
Abifeiern werden immer teurer und größer. Oft kümmern sich Eventagenturen um die rauschende Ballnacht. Wir geben Tipps, damit alles fair abläuft. © Stefan Korte
Pompöser Saal, roter Teppich, weiß gedeckte Tische – Abiture werden aufwendig gefeiert. Da kann es mal Ärger mit dem Veranstalter geben. Wir sagen, was zu beachten ist.
Corona: Was Abiturienten wissen müssen
Wie ist die Rechtslage, wenn der Abiball ausfallen muss?
Gilt zum Zeitpunkt des Abiballs eine behördliche Anordnung, die Zusammenkünfte ab einer bestimmten Personenzahl verbietet, haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können in Absprache mit dem Veranstalter den Ball entweder verschieben oder ihn ausfallen lassen. In letzterem Fall müssen Sie nur vertraglich vereinbarte Leistungen bezahlen, die von der Agentur auch tatsächlich erbracht wurden, etwa die Einrichtung eines Online-Ticketshops. Bislang angefallen Aufwendungen, etwa für das Beratungsgespräch, für Lieferantengespräche oder die Kommunikation mit dem Komitee darf die Agentur normalerweise nicht berechnen. Weigert sich der Veranstalter bei einer behördlich veranlassten Absage, Ihnen Geld zurückzuzahlen, bleibt nur der Gerichtsweg.
Wie könnten sinnvolle Lösungen aussehen?
Versuchen Sie frühzeitig, eine gemeinsame Lösung mit dem Veranstalter zu finden. Hier einige Beispiele:
- Zahlung aussetzen: Sprechen Sie mit der Agentur über ein Aussetzen der Zahlung, bis zu dem Zeitpunkt, an dem sicher ist, ob der Ball stattfinden kann.
- Rücktritt vom Vertrag: Sie können auch vom Vertrag zurücktreten, müssen dann allerdings eine angemessene Stornopauschale bezahlen. Diese ist dann fällig, wenn es zum Zeitpunkt des Rücktritts keine behördlichen Anordnungen für den geplanten Abiball-Termin gibt. Wie hoch die Stornopauschale ausfällt, ist meist im Vertrag geregelt: Je früher Sie vom Vertrag zurücktreten, desto weniger müssen Sie bezahlen. Die Pauschale muss angemessen sein.
- Feier verschieben. Nicht immer liegt es an behördlichen Auflagen, dass der Abiball verschoben werden muss. In einigen Bundesländern wurden die Prüfungstermine verschoben, so dass der vereinbarte Ball-Termin schlicht nicht einzuhalten ist. Willigt der Veranstalter ein, die Feier zu verlegen, sollte das Festkomitee mehrere Dinge klären: Wie viele Schüler sind bereit, auch zum Ausweichtermin Karten zu kaufen? Und was passiert mit den Karten, die nicht mehr verkauft werden oder wegen des neuen Termins storniert werden? Akzeptiert der Veranstalter eine niedrigere Mindestteilnehmerzahl? Fallen Extrakosten an?
Wichtig: Alles schriftlich vereinbaren!
Sämtliche vom Vertrag abweichenden Regelungen sollten Sie schriftlich vereinbart werden. Mündliche Absprachen, die Sie getroffen haben, könnten Sie zum Beispiel noch einmal schriftlich zusammenfassen und per Mail an den Veranstalter schicken. Sollten neue Verträge aufgesetzt werden, lesen Sie sie genau durch. Uns liegen Fälle vor, bei denen eine Agentur eine Ergänzungsvereinbarung vorgelegt hat, die weit mehr regeln sollte, als nur eine Änderung der Leistungsbeschreibung. Lassen Sie sich von einer Verbraucherzentrale beraten, wenn Sie unsicher sind. Gleiches gilt, wenn die Agentur einen Aufhebungsvertrag vorschlägt. Uns sind Fälle bekannt, bei denen mit einem solchen Vertrag die Kosten bei einer Absage des Balls neu geregelt werden sollten – zulasten der Schüler.
Müssen wir eine Verschiebung des Balls akzeptieren?
Nein. Es handelt sich um eine freiwillige Vereinbarung. Sie haben einen Vertrag mit einen festen Veranstaltungstermin. Muss er wegen einer Ausgangssperre, eines Feier- oder Kontaktverbotes abgesagt werden, müssen Sie keine Gutscheine oder Verlegungen akzeptieren.
Sollten wir einen Vertrag für einen Ball im kommenden Sommer abschließen?
Diese Frage lässt sich nicht eindeutig beantworten. Wichtig ist, dass der Vertrag Regelungen zu einer coronabedingten Absage und faire Rücktrittsbedingungen enthält. Erkundigen Sie sich bei früheren Absolventen und recherchieren Sie im Internet, welche Erfahrungen andere mit Ihrer Wunschagentur gemacht haben. Fragen Sie Ihre Mitschüler, ob sie auch dann bereit wären, verbindlich Karten zu kaufen, wenn bei einer Absage Kosten auf sie zukämen. Erfragen Sie schriftlich bei der Agentur, wie hoch diese Kosten ausfallen würden.
Abiball für fast 30 000 Euro
Der Abijahrgang 2019 des Berliner Schiller Gymnasiums hat sich für Schloss Charlottenburg entschieden. In der Orangerie, in der preußische Könige Sommerfeste feierten, fand der Abiball statt. 441 Gäste amüsierten sich im Ost- und Westflügel des Barockbaus. Vor dem Eingang lag ein roter Teppich. Drinnen strahlten weiß gedeckte Tische in einer aufwendigen Beleuchtung. 65 Euro kostete eine Eintrittskarte. Dafür gab es ein Büffet, eine Getränkeflatrate, einen DJ, einen Fotografen und einen Sicherheitsdienst. Gesamtkosten des Balls: rund 30 000 Euro.
Eintrittskarten, Ballkleidung, Frisör – das kostet
Derart aufwendige Abifeiern im Stil eines Opern- oder Filmballs liegen im Trend. Das beobachtet Dieter Cohnen, Sprecher der Landeselternschaft der Gymnasien in Nordrhein-Westfalen. „Seit etwa zehn Jahren werden die Feiern immer größer und teurer“, sagt er. „Inzwischen sind sie ein Familienphänomen. Eltern, Geschwister, Freunde oder Großeltern feiern mit.“ Eintrittskarten, Ballkleidung und Frisör verschlingen pro Familie schnell Kosten im vierstelligen Bereich. Und noch etwas hat sich verändert: „Abibälle werden immer öfter von Eventagenturen organisiert“, sagt Cohnen. Die Agenturen verkaufen eine rauschende Ballnacht mit allem, was dazugehört, als Paket.
Plötzlich in der Haftung
Wie leicht die Organisation eines Abiballs in einer persönlichen Katastrophe enden kann, zeigt der Fall von Sophie Weiss*. Drei Monate nach ihrem 18. Geburtstag unterschrieb die Berlinerin einen Veranstaltungsvertrag über 25 641 Euro mit Abiplaner, dem Marktführer für Abi-Events in Berlin. „Ich sollte mir den Vertrag durchlesen und sofort in der Agentur unterschreiben“, erinnert sie sich. „Was ich da genau unterschreibe, habe ich nicht realisiert. Ich wollte damals nur, dass wir Abiturienten einen unvergesslichen Abend haben.“
Vertrag mit 380 Gästen
Uneinig waren sich Schüler und Agentur von Anfang an über die Zahl der Teilnehmer. „Wir dachten bei 80 Abiturienten an höchstens 200 Karten“, sagt Sophie. Das Team von Abiplaner ermittelte aber insgesamt 380 Gäste. „Das seien Erfahrungswerte, hat man uns dort gesagt.“ Darauf hat sie sich verlassen und den Vertrag so akzeptiert. Nicht klar war ihr, dass sie mit ihrer Unterschrift unter den Vertrag nicht nur einen Abiball in Auftrag gegeben hatte, sondern auch zur Veranstalterin des Balls wurde. „Mein Name stand als Veranstalter auf der Einladungskarte“, sagt sie.
Versicherung prüfen
Sophies Haftung beschränkt sich so nicht auf die hohe Vertragssumme, sondern geht noch viel weiter. Rechtsanwalt Thomas Waetke erklärt: „Wenn das Büfett nicht reicht, der Fluchtweg zugestellt ist oder jemand über ein Kabel stürzt und sich verletzt, ist der Veranstalter in der Haftung. Er ist für die Sicherheit verantwortlich und die Besucher haben mit ihm einen Vertrag, nicht mit der Eventagentur.“ In Sophies Vertrag stand, dass Abiplaner eine Versicherung über 3 Millionen Euro abgeschlossen hat, die im Schadensfall auch für „ihren“ Ball haften würde. Waetke rät: „Man sollte sich vergewissern, dass dies tatsächlich der Fall ist und sich die Bedingungen zeigen lassen.“
200 Karten zu wenig verkauft
Der Kartenverkauf an Sophies Schule verlief von Anfang an schleppend. Wenige Wochen vorher waren nur 158 Karten verkauft – und damit mehr als 200 Karten zu wenig. Sophie hakte nach und Abiplaner bot ihr an, die Zahl der Karten zu reduzieren oder den Ball mit einer anderen Schule zusammenzulegen, die ebenfalls Schwierigkeiten hatte, die Karten loszuwerden. Die Preisreduzierungen bezogen sich allerdings nur auf variable Kosten wie Büffet oder Getränke. Unterm Strich stand für die Schüler immer noch ein Minus.
Reißleine gezogen
„Das war alles für uns nicht machbar“, sagt Sophie. „Wir haben uns schließlich für die Stornierung des Vertrags entschieden.“ 8 375 Euro Stornierungskosten stellte ihr Abiplaner daraufhin in Rechnung. „Uns tut das sehr leid. Wir haben dabei draufgezahlt“, sagt Geschäftsführer Olaf Marsson von Abiplaner, die in diesem Sommer 71 Bälle ausgerichtet haben. Er spricht von einem traurigen Einzelfall. Die Firma habe ihre Verträge inzwischen neu gestaltet. Sie seien nun nahezu ohne Risiko für den Vertragspartner.
Am Ende stehen junge Menschen mit Schulden da
Der Berliner Rechtsanwalt Karun Dutta ärgert sich, wenn er von Fällen wie Sophies hört. Er hat Schüler von 15 verschiedenen Oberschulen gegenüber Eventagenturen wie Abiplaner vertreten. „Dort werden Geschäfte mit wirtschaftlich völlig unerfahrenen, jungen Menschen gemacht“, sagt er. Seine Beobachtung: „Meistens kommt es bei Konflikten zum Vergleich.“ Trotzdem stehen junge Menschen am Ende mit Schulden da. „Sobald das Abi vorbei ist, gibt es keine Solidarität mehr“, so sein Eindruck. „Die Schüler verschwinden in alle Richtungen und dem Vertragspartner bleiben die Schulden.“
Sophies Schule feierte doch
Sophie Weiss und ihr Abijahrgang haben sich nicht unterkriegen lassen und trotzdem gefeiert. Die hohen Stornokosten von 8 375 Euro haben sie mithilfe der 157 bereits bezahlten Karten finanziert. Übrig geblieben ist noch ein Plus von mehr als 2 000 Euro. Mit diesem Geld, der Hilfe von Sponsoren und den Elternvertretern schafften sie es schließlich, innerhalb von drei Tagen eine wunderbare Ersatzfeier in ihrer Schulmensa zu organisieren.
Heute ist es Sophie wichtig, andere zu warnen: „Das Ganze war für mich eine absolut extreme Erfahrung. Keiner aus dem Komitee sollte unbedacht einen solchen Vertrag unterschreiben und dann alleine für eine so hohe Summe haften müssen.“
Tipp: Was beim Vertragsabschluss wichtig ist, steht in unserem ausführlichen Leitfaden.
*Name von der Redaktion geändert.
Diese Vertragsvarianten sind häufig
Lassen sich derart pompöse Abiturveranstaltungen mit weniger Risiken für die Organisatoren durchführen? Um dieser Frage nachzugehen, haben wir uns angesehen, was es für Vertragsarten gibt. Insgesamt fanden wir drei Arten von Verträgen.
Veranstaltungsvertrag
Er ist am riskantesten für denjenigen, der ihn unterschreibt. Hier beauftragt das Komitee die Agentur, den gesamten Ball durchzuführen. Die Person, die unterzeichnet, haftet für die Kosten, die entstehen, falls der Ball storniert werden muss oder zu wenig Gästekarten verkauft werden. Eine kostenlose Vertragsstornierung haben wir bei den geprüften Verträgen nicht gefunden.
Mietvertrag mit Zusatzleistungen
Er wird oft von Hotels oder Veranstaltungshallen angeboten. Eine Person aus dem Komitee schließt hier einen Mietvertrag für den Saal ab und bucht beim Vermieter Zusatzleistungen, etwa für Buffet, Personal, Musik und Fotograf. Die Getränke müssen die Gäste während der Feier meistens extra bezahlen. Die Vertragssumme ist dadurch etwas geringer, weil der Vermieter über den Getränkeverkauf weitere Erlöse erzielt.
Kooperationsvertrag
Die Agentur Abidreams, nach eigenen Angaben Marktführer für den süddeutschen Raum, verkauft ein risikoärmeres Konzept. Das Komitee schließt hier einen Kooperationsvertrag mit der Agentur ab. Abidreams verkauft anschließend die Tickets für den Ball über einen Online-Ticketshop. Dabei fällt für jedes Ticket eine Bearbeitungsgebühr von 1,29 Euro an.
Der Abiball findet nur statt, wenn durch den Ticketverkauf bis zu einem vereinbarten Termin eine Mindestsumme eingenommen wurde. Falls dies nicht klappt, gibt es mehrere Optionen, eine davon ist die kostenlose Stornierung. Einzig die Bearbeitungsgebühr von 1,29 Euro pro Karte wird dann nicht erstattet.
Die Karten sind oft eher teuer und die Getränke nicht im Preis enthalten. Außerdem müssen die Gäste die Tickets schon viele Monate vor dem Ball bezahlen. Der Vorteil dieser Vertragsvariante ist aber, dass nicht eine Person für alle Risiken haften muss.
Kleinere Mängel
Unabhängig von der Vertragsart fanden wir in den Verträgen aller geprüften Anbieter unvollständige Leistungsbeschreibungen und einige unzulässige Klauseln, die aber nicht so gravierend sind, dass wir grundsätzlich vom Vertragsabschluss abraten würden.
Fazit: Weniger ist mehr
Unsere Kurzanalyse hat gezeigt, dass es möglich ist, pompöse Abibälle mit weniger Risiken zu organisieren. Die Kehrseite ist: Weniger Risiko bedeutet höhere Kosten für jeden einzelnen.
Leitfaden: Tipps für den Abschluss von Abiballverträgen
Viele Abibälle, die von Agenturen organisiert werden, geben keinen Anlass zu Beschwerden – selbst wenn die Verträge Haken haben (Diese Vertragsvarianten sind häufig). Sollte es aber zu Konflikten mit der Agentur oder dem Veranstalter kommen, sind eindeutige und faire Verträge wichtig. Wir empfehlen, auf die folgenden Punkte zu achten:
Vor Vertragsabschluss
Angebote einholen. Informieren Sie sich schon mehr als 12 Monate vor dem Abiball nach geeigneten Veranstaltungsorten und fragen Sie bei mehreren Agenturen oder Veranstaltern nach ersten Angeboten. Aus dem Angebot sollte klar hervorgehen, was der Ball kostet und welche Leistungen im Preis inbegriffen sind. Falls die Getränke extra bezahlt werden müssen, sollte das Angebot auch eine Preisliste für die Getränke enthalten. Lassen Sie sich auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geben. Hier sollten Informationen über die Zahlungstermine und die Bedingungen für eine Stornierung stehen. Lesen Sie nach, was passiert, wenn Sie die Gästezahl reduzieren – und ob es möglich ist, sie zu erhöhen.
Empfehlungsmarketing. Es ist immer gut, sich zu informieren, welche Erfahrungen andere Schulen oder ehemalige Abiturienten mit einem Veranstalter gemacht haben. Schauen Sie aber genau hin: Einige Agenturen versprechen dem aktuellen Abi-Jahrgang zum Beispiel kostenlose Zusatzleistungen wie einen Fotoautomaten, wenn auch der künftige Jahrgang mit ihnen feiert.
Gästezahl verbindlich ermitteln. Richten Sie für Ihren Abijahrgang einen Mailverteiler ein. Fragen Sie schriftlich zweierlei ab. Erstens: Was sind Ihre Mitschülerinnen und Schüler bereit für die Ballkarte auszugeben? Geben Sie realistische Praxisbeispiele und erklären Sie, was die Gäste für einen bestimmten Betrag ungefähr erhalten werden. Falls Extrakosten für Getränke anfallen: Weisen Sie darauf hin! Manche Agenturen bieten vor Vertragsabschluss einen Infoabend für Schüler und Eltern an. Nutzen Sie solche Angebote, wenn Sie bereits wissen, wie Ihr Jahrgang feiern möchte. Nachdem Sie Wünsche und Finanzrahmen ermittelt haben, fragen Sie in einer zweiten Mail das Interesse an Karten verbindlich ab. Machen Sie deutlich: Wer zusagt, muss die bestellten Eintrittskarten auch kaufen. Eine Reduzierung der Kartenzahl ist mit Kosten verbunden, eine Erhöhung um 10 Prozent ist meist kein Problem.
Den Vertrag prüfen
Vertrag nicht sofort unterschreiben. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Nehmen Sie den Vertrag mit nach Hause und besprechen Sie ihn mit Eltern oder Lehrern. Schließen Sie den Vertrag nur für die Personenzahl ab, die Sie auch ermittelt haben. Klären Sie vor Vertragsabschluss, in welchen Umfang Sie die Zahl der Eintrittskarten erhöhen können. Klären Sie auch, was im Fall einer Verringerung passiert.
Lesen Sie den Vertrag unter folgenden Aspekten durch:
Ist die Leistungsbeschreibung vollständig? Akzeptieren Sie keine unvollständige Leistungsbeschreibung: Im Vertag muss genau geregelt sein, welche Speisen das Büffet umfasst, wie lange eine mögliche Getränkeflatrate gilt und für welche Getränke bis zu welcher Uhrzeit die Feier gehen soll. Sind Ihnen zusätzliche Leistungen versprochen worden wie T-Shirts, muss der Vertrag die genaue Menge und den Lieferzeitpunkt enthalten.
Gibt es Einschränkungen? Achten Sie auf Formulierungen wie „solange der Vorrat reicht“. In diesen Fall sollte die ausgegebene Menge an Getränken oder Eis genau angegeben sein. Einschränkungen wie „das Event wird früher als vertraglich vereinbart beendet, wenn die Gästezahl auf weniger als 10 Prozent der Mindestteilnehmerzahl sinkt“, sollten Sie nicht akzeptieren. Gleiches gilt für schwammige Formulierungen wie „Die Agentur kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten verlangen (Kaution, Versicherungen ….)“. Hier fehlen wichtige Angaben etwa zur Höhe der Sicherheiten und unter welcher Voraussetzung und viel lange sie gefordert werden dürfen. Zu empfehlen ist eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung im Schadensfall.
Wer ist der Veranstalter? Im Vertrag sollte klar geregelt sein, wer der Veranstalter des Balls ist. Es sollte eine Veranstalterhaftpflichtversicherung geben. Entweder hat die Agentur eine entsprechende Police abgeschlossen, oder Sie schließen selbst eine ab. Diese Versicherung kostet abhängig von der Gästezahl und dem Versicherer einmalig zwischen 100 und 200 Euro. Falls die Versicherung im Vertrag mit abgedeckt ist, fragen Sie ruhig nach, um welchen Versicherer es sich handelt und wie hoch die Deckungssumme ist.
Welche Zahlungsfristen gibt es? Schauen Sie in den Vertrag, zu welchem Datum Sie welche Zahlungen leisten müssen. Akzeptieren Sie keine Verträge, bei denen 20 oder 25 Prozent der Gesamtsumme bereits mehr als 12 Monate vor Veranstaltungsbeginn zu leisten sind. Das ist nicht angemessen.
Haftung bei Stornierung oder zu wenig verkauften Gästekarten
Wer den Vertrag unterschreibt ist in der Haftung. Das Haftungsrisiko ist abhängig vom Vertrag (Diese Vertragsvarianten sind häufig).
Weil beim Veranstaltungsvertrag die Person, die unterschrieben hat, in erheblichem Maße haftet, sollte ein solcher Vertrag nur abgeschlossen werden, wenn schon Teile der Vertragssumme durch Partys oder andere Aktivitäten eingenommen wurden oder bereits viele Gäste Vorkasse für die Karten geleistet haben. So lässt sich die Haftung reduzieren. Werden nämlich nicht genügend Karten verkauft oder muss der Ball storniert werden, kann der Unterschreibende im Ernstfall leicht auf mehreren Tausend Euro Kosten sitzen bleiben.
Beim Mietvertrag mit Zusatzleistungen schließt das Festkomitee einen Mietvertrag für einen Veranstaltungssaal ab und bucht Zusatzleistungen wie Essen, DJ und Security dazu. Ansonsten geht der Unterschreibende die gleichen Risiken ein wie beim Veranstaltungsvertrag.
Bei der Variante Kooperationsvertrag liegt das Haftungsrisiko weitestgehend bei der Agentur. Werden bis zu einem bestimmten Termin nicht genügend Tickets verkauft, kann der Vertrag kostenlos storniert werden. Nur die Bearbeitungsgebühr ist dann verloren. Zwar ist diese Vertragsvariante vergleichsweise teuer, dafür haftet aber nicht eine Person für alle Risiken. Wichtig: Die Agentur sollte auch als Veranstalter des Balls im Vertrag genannt sein.
So sind wir vorgegangen
Diese Tipps sind entstanden, weil wir Verträge von großen Abiball-Veranstaltern ausgewertet haben. Von den Agenturen Abitraum aus Berlin und Abidreams aus München haben wir Muster-Verträge erhalten. Außerdem haben uns Betroffene Verträge zur Verfügung gestellt.
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7 Kommentare Diskutieren Sie mit
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Ich bin ganz bei Ihnen, daß die Schüler den Abschlußball selber organisieren sollten.
Bei einer Feier in der Aula oder Turnhalle muß eben vieles Zeitaufwändig organisiert werden (Essen / Catering?, Trinken, Musik, Beleuchtung, Tische, Stühle, Programm?), ist sicherlich alles machbar, aber eigentlich sollten sich die Schüler ja auf die gute Abiturnote konzentrieren.
Weiter ist in der Regel zwischen Abiturprüfung und Abschlußfeier relativ wenig Zeit, und die Schüler bis dahin gerade noch beim G8 sehr stark in den gesamten Lernprozess, mit Klausuren, Referaten, Seminararbeiten, Praktikseminaren und ganz banal Lernen für die Prüfungen, ist es schlichtweg schwierig solch eine Feier selber zu organisieren, zumal die Erfahrung ggf. fehlt..
Bei der Feiern bzgl. der Mittleren Reife wird dies in der Regel von den Schulen für die Schüler organisiert.
Bleibt noch die Frage, in welchem Rahmen muß ein Abiball stattfinden, um ein gelungenes Fest zu werden?
Der Beitrag von imkemalte hat m. E. das Thema verfehlt, hier spare ich mir den Kommentar.
Sebar sieht wohl eine Diskriminierung anderer Schulformen. Nun ist es aber so, dass Haupt- (oder Mittel-) und Realschüler zum Zeitpunkt ihres Abschlusses i. d. R. noch minderjährig sind und daher solche Verträge noch nicht abschließen dürfen. Wie es bei der beruflichen Bildung gehandhabt wird, hat Snake2010 gut beschrieben - so bleiben letztlich nur die Abiturienten, die in eine derartige Vertragsfalle tappen können, und für die ist der Beitrag der Stiftung Warentest sicherlich hilfreich.
Das bedeutet nicht, dass ich den Trend zu derartigen, von externen Agenturen organisierten, Veranstaltungen gut finde, meiner Meinung nach sollten die Abiturienten durchaus in Lage sein, ein rauschendes Fest, das in Erinnerung bleibt, selbst zu organisieren.
@Sebar: Dass der Abiball hier so in den Fokus gerückt wird, liegt vielleicht auch daran, weil für Abiturienten keine gemeinsame schulische Abschlussveranstaltung in einem feierlichen Rahmen (Abendveranstaltung) stattfindet. Im Gegensatz dazu gibt es im Handwerk noch die Tradition der Lossprechung, im Falle unseres Sohnes mit ganz großem Tamtam (Reden vom Bürgermeister, Innungsmeister, Berufschullehrern, führenden Vertretern des Handwerks und anschließendem Abendessen). Das muss von StiWa nicht behandelt werden, weil es FÜR die jungen Gesellen organisiert wurde, nicht VON ihnen.
Vielen Dank für diesen hilfreichen Artikel und das kostenfreie Angebot.
Da zumindest nach meinen Erfahrungen noch immer viele Abi-Feiern von Schülergruppen selbst geplant werden, würde ich mir wünschen, das diesem Aspekt im Artikel noch mehr Raum gegeben würde. Weitgehend unbehandelt bleibt bspw. die Frage, ob sich die Haftung nicht breiter auf viele oder sogar alle Schultern eines Jahrgangs verteilen lässt (z.B. als GbR?).
Auch ich sehe den Trend zu immer teureren und aufwendigeren Abschlussfeiern übrigens sehr kritisch. Es ist sehr schade, wenn eine Generation offenbar zunehmend glaubt, man könne schöne Feste nur mit einem großen finanziellen Aufwand stemmen und müsste dabei eine gekünstelte "Luxus-Fassade" aufbauen. Da der Artikel in Zukunft sicher von sehr vielen SchülerInnen gelesen werden wird, wäre es schön gewesen, wenn die Autoren hierzu noch etwas nachdenklicher machende Worte gefunden hätten.
@Imkemalte: Auch ich kritisiere die zu aufwändigen und zu teuren Abi-Bälle, wie sie heute üblich sind. Andererseits verstehe ich die Schüler, die nach Erreichen dieses Ziels (Abi), für das sie den größten Teil ihres bisherigen Lebens (12 Jahre und mehr) gearbeitet haben, durch eine besondere Feier abschließen wollen. Und wenn dabei etwas schief geht, sind natürlich die Eltern diejenigen, die mit Rat, Tat und notfalls Geld unterstützen. Dazu muss man kein Hubschrauber sein.
Ich finde diesen StiWa-Beitrag sehr gut, da ALLE, die eine Abi-Fete planen, unerfahren sind. Wie sollte man auch zu Erfahrung kommen? Hoffentlich hilft dieser Artikel, finanzielle Notlagen für junge Menschen, die sich engagieren, zu vermeiden.
Die angesprochenen Kreuzfahrten und Flugreisen sollte man im Vorfeld schon durch eine geeignete Wertevermittlung und ggf. ein Veto verhindern. wir selbst haben übrigens (auf Wunsch unserer Tochter) nicht an ihrem Abi-Ball teilgenommen, wegen der überzogen aufwändigen Planung.