Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 2 auf 3,5 Prozent war für viele Käufer von Grundstücken ein Schlag ins Kontor. Sie gilt für Grundstücksgeschäfte nach dem 31. Dezember 1996. Ein Käufer eines Mehrfamilienhauses verfügte zu diesem kritischen Zeitpunkt lediglich über einen vorläufigen Vertrag aus dem Jahr 1995, der Schlussvertrag wurde erst 1997 abgeschlossen. An letzteren hielt sich das Finanzamt und verlangte 3,5 Prozent. Der Käufer bestand auf 2 Prozent, weil der Vorvertrag den Parteien bereits wechselseitige Bindungen auferlegte, Rücktrittsrechte ausschloss und einklagbare Ansprüche auswies. Das Niedersächsische Finanzgericht unterstützte die Position des Grunderwerbers (Az: VIII [III] 275/ 97) mit einem rechtskräftigen Urteil.
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