
Ein Makler erleichtert es, eine Immobilie zu finden und den Kauf vorzubereiten. Er kostet aber viel Geld. test.de sagt, ob und wann sie sich das sparen oder sogar nachträglich Erstattung fordern können.
Makler sind bequem und praktisch – und sehr teuer. test.de erklärt, wann und wie viel Provision fällig ist und bietet einen Rechner zu Kaufspesen.
Vor allem Immobilienkäufer würden sich den Makler oft gern sparen, wenn sie ein geeignetes Kaufobjekt für sich entdeckt haben. Er oder sie kostet meist viel Geld und nutzt ihnen wenig bis gar nichts. Für Verkäufer oder Verkäuferinnen eines Hauses oder einer Wohnung allerdings sind Makler bequem. Sie wissen, wie viel Geld eine Immobilie bringen sollte und wie Kaufinteressenten zu finden sind. Sie organisieren Besichtigungen und bereiten den Notartermin vor.
Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest erklären die Rechtslage rund um die Beschäftigung von Maklern, sagen, wann eine Courtage fällig ist, wie viel ein Makler höchstens verlangen darf (mit Rechner zu Kaufspesen) und wann Käufer die Chance haben, ohne die Zahlung einer Courtage davonzukommen.
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@Bitterli54xi: Da wir ausschließlich dem Endverbraucher verpflichtet sind, können wir zu gewerblichen Anfragen keine Angaben machen. (dda)
Hallo, finde ich bei Ihnen auch Infos für mich als Immobilienverkäufer?
ich suche Hinweise für einen sicheren Maklervertrag. Insbesondere mit einer vertraglichen Regelung, nach der ich die Courtage erst dann bezahlen muss, wenn der käufer den ganzen Kaufpreis bezahlt hat und eine Regelung, das ich dann keine Courtage zahlen muss, wenn nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages dieser Rückabgewickelt werden muss, weil der Käufer nicht zahlt.
Die Vortäuschung falscher rechtlicher Sachverhalte durch Makler muss unter Strafe gestellt werden.
Auf Anfrage zu einem Objekt erhält man oft per E-Mail einem Link, der zu einer Website führt, die einen Maklervertrag zwischen Makler und Interessenten einfordert – einschl. "Widerrufsbelehrung".
Die Belehrung über ein Widerrufsrecht ist jedoch nur dann erforderlich, wenn der Makler einen Maklervertrag vor einem Exposé einfordert – die Übermittlung eines Exposé selbst bedingt dies nicht.
Es ist ausschließlich der Makler, der hiermit einen Maklervertrag koppeln und seine Provisionsansprüche absichern will, bevor Leistung und Wert seiner Arbeit eingeordnet werden können!
Erschreckend, wie viele Interessenten mit der Lüge „Maklervertrag und damit Widerrufsbelehrung sind vor Exposé-Versendung gesetzlich gefordert“ zum Abschluss unsinniger Verträge genötigt werden.
Diese „Maklervertrags-Erzwingung“ muss in Schranken verwiesen und rechtlich geahndet werden.
Ob ich mit dem Verkäufer direkt oder dem Makler verhandle ist doch erst einmal vollkommen egal. Ich kaufe die Immobilie, wenn mir das Angebot und sein Preis zusagen. Wie Makler und Verkäufer den Kaufpreis unter sich aufteilen kann mir als Käufer doch vollkommen egal sein.
Zu Remember_Carthage schrieb am 04.01.2012 um 17:58 Uhr:
Sie bekommen i. d. R. von keinem Makler die Möglichkeit den Verkäufer z.B. für Preisverhandlungen kennen zu lernen. Sie wissen nicht, ob die Preisvorstellung des Maklers der des Verkäufers annähernd entspricht.Erst beim Notar, nach Vertragsunterzeichnung, erfahren sie dann, wie sie hintergangen und reigelegt wurden! Wir würden keinem Makler auch nur noch ein Wort glauben! Darauf muß man sich vorher intelligent einstellen!