Immobilienkauf über Makler Schutz vor unnötigen Provisionen

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Immobilienkauf über Makler - Schutz vor unnötigen Provisionen

Ein Makler erleichtert es, eine Immobilie zu finden und den Kauf vorzubereiten. Er kostet aber viel Geld. test.de sagt, ob und wann sie sich das sparen oder sogar nach­träglich Erstattung fordern können.

Makler sind bequem und praktisch – und sehr teuer. test.de erklärt, wann und wie viel Provision fällig ist und bietet einen Rechner zu Kauf­spesen.

Vor allem Immobilienkäufer würden sich den Makler oft gern sparen, wenn sie ein geeignetes Kauf­objekt für sich entdeckt haben. Er oder sie kostet meist viel Geld und nutzt ihnen wenig bis gar nichts. Für Verkäufer oder Verkäufe­rinnen eines Hauses oder einer Wohnung allerdings sind Makler bequem. Sie wissen, wie viel Geld eine Immobilie bringen sollte und wie Kauf­interes­senten zu finden sind. Sie organisieren Besichtigungen und bereiten den Notar­termin vor.

Die Rechts­experten der Stiftung Warentest erklären die Rechts­lage rund um die Beschäftigung von Maklern, sagen, wann eine Courtage fällig ist, wie viel ein Makler höchs­tens verlangen darf (mit Rechner zu Kauf­spesen) und wann Käufer die Chance haben, ohne die Zahlung einer Courtage davon­zukommen.

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7 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Profilbild Stiftung_Warentest am 07.03.2019 um 15:14 Uhr
Nur Infos für Käufer?

@Bitterli54xi: Da wir ausschließlich dem Endverbraucher verpflichtet sind, können wir zu gewerblichen Anfragen keine Angaben machen. (dda)

Bitterli54xi am 07.03.2019 um 13:34 Uhr
Nur Infos für Käufer?

Hallo, finde ich bei Ihnen auch Infos für mich als Immobilienverkäufer?
ich suche Hinweise für einen sicheren Maklervertrag. Insbesondere mit einer vertraglichen Regelung, nach der ich die Courtage erst dann bezahlen muss, wenn der käufer den ganzen Kaufpreis bezahlt hat und eine Regelung, das ich dann keine Courtage zahlen muss, wenn nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages dieser Rückabgewickelt werden muss, weil der Käufer nicht zahlt.

aufmerksamerkunde am 10.10.2018 um 11:11 Uhr
„Maklervertrag vor Exposé gesetzlich gefordert“

Die Vortäuschung falscher rechtlicher Sachverhalte durch Makler muss unter Strafe gestellt werden.
Auf Anfrage zu einem Objekt erhält man oft per E-Mail einem Link, der zu einer Website führt, die einen Maklervertrag zwischen Makler und Interessenten einfordert – einschl. "Widerrufsbelehrung".
Die Belehrung über ein Widerrufsrecht ist jedoch nur dann erforderlich, wenn der Makler einen Maklervertrag vor einem Exposé einfordert – die Übermittlung eines Exposé selbst bedingt dies nicht.
Es ist ausschließlich der Makler, der hiermit einen Maklervertrag koppeln und seine Provisionsansprüche absichern will, bevor Leistung und Wert seiner Arbeit eingeordnet werden können!
Erschreckend, wie viele Interessenten mit der Lüge „Maklervertrag und damit Widerrufsbelehrung sind vor Exposé-Versendung gesetzlich gefordert“ zum Abschluss unsinniger Verträge genötigt werden.
Diese „Maklervertrags-Erzwingung“ muss in Schranken verwiesen und rechtlich geahndet werden.

Gelöschter Nutzer am 06.01.2012 um 21:01 Uhr
@Elli88

Ob ich mit dem Verkäufer direkt oder dem Makler verhandle ist doch erst einmal vollkommen egal. Ich kaufe die Immobilie, wenn mir das Angebot und sein Preis zusagen. Wie Makler und Verkäufer den Kaufpreis unter sich aufteilen kann mir als Käufer doch vollkommen egal sein.

Elli88 am 06.01.2012 um 14:41 Uhr
Immobiliensuche über Makler

Zu Remember_Carthage schrieb am 04.01.2012 um 17:58 Uhr:
Sie bekommen i. d. R. von keinem Makler die Möglichkeit den Verkäufer z.B. für Preisverhandlungen kennen zu lernen. Sie wissen nicht, ob die Preisvorstellung des Maklers der des Verkäufers annähernd entspricht.Erst beim Notar, nach Vertragsunterzeichnung, erfahren sie dann, wie sie hintergangen und reigelegt wurden! Wir würden keinem Makler auch nur noch ein Wort glauben! Darauf muß man sich vorher intelligent einstellen!