Helles Hefeweizen

Reinheitsgebot: Qualität aus dem 16. Jahrhundert

Das Reinheitsgebot ist die älteste lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt, die heute noch gilt. Sie fußt auf einem Erlass des bayerischen Herzogs Wilhelm IV. vom April 1516: „Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen. Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Fass Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden.“

Heute ist das Reinheitsgebot im deutschen Lebensmittelrecht verankert: In untergäriges Bier dürfen nur Hopfen, Gerstenmalz, Wasser und Hefe. Für obergäriges Bier sind auch Weizen-, Roggen-, Dinkelmalz sowie Zucker erlaubt. Die Bierverordnung regelt, dass nur solche Getränke als „Bier“ verkauft werden dürfen, die gegoren sind. Beides gilt allerdings nicht für Importbiere.

Seit 1995 wird jeweils am 23. April der „Tag des deutschen Bieres“ im Gedenken an den Erlass von 1516 gefeiert.

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  • Kreutzy39 am 18.07.2016 um 11:24 Uhr
    adelskronen weißbier, fehlt jetzt bei Penny ??

    Nach einem längeren telef. Anlauf hat man in Cottbus meine Nachfrage notiert und mir versprochen, in spätestens 1 Woche Bescheid zu geben, ob das o.g. Bier wieder erhältlich ist.
    Zusätzlich habe ich noch darum gebeten, an wen dieses Bier noch geliefert wird.
    Momentan gibt es bei Penny ein "Turmbräu Weizen Naturtrüb" in der Dose, ebenfalls zu 34 Cent,
    schmeckt aber nicht !
    MfG E.K.