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Testergebnisse für 72 Haus- und Grundbesitzer-HaftpflichtversicherungenFinanztest hat die Angebote von 32 Anbietern von Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherungen untersucht. Wir haben insgesamt 137 Versicherer aufgefordert, uns Ihre Angebote zu nennen. 106 von ihnen hatten entweder kein passendes Angebot oder wollten sich nicht an unserer Untersuchung beteiligen. Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, gehen wir in unserer Tabelle von bestimmten Annahmen aus.
Versicherungssumme: Wir nennen den Betrag, den der Versicherer je Schadensfall höchstens bezahlt.
Jahresbeitrag: Er gilt für Einjahresverträge ohne Selbstbehalt bei jährlicher Zahlung. Voraussetzung ist stets: keine Vorschäden in den letzten fünf Jahren.
Zweifamilienhaus: Das Modell ist ein Haus mit zwei Wohnungen und einer Gesamtwohnfläche von 200 Quadratmetern sowie einem Bruttovorjahresmietwert von 25 000 Euro. Keine Eigentümergemeinschaft.
Mehrfamilienhaus: Das Modellhaus hat sechs vermietete Wohnungen, eine Gesamtwohnfläche von 480 Quadratmetern und einen Bruttovorjahresmietwert von 50 000 Euro. Keine Eigentümergemeinschaft.
Einfamilienhaus: Gesamtwohnfläche 120 Quadratmeter, Bruttovorjahresmietwert: 15 000 Euro.
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Testergebnisse für 72 Haus- und Grundbesitzer-HaftpflichtversicherungenEigentümergemeinschaft: In dem Modellhaus sind sechs Eigentumswohnungen.
Unbebautes Grundstück: Unsere Test-Grundstücke haben eine Fläche von 300, 500 oder 1 200 Quadratmetern und sind nicht öffentlich zugänglich.
Bauvorhaben: Bis zur genannten Summe ist die Haftpflicht wegen Arbeiten für einen Neu- oder Anbau auf dem Grundstück ohne Zusatzbeitrag mitversichert. Für Eigenleistungen gelten meist Sonderregeln.
Photovoltaik: Versichert ist der Betrieb einer eigenen, mit dem Stromnetz verbundenen Photovoltaik-Anlage. Meist sind Schäden, die mit der Einspeisung des Stroms in das Stromnetz zusammenhängen, ebenfalls gedeckt. Wo Leistungshöchstgrenzen für die versicherte Photovoltaik-Anlage gelten, bezeichnen wir das Angebot in diesem Punkt als „eingeschränkt“. Als Aufstellort ist meist das Hausdach vorgegeben.
Allmählichkeitsschäden: Abgedeckt sind Schäden, die zum Beispiel durch Einwirkung von Feuchtigkeit, Ruß oder Rauch im Laufe der Zeit entstehen.
Häusliche Abwässer: Durch Austreten häuslicher Abwässer verursachte Sachschäden sind mitversichert.
Eigentümergemeinschaft: Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden am Gemeinschafts-, Sonder- und Teileigentum. Folge- und/oder Vermögensschäden wie durch die Reparatur von Gemeinschaftseigentum bedingter Mietausfall eines Mitglieds der Eigentümergemeinschaft sind jedoch versichert. Ein „Entfällt“-Strich in dieser Spalte bedeutet, dass der Tarif nicht für Wohnungseigentümergemeinschaften gedacht ist.
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Testergebnisse für 72 Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherungen-
- Wer haftet für den Schaden und kommt für Ertragsausfälle auf, wenn die Photovoltaik-Anlage kaputtgeht? Das zeigt unser Vergleich von 95 Photovoltaik-Versicherungen.
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- Starkregen, Hochwasser und stürmische Böen: Wetterextreme treffen Deutschland auch aktuell wieder. Wir sagen, welche Versicherungen bei welchen Schäden einspringen.
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- Über 3 000 Leitungswasserschäden gibt es pro Tag, jede Minute zwei. Welche Versicherung zahlt? Wir schildern typische Fälle, sagen, welche wann zuständig ist.
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Kommentarliste
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@zoelita01: Wenn Sie Ihr Ein-Familien-Haus selbts bewohnen, brauchen Sie keinen Extra-Haftpflichtschutz. Die Privathaftpflicht reicht aus. Beachten Sie: Wenn Sie größere Bauarbeiten beginnen, kann zusätzlicher Schutz sinnvoll sein.
Brauche ich diese Versicherung, wenn ich nicht vermiete und Haus und Grund nur selbst nutze?
Wie Leo089 und VermietermitSorgen treibt mich das Thema Vermieterhaftpflichtversicherung um. Vor ein paar Wochen im öffentlich-rechtlichen TV in einer Verbrauchersendung der 3. Programme (wann genau und welches?) wurde exemplarisch anhand eines haarsträubenden Falls (von dem ich leider auch nur den letzten Teil sah) massiv davor gewarnt, sich als Eigentümer einer vermieteten Wohnung generell auf die eigene Privathaftpflichtversicherung zu verlassen - selbst WENN die vermietete Wohnung angemeldet und grundsätzlich versichert ist! - Diesem TV-Beitrag gemäß, gibt es demnach jede Menge Unterschiede und Fallstricke in den Policen und wären demnach einen Extra-"Stiftung Warentest"-Test wert!
@Kölnerjung76: Die maximal zu versichernde Grundstücksgröße für unbebaute Flächen haben wir in unserem Test nicht abgefragt, daher können wir Ihnen an dieser Stelle keine konkreten Anbieter nennen. Sie können bei den genannten Gesellschaften anfragen, oder einen unabhängigen Versicherungsberater kontaktieren. Gewerbliche Risiken untersuchen wir hier nicht.
Bei dem unbebauten Muster-Grundstück haben Sie eine Grundstücksgröße von 500 qm zugrunde gelegt. Welche Möglichkeiten gibt es, für - zugegebenermaßen eher atypische - Fälle sehr großer Grundstücke (über 2.000 qm)? Die meisten Versicherer begrenzen die versicherbare Grundstücksgröße. Ist Ihnen bekannt, bei welchem Anbieter auch über 2.000 qm große Grundstücke versicherbar sind? Wie sieht es aus, wenn das Grundstück nicht unbebaut ist, sondern es (abrissreifen) Altbestand gibt (etwa alte Fabrikhallen)? Sind derartige Objekte überhaupt versicherbar? Gerade in solchen Fällen ist die Verkehrssicherungspflicht von großer Bedeutung.