
Das etwas andere Arbeitszimmer. Auch wer so arbeitet, kann sich vom Finanzamt Geld zurückholen. © Oliver Rossi
Zumindest ab und zu im Homeoffice arbeiten? Für viele Berufstätige ist das längst normal. Die Homeoffice-Pauschale soll typische Mehrkosten abgelten. So funktioniert sie.
Kosten für Miete, Strom, Heizung

Viele Berufstätige arbeiten von zu Hause aus. Steht Ihnen in der Wohnung kein separates Arbeitszimmer zur Verfügung, erledigen sie ihre Aufgaben zwischen Kindern und Haustieren im Wohn- oder Schlafzimmer oder am Küchentisch. Lange hat das Finanzamt das steuerlich ignoriert. Doch in Folge der Corona-Pandemie hat der Staat die Möglichkeit zum Steuerabzug geschaffen: mit der Homeoffice-Pauschale. Sie soll Berufstätigen pauschal die Mehrkosten ausgleichen, die ihnen durch die Arbeit in den eigenen vier Wänden entstanden sind, etwa Miete, Strom, Heizung und Reinigung.
Tipp: Welche steuerlichen Regeln sonst noch für das Arbeiten zu Hause gelten, steht in unserem Special Homeoffice und häusliches Arbeitszimmer.
Das sollten Sie wissen
- Die 2020 eingeführte Homeoffice-Pauschale galt zunächst nur befristet, doch mittlerweile gibt es sie dauerhaft.
- Die Pauschale gilt für alle Berufstätigen – egal, ob angestellt oder selbstständig. Auch für jeden Ehepartner einzeln.
- Ihre Angaben machen Sie in der Anlage N Ihrer Steuererklärung.
- Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten. Sie sparen erst Steuern, wenn Sie im Jahr mit all Ihren beruflichen Ausgaben den Werbungskosten-Pauschbetrag überspringen. Dieser beträgt aktuell 1 230 Euro.
- Seit Anfang 2023 rechnen Sie für bis zu 210 Homeoffice-Tage jeweils 6 Euro ab. Sitzen Sie noch an der Steuererklärung für 2022, machen Sie jeweils 5 Euro für bis zu 120 Tage geltend.
Homeoffice-Pauschale kompensiert Mehrkosten
Ob Sie mit der Homeoffice-Pauschale tatsächlich Steuern sparen, hängt davon ab, auf wie viele Arbeitstage in der eigenen Wohnung Sie kommen. Das Finanzamt erkennt seit Anfang 2023 bis zu 210 Tage im Jahr an, für die Sie jeweils 6 Euro abrechnen können. Haben Sie den kompletten Rahmen ausgeschöpft, ergeben sich somit dank Homeoffice-Pauschale 1 260 Euro Werbungskosten. Damit überschreiten Sie den Werbungskostenpauschbetrag von 1 230 Euro, sodass Sie Steuern sparen. Den Werbungskostenpauschbetrag zieht das Finanzamt ohnehin automatisch für berufliche Kosten ab. Ihr Einkommen rechnen also nur Angestellte klein, die mit Homeoffice-Pauschale plus weiteren Werbungskosten, etwa für Computer, Handy oder Drucker über 1 230 Euro kommen.
2023 wurde die Homeoffice-Pauschale im Vergleich zu den Vorjahren deutlich ausgeweitet. Der jetzige Höchstwert von bis zu 1 260 Euro liegt mehr als doppelt so hoch als in den vorherigen Steuerjahren. Denn bis einschließlich 2022 ergaben sich maximal 600 Euro Werbungskosten, da die Pauschale nur für maximal 120 Tage abgerechnet werden konnte. Zudem lag sie noch bei 5 anstatt 6 Euro pro Tag.
Tipp: Obwohl Sie ein häusliches Arbeitszimmer haben, kann es sein, dass Sie Ihre Arbeit zu Hause nur per Homeoffice-Pauschale beim Finanzamt abrechnen können. Das gilt, wenn Ihr Extra-Büro nicht den Mittelpunkt Ihrer beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit bildet. Diese Neuerung gilt ebenfalls seit Anfang 2023. Sie trifft verschiedene Berufsgruppen wie Lehrer oder Beschäftigte im Außendienst. Seit Anfang 2023 ist vorgegeben, dass die tatsächlichen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann steuerlich gelten, wenn der Raum den Mittelpunkt der Tätigkeit bildet. Was das im Einzelfall bedeutet, zeigt unser Special zum häuslichen Arbeitszimmer.
Steuererklärung: Pauschale hier eintragen
Wenn Sie aktuell an der Steuererklärung für das Jahr 2023 sitzen, müssen Sie die Angaben zur Homeoffice-Pauschale in der Anlage N machen – entweder in Zeile 61 oder in Zeile 62. Welche Zeile Sie nehmen müssen, ergibt sich daraus, ob Ihnen für Ihre zu Hause erledigten Aufgaben ein anderer Arbeitsplatz – zum Beispiel ein Büroplatz bei Ihrem Arbeitgeber – zur Verfügung stand oder nicht.
Geben Sie an, an wie vielen Tagen Sie zu Hause gearbeitet haben. Das Finanzamt ermittelt anhand der Anzahl der Tage, wie hoch Ihre Werbungskosten sind. Achtung: In der Anlage N werden Sie nicht den Begriff „Homeoffice-Pauschale“ finden, sondern den Begriff „Tagespauschale“.
Diese Jobkosten zählen zusätzlich
Als Werbungskosten dürfen Angestellte alle sogenannten Arbeitsmittel angeben, also Monitor, Schreibtischstuhl oder Fortbildungen. Je nachdem, wie intensiv es für die Arbeit genutzt wird, erkennt das Finanzamt einen Prozentsatz der Anschaffungskosten an. Für Telefon und Internet sind bis zu 20 Prozent der Rechnung absetzbar. Jahrestickets für Bus und Bahn zählen, wenn die Ausgaben über der Pendlerpauschale lagen.
Tipp: In unserem Finanztest-Spezial Steuern 2024 finden Sie viele weitere Tipps und Hilfestellungen, um das Steuerjahr 2023 erfolgreich beim Finanzamt abzurechnen.
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Kommentarliste
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@Amij81: Bekommen Arbeitnehmende einen lohnsteuerpflichtige Kostenerstattung für die Nutzung des heimischen Internets, steht das dem Erhalt der Homeofficepauschale nicht im Wege.
Hallo,
Seit Januar 2021 bin ich zu 100% im Homeoffice tätig. Im Arbeitsvertrag auch so deklariert.
Im August 2021 wechselte ich den Arbeitgeber, welcher zusätzlich zum Gehalt 50 Euro für Strom/Internet auszahlt.
Kann hier dennoch die Homeoffice Pauschale geltend gemacht werden?