Gewusst wie Im Urlaub auf Kassen­kosten zum Arzt gehen

Gewusst wie - Im Urlaub auf Kassen­kosten zum Arzt gehen

Ab ins Abenteuer. Über ihre Versicherungs­karte haben Reisende, die in einer Krankenkasse versichert sind, in Europa einen Grund­schutz. © Stocksy / Marc Tran

Gesetzlich versicherte Urlauber können mit ihrer Krankenkassenkarte in ganz Europa zum Arzt gehen. Eine zusätzliche Reise­versicherung fürs Ausland ist trotzdem wichtig.

Sie sind in Deutsch­land gesetzlich kranken­versichert und müssen in einem anderen Land der Europäischen Union (EU) spontan zum Arzt gehen, etwa im Urlaub? Dann können Sie Ihre europäische Kranken­versicherungs­karte (EHIC) nutzen. Sie befindet sich auf der Rück­seite Ihrer Krankenkassenkarte.

Sie benötigen:

  • Personal­ausweis oder Reisepass
  • Kranken­versicherungs­karte
  • Je nach Urlaubs­land Auslands­kranken­schein

Schritt 1: Arzt finden

Wollen Sie im Urlaub eine ärzt­liche Behand­lung über die EHIC in Anspruch nehmen, suchen Sie möglichst eine Klink oder Praxis auf, die bei der gesetzlichen Kranken­versicherung vor Ort unter Vertrag steht – keine Privatärzte. Die Not-Hotline Ihrer deutschen Krankenkasse kann Ihnen bei der Suche helfen. Mit Ihrer EHIC werden Sie dort dann zu den gleichen Bedingungen behandelt wie Einheimische. Es kann ein Eigen­anteil anfallen.

Behand­lungen durch Privatärzte bezahlt Ihre Krankenkasse nicht oder nicht voll. Sie über­nimmt außerdem nur medizi­nisch notwendige Behand­lungen, keine geplanten Arzt­besuche. Die Behand­lung darf also nicht der Anlass für Ihre Reise sein, und Sie dürfen Ihren Urlaub auch nicht als Chance nutzen, lang bekannte Beschwerden behandeln zu lassen. Ihre Krankenkasse zahlt nur für Arzt­besuche, die nicht bis zu Ihrer Rück­kehr nach Deutsch­land hätten warten können.

Tipp: Kasse ist nicht gleich Kasse, auch wenn die meisten Leistungen für alle Krankenkassen gesetzlich vorgegeben sind. Bei Extras, Service und Beitrags­sätzen gibt es große Unterschiede, wie unser Krankenkassenvergleich zeigt.

Schritt 2: Richtiges Dokument vorlegen

In der Klinik oder Arzt­praxis legen Sie Ihre europäische Kranken­versicherungs­karte vor. Sie ist in der gesamten EU sowie Norwegen, Island, Liechten­stein, der Schweiz und Groß­britannien gültig. Außerdem bezahlt Ihre Kasse Arzt­kosten, die im Urlaub in der Türkei, Tunesien oder in Bosnien und Herzegowina anfallen. Auch diese Länder haben mit Deutsch­land ein Sozial­versicherungs­abkommen zur Kranken­versicherung. Allerdings wird die EHIC dort nicht akzeptiert. Statt­dessen müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse vorher eine Anspruchs­bescheinigung beantragen, auch Auslands­kranken­schein genannt, und diese vorlegen.

Tipp: Merkblätter für Touristen zum Versicherungs­schutz im Urlaubs­land gibt es bei der deutschen Verbindungs­stelle Kranken­versicherung – Ausland (DVKA). Informieren Sie sich auch über Zahnbehandlungen im Ausland. Akute Behand­lungen sind möglich, wollen Sie aber geplanten Zahn­ersatz im Ausland machen lassen, müssen Sie das vorher mit Ihrer Kasse klären.

Türkei-Urlauber aufgepasst

Laut Auswärtigem Amt werden Auslands­kranken­scheine in der Türkei oft nicht akzeptiert. Statt­dessen wird verlangt, dass Patienten im Voraus selbst zahlen. Das Auswärtige Amt rät deshalb, möglichst vor der Behand­lung abzu­sprechen, ob der Auslands­kranken­schein angenommen wird, und wie Kosten und Umfang der Behand­lung ausfallen werden.

Schritt 3: Rechnung einreichen

Möglicher­weise müssen Sie die Behand­lung vor Ort zunächst selbst bezahlen:

  • wenn die Praxis weder Versicherungs­karte noch Auslands­kranken­schein akzeptiert,
  • wenn Sie Ihre Versicherungs­karte nicht dabei haben.

Die Rechnung reichen Sie später bei Ihrer Krankenkasse ein. Wurden Sie im Ausland als Privatpatient behandelt, werden nur Behand­lungen erstattet, auf die Sie auch zu Hause Anspruch hätten. Außerdem zahlt Ihre Kasse nur so viel, wie die Behand­lung in Deutsch­land gekostet hätte – den Rest müssen Patienten selbst zahlen.

Tipp: Bei Behand­lungen im Ausland entstehen schnell hohe Kosten. Einen Rück­trans­port nach Deutsch­land über­nimmt die gesetzliche Kasse gar nicht. Wer nicht zusätzlich privat abge­sichert ist, bleibt auf den Kosten sitzen. Deshalb ist trotz EHIC eine Auslandskrankenversicherung unbe­dingt zu empfehlen. Sie deckt auch privatärztliche Kosten ab, in vielen Tarifen ohne Selbst­beteiligung, und trägt vor allem auch die Kosten eines Rück­trans­ports.

Auch für Privatpatienten wichtig

Urlauber mit einer privaten Krankenversicherung sind grund­sätzlich auch in Europa kranken­versichert. Außer­halb Europas ist der Versicherungs­schutz meist zeitlich begrenzt. Ein Rück­trans­port aus dem Ausland wird von den privaten Kranken­versicherungen in der Regel nicht gezahlt. Deshalb ist auch für Privatpatienten eine Auslandskrankenversicherung sinn­voll.

Außer­halb Europas absichern

Behand­lungs­kosten in Ländern außer­halb der EU, die kein Sozial­abkommen mit Deutsch­land haben, werden von der deutschen gesetzlichen Kranken­versicherung nicht über­nommen. Hier ist eine Auslands­kranken­versicherung essenziell.

Tipp: Erkundigen Sie sich auch recht­zeitig, welche Reiseimpfungen Sie für Ihr Urlaubs­land benötigen.

Video-Sprech­stunde als praktische Alternative

Wer das Gesund­heits­system am Urlaubs­ort lieber nicht aus der Nähe kennen­lernen will, kann auch per Video-Sprechstunde Hilfe aus der Heimat bekommen. Das ist natürlich nur sinn­voll, wenn es kein Notfall ist. Die meisten großen Krankenkassen bieten eine ärzt­liche Beratung per Video­anruf an, und auch manche Haus­ärztinnen und Haus­ärzte sind digital erreich­bar. Für erkrankte Urlauber erleichtert sich die Abrechnung mit der Krankenkasse, und es kommen keine teuren Mehr­kosten auf sie zu. Auch die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Rezepten ist auf diesem Weg möglich.

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