
Ab ins Abenteuer. Über ihre Versicherungskarte haben Reisende, die in einer Krankenkasse versichert sind, in Europa einen Grundschutz. © Stocksy / Marc Tran
Gesetzlich versicherte Urlauber können mit ihrer Krankenkassenkarte in ganz Europa zum Arzt gehen. Eine zusätzliche Reiseversicherung fürs Ausland ist trotzdem wichtig.
Sie sind in Deutschland gesetzlich krankenversichert und müssen in einem anderen Land der Europäischen Union (EU) spontan zum Arzt gehen, etwa im Urlaub? Dann können Sie Ihre europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nutzen. Sie befindet sich auf der Rückseite Ihrer Krankenkassenkarte.
Sie benötigen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Krankenversicherungskarte
- Je nach Urlaubsland Auslandskrankenschein
Schritt 1: Arzt finden
Wollen Sie im Urlaub eine ärztliche Behandlung über die EHIC in Anspruch nehmen, suchen Sie möglichst eine Klink oder Praxis auf, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung vor Ort unter Vertrag steht – keine Privatärzte. Die Not-Hotline Ihrer deutschen Krankenkasse kann Ihnen bei der Suche helfen. Mit Ihrer EHIC werden Sie dort dann zu den gleichen Bedingungen behandelt wie Einheimische. Es kann ein Eigenanteil anfallen.
Behandlungen durch Privatärzte bezahlt Ihre Krankenkasse nicht oder nicht voll. Sie übernimmt außerdem nur medizinisch notwendige Behandlungen, keine geplanten Arztbesuche. Die Behandlung darf also nicht der Anlass für Ihre Reise sein, und Sie dürfen Ihren Urlaub auch nicht als Chance nutzen, lang bekannte Beschwerden behandeln zu lassen. Ihre Krankenkasse zahlt nur für Arztbesuche, die nicht bis zu Ihrer Rückkehr nach Deutschland hätten warten können.
Tipp: Kasse ist nicht gleich Kasse, auch wenn die meisten Leistungen für alle Krankenkassen gesetzlich vorgegeben sind. Bei Extras, Service und Beitragssätzen gibt es große Unterschiede, wie unser Krankenkassenvergleich zeigt.
Schritt 2: Richtiges Dokument vorlegen
In der Klinik oder Arztpraxis legen Sie Ihre europäische Krankenversicherungskarte vor. Sie ist in der gesamten EU sowie Norwegen, Island, Liechtenstein, der Schweiz und Großbritannien gültig. Außerdem bezahlt Ihre Kasse Arztkosten, die im Urlaub in der Türkei, Tunesien oder in Bosnien und Herzegowina anfallen. Auch diese Länder haben mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen zur Krankenversicherung. Allerdings wird die EHIC dort nicht akzeptiert. Stattdessen müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse vorher eine Anspruchsbescheinigung beantragen, auch Auslandskrankenschein genannt, und diese vorlegen.
Tipp: Merkblätter für Touristen zum Versicherungsschutz im Urlaubsland gibt es bei der deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA). Informieren Sie sich auch über Zahnbehandlungen im Ausland. Akute Behandlungen sind möglich, wollen Sie aber geplanten Zahnersatz im Ausland machen lassen, müssen Sie das vorher mit Ihrer Kasse klären.
Türkei-Urlauber aufgepasst
Laut Auswärtigem Amt werden Auslandskrankenscheine in der Türkei oft nicht akzeptiert. Stattdessen wird verlangt, dass Patienten im Voraus selbst zahlen. Das Auswärtige Amt rät deshalb, möglichst vor der Behandlung abzusprechen, ob der Auslandskrankenschein angenommen wird, und wie Kosten und Umfang der Behandlung ausfallen werden.
Schritt 3: Rechnung einreichen
Möglicherweise müssen Sie die Behandlung vor Ort zunächst selbst bezahlen:
- wenn die Praxis weder Versicherungskarte noch Auslandskrankenschein akzeptiert,
- wenn Sie Ihre Versicherungskarte nicht dabei haben.
Die Rechnung reichen Sie später bei Ihrer Krankenkasse ein. Wurden Sie im Ausland als Privatpatient behandelt, werden nur Behandlungen erstattet, auf die Sie auch zu Hause Anspruch hätten. Außerdem zahlt Ihre Kasse nur so viel, wie die Behandlung in Deutschland gekostet hätte – den Rest müssen Patienten selbst zahlen.
Tipp: Bei Behandlungen im Ausland entstehen schnell hohe Kosten. Einen Rücktransport nach Deutschland übernimmt die gesetzliche Kasse gar nicht. Wer nicht zusätzlich privat abgesichert ist, bleibt auf den Kosten sitzen. Deshalb ist trotz EHIC eine Auslandskrankenversicherung unbedingt zu empfehlen. Sie deckt auch privatärztliche Kosten ab, in vielen Tarifen ohne Selbstbeteiligung, und trägt vor allem auch die Kosten eines Rücktransports.
Auch für Privatpatienten wichtig
Urlauber mit einer privaten Krankenversicherung sind grundsätzlich auch in Europa krankenversichert. Außerhalb Europas ist der Versicherungsschutz meist zeitlich begrenzt. Ein Rücktransport aus dem Ausland wird von den privaten Krankenversicherungen in der Regel nicht gezahlt. Deshalb ist auch für Privatpatienten eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll.
Außerhalb Europas absichern
Behandlungskosten in Ländern außerhalb der EU, die kein Sozialabkommen mit Deutschland haben, werden von der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Hier ist eine Auslandskrankenversicherung essenziell.
Tipp: Erkundigen Sie sich auch rechtzeitig, welche Reiseimpfungen Sie für Ihr Urlaubsland benötigen.
Video-Sprechstunde als praktische Alternative
Wer das Gesundheitssystem am Urlaubsort lieber nicht aus der Nähe kennenlernen will, kann auch per Video-Sprechstunde Hilfe aus der Heimat bekommen. Das ist natürlich nur sinnvoll, wenn es kein Notfall ist. Die meisten großen Krankenkassen bieten eine ärztliche Beratung per Videoanruf an, und auch manche Hausärztinnen und Hausärzte sind digital erreichbar. Für erkrankte Urlauber erleichtert sich die Abrechnung mit der Krankenkasse, und es kommen keine teuren Mehrkosten auf sie zu. Auch die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Rezepten ist auf diesem Weg möglich.
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