Steuererklärung Home­office-Pauschale optimal nutzen

Steuererklärung - Home­office-Pauschale optimal nutzen

Das etwas andere Arbeits­zimmer. Auch wer so arbeitet, kann sich vom Finanz­amt Geld zurück­holen. © Oliver Rossi

Zumindest ab und zu im Home­office arbeiten? Für viele Berufs­tätige ist das längst normal. Die Home­office-Pauschale soll typische Mehr­kosten abgelten. So funk­tioniert sie.

Kosten für Miete, Strom, Heizung

Steuererklärung - Home­office-Pauschale optimal nutzen

Viele Berufs­tätige arbeiten von zu Hause aus. Steht Ihnen in der Wohnung kein separates Arbeits­zimmer zur Verfügung, erledigen sie ihre Aufgaben zwischen Kindern und Haustieren im Wohn- oder Schlaf­zimmer oder am Küchentisch. Lange hat das Finanz­amt das steuerlich ignoriert. Doch in Folge der Corona-Pandemie hat der Staat die Möglich­keit zum Steuer­abzug geschaffen: mit der Home­office-Pauschale. Sie soll Berufs­tätigen pauschal die Mehr­kosten ausgleichen, die ihnen durch die Arbeit in den eigenen vier Wänden entstanden sind, etwa Miete, Strom, Heizung und Reinigung.

Tipp: Welche steuerlichen Regeln sonst noch für das Arbeiten zu Hause gelten, steht in unserem Special Homeoffice und häusliches Arbeitszimmer.

Das sollten Sie wissen

  • Die 2020 einge­führte Home­office-Pauschale galt zunächst nur befristet, doch mitt­lerweile gibt es sie dauer­haft.
  • Die Pauschale gilt für alle Berufs­tätigen – egal, ob angestellt oder selbst­ständig. Auch für jeden Ehepartner einzeln.
  • Ihre Angaben machen Sie in der Anlage N Ihrer Steuererklärung.
  • Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten. Sie sparen erst Steuern, wenn Sie im Jahr mit all Ihren beruflichen Ausgaben den Werbungs­kosten-Pausch­betrag über­springen. Dieser beträgt aktuell 1 230 Euro.
  • Seit Anfang 2023 rechnen Sie für bis zu 210 Home­office-Tage jeweils 6 Euro ab. Sitzen Sie noch an der Steuererklärung für 2022, machen Sie jeweils 5 Euro für bis zu 120 Tage geltend.

Home­office-Pauschale kompensiert Mehr­kosten

Ob Sie mit der Home­office-Pauschale tatsäch­lich Steuern sparen, hängt davon ab, auf wie viele Arbeits­tage in der eigenen Wohnung Sie kommen. Das Finanz­amt erkennt seit Anfang 2023 bis zu 210 Tage im Jahr an, für die Sie jeweils 6 Euro abrechnen können. Haben Sie den kompletten Rahmen ausgeschöpft, ergeben sich somit dank Home­office-Pauschale 1 260 Euro Werbungskosten. Damit über­schreiten Sie den Werbungs­kostenpausch­betrag von 1 230 Euro, sodass Sie Steuern sparen. Den Werbungs­kostenpausch­betrag zieht das Finanz­amt ohnehin auto­matisch für berufliche Kosten ab. Ihr Einkommen rechnen also nur Angestellte klein, die mit Home­office-Pauschale plus weiteren Werbungs­kosten, etwa für Computer, Handy oder Drucker über 1 230 Euro kommen.

2023 wurde die Home­office-Pauschale im Vergleich zu den Vorjahren deutlich ausgeweitet. Der jetzige Höchst­wert von bis zu 1 260 Euro liegt mehr als doppelt so hoch als in den vorherigen Steuer­jahren. Denn bis einschließ­lich 2022 ergaben sich maximal 600 Euro Werbungs­kosten, da die Pauschale nur für maximal 120 Tage abge­rechnet werden konnte. Zudem lag sie noch bei 5 anstatt 6 Euro pro Tag.

Tipp: Obwohl Sie ein häusliches Arbeits­zimmer haben, kann es sein, dass Sie Ihre Arbeit zu Hause nur per Home­office-Pauschale beim Finanz­amt abrechnen können. Das gilt, wenn Ihr Extra-Büro nicht den Mittel­punkt Ihrer beruflichen oder betrieblichen Tätig­keit bildet. Diese Neuerung gilt ebenfalls seit Anfang 2023. Sie trifft verschiedene Berufs­gruppen wie Lehrer oder Beschäftigte im Außen­dienst. Seit Anfang 2023 ist vorgegeben, dass die tatsäch­lichen Kosten für ein häusliches Arbeits­zimmer nur noch dann steuerlich gelten, wenn der Raum den Mittel­punkt der Tätig­keit bildet. Was das im Einzel­fall bedeutet, zeigt unser Special zum häuslichen Arbeitszimmer.

Steuererklärung: Pauschale hier eintragen

Wenn Sie aktuell an der Steuererklärung für das Jahr 2023 sitzen, müssen Sie die Angaben zur Home­office-Pauschale in der Anlage N machen – entweder in Zeile 61 oder in Zeile 62. Welche Zeile Sie nehmen müssen, ergibt sich daraus, ob Ihnen für Ihre zu Hause erledigten Aufgaben ein anderer Arbeits­platz – zum Beispiel ein Büro­platz bei Ihrem Arbeit­geber – zur Verfügung stand oder nicht.

Geben Sie an, an wie vielen Tagen Sie zu Hause gearbeitet haben. Das Finanz­amt ermittelt anhand der Anzahl der Tage, wie hoch Ihre Werbungs­kosten sind. Achtung: In der Anlage N werden Sie nicht den Begriff „Home­office-Pauschale“ finden, sondern den Begriff „Tages­pauschale“.

Diese Jobkosten zählen zusätzlich

Als Werbungs­kosten dürfen Angestellte alle sogenannten Arbeitsmittel angeben, also Monitor, Schreibtischstuhl oder Fort­bildungen. Je nachdem, wie intensiv es für die Arbeit genutzt wird, erkennt das Finanz­amt einen Prozent­satz der Anschaffungs­kosten an. Für Telefon und Internet sind bis zu 20 Prozent der Rechnung absetz­bar. Jahres­tickets für Bus und Bahn zählen, wenn die Ausgaben über der Pendlerpauschale lagen.

Tipp: In unserem Finanztest-Spezial Steuern 2024 finden Sie viele weitere Tipps und Hilfe­stel­lungen, um das Steuer­jahr 2023 erfolg­reich beim Finanz­amt abzu­rechnen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 15.09.2022 um 13:07 Uhr
    Zuschuss AG Strom/Internet + Homeofficepauschale

    @Amij81: Bekommen Arbeitnehmende einen lohnsteuerpflichtige Kostenerstattung für die Nutzung des heimischen Internets, steht das dem Erhalt der Homeofficepauschale nicht im Wege.

  • Amij81 am 14.09.2022 um 19:43 Uhr
    Zuschuss Strom/Internet vom AG + Homeofficepausch.

    Hallo,
    Seit Januar 2021 bin ich zu 100% im Homeoffice tätig. Im Arbeitsvertrag auch so deklariert.
    Im August 2021 wechselte ich den Arbeitgeber, welcher zusätzlich zum Gehalt 50 Euro für Strom/Internet auszahlt.
    Kann hier dennoch die Homeoffice Pauschale geltend gemacht werden?