger zur Altersvorsorge. Fast allen Anlegern wurde auch ein zweifelhaftes Finanzierungspaket vermittelt. Doch die Häuser in der Luruper Hauptstraße wurden nie fertig gestellt.
Mehrere Anleger klagten mit Erfolg gegen die finanzierenden Banken. Die Richter urteilten, dass Kredit- und Kaufvertrag eine wirtschaftliche Einheit seien. Da der Kaufvertrag fehlgeschlagen sei, könnten die Banken nicht die Rückzahlung der Kredite verlangen. Informationen zu den einzelnen Urteilen sind bei der VZ Hamburg unter www.vzhh.de (Stichwort Geldanlage) oder aber telefonisch unter der Rufnummer 0 40/24 83 20 erhältlich.
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