Haus- und Grund­besitzerhaft­pflicht im Vergleich

So haben wir getestet

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Haus- und Grund­besitzerhaft­pflicht im Vergleich Testergebnisse für 50 Haus- und Grund­besitzer-Haft­pflicht­ver­sicherungen 09/2019 freischalten

Finanztest hat Angebote von 36 Anbietern von Haus- und Grund­besitzer-Haft­pflicht­versicherungen untersucht. Wir haben nur Tarife berück­sichtigt, die einzeln erhältlich sind. Die Tabelle nennt keine Tarife nur für Angehörige des Öffent­lichen Dienstes.

Die Beiträge gelten für Einjahres­verträge. Weitere Annahme: In den vergangenen fünf Jahren gab es keine Vorschäden.

Versicherungs­summe

Wir empfehlen nur Angebote ohne Selbst­behalt, die eine Versicherungs­summe von mindestens 10 Millionen Euro bieten (Finanztest-Minimum) und geben außerdem die höchst­mögliche Versicherungs­summe an. Die Versicherungs­summe ist der Betrag, den der Versicherer maximal pauschal für Personen-, Sach- und Vermögens­schäden bezahlt. Oft stehen mehrere Versicherungs­summen zur Auswahl.

Jahres­beitrag

Zweifamilien­haus. Beitrag für einen Jahres­vertrag für ein Zweifamilien­haus mit zwei Wohnungen mit einer Gesamt­wohn­fläche von 200 Quadrat­metern und einem Brutto­vorjahres­miet­wert von 25 000 Euro. Das Haus gehört einem einzigen Eigentümer, keiner Eigentümer­gemeinschaft.

Mehr­familien­haus. Beitrag für einen Jahres­vertrag für ein vermietetes Mehr­familien­haus mit sechs Wohnungen (keine Eigentümer­gemeinschaft) mit einer Gesamt­wohn­fläche von 480 Quadrat­metern und einem Brutto­vorjahres­miet­wert von 48 000 Euro.

Einfamilien­haus. Beitrag für einen Jahres­vertrag für ein Einfamilien­haus mit einer Gesamt­wohn­fläche von 120 Quadrat­metern und einen Brutto­vorjahres­miet­wert von 15 000 Euro.

Eigentümer­gemeinschaft. Beitrag für einen Jahres­vertrag für ein Haus mit sechs Eigentums­wohnungen.

Unbe­baute Grund­stücke. Beitrag für einen Jahres­vertrag für ein unbe­bautes Grund­stück mit 500 Quadrat­metern.

Bauvorhaben

Vorhaben auf dem Grund­stück ist mit der genannten Bausumme versichert.

Photovoltaik

Versichert ist der Betrieb einer eigenen netzgekoppelten Photovoltaikanlage. Meist sind Schäden beim Einspeisen ins Stromnetz auch gedeckt. Unter Umständen gelten Leistungs­höchst­grenzen für die Photovoltaikanlage.

Eigentümer­gemeinschaft

Ausgeschlossen bleiben Schäden am Gemein­schafts-, Sonder- und Teil­eigentum. Folge- und/oder Vermögens­schäden sind jedoch versichert.

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63 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • sisiphos am 06.04.2023 um 01:01 Uhr
    Vermieterhaftpflichtversicherung

    Wie Leo089 und VermietermitSorgen treibt mich das Thema Vermieterhaftpflichtversicherung um. Vor ein paar Wochen im öffentlich-rechtlichen TV in einer Verbrauchersendung der 3. Programme (wann genau und welches?) wurde exemplarisch anhand eines haarsträubenden Falls (von dem ich leider auch nur den letzten Teil sah) massiv davor gewarnt, sich als Eigentümer einer vermieteten Wohnung generell auf die eigene Privathaftpflichtversicherung zu verlassen - selbst WENN die vermietete Wohnung angemeldet und grundsätzlich versichert ist! - Diesem TV-Beitrag gemäß, gibt es demnach jede Menge Unterschiede und Fallstricke in den Policen und wären demnach einen Extra-"Stiftung Warentest"-Test wert!

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.11.2022 um 11:22 Uhr
    Grundstücksgröße

    @Kölnerjung76: Die maximal zu versichernde Grundstücksgröße für unbebaute Flächen haben wir in unserem Test nicht abgefragt, daher können wir Ihnen an dieser Stelle keine konkreten Anbieter nennen. Sie können bei den genannten Gesellschaften anfragen, oder einen unabhängigen Versicherungsberater kontaktieren. Gewerbliche Risiken untersuchen wir hier nicht.

  • Kölnerjung76 am 04.11.2022 um 00:35 Uhr
    Versicherung größerer unbebauter Grundstücke

    Bei dem unbebauten Muster-Grundstück haben Sie eine Grundstücksgröße von 500 qm zugrunde gelegt. Welche Möglichkeiten gibt es, für - zugegebenermaßen eher atypische - Fälle sehr großer Grundstücke (über 2.000 qm)? Die meisten Versicherer begrenzen die versicherbare Grundstücksgröße. Ist Ihnen bekannt, bei welchem Anbieter auch über 2.000 qm große Grundstücke versicherbar sind? Wie sieht es aus, wenn das Grundstück nicht unbebaut ist, sondern es (abrissreifen) Altbestand gibt (etwa alte Fabrikhallen)? Sind derartige Objekte überhaupt versicherbar? Gerade in solchen Fällen ist die Verkehrssicherungspflicht von großer Bedeutung.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 31.01.2022 um 15:51 Uhr
    Versicherungssumme Allgemeine Umweltrisiken

    @Mischka1911: Wir haben keine Mindestanforderung an die Höhe der Versicherungssumme für allgemeine Umweltrisiken in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gestellt.
    Bei der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung haben wir nur Tarife berücksichtigt, die mindestens 3 Millionen Euro Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bieten.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 31.01.2022 um 15:38 Uhr
    Umweltschäden

    @Mischka1911: Für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung der WGV gilt die Besonderheit, dass es sich hier um ein Kombiprodukt aus Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und Gewässerschadenhaftpflicht handelt.
    Bei anderen Anbietern, wie z.B. bei der Europa, muss man dafür zwei Policen kaufen.

    - Allgemeine Umweltrisiken, wie zum Beispiel durch auslaufenden Kleingebinde verursachte Schäden, sind über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgesichert.

    - Schäden aufgrund besonderer Umweltrisiken, die von Anlagen ausgehen, wie zum Beispiel nach dem Auslaufen eines Öltankens, werden über die Gewässerschadenhaftpflchtversicherung abgesichert. Sie schützt auch bei Schäden nach dem USchadG).

    - Unseren Test zur Gewässerschadenversicherung finden Sie hier:
    www.test.de/Vergleich-Gewaesserschaden-Haftpflicht-Versicherung-4864386-0