Sie beschäftigen privat eine Haushaltshilfe? Dann melden Sie diese bei der Minijob-Zentrale an. Beim Maximallohn von 450 Euro zahlen Sie zwar zusätzlich 65 Euro Sozialabgaben pro Monat. Da das Finanzamt Sie aber mit einem Steuerrabatt belohnt, ist die legale Hilfe oft gar nicht oder kaum teurer als eine schwarz beschäftigte Kraft. Bei Löhnen bis 300 Euro kann Ihr Steuerrabatt so groß wie Ihre Abgabenlast sein.
Sie benötigen
- Formular „Haushaltsscheck“
- Ihre Steuernummer
Schritt 1
Fragen Sie Ihre Putzfrau, ob sie schon in einem anderen Haushalt als 450-Euro-Kraft angemeldet ist. Bekommt Ihre Haushaltshilfe für alle Minijobs zusammen mehr als 450 Euro im Monat, können Sie sie nicht zu den günstigen Bedingungen anmelden. Hat Ihre Haushaltshilfe einen Hauptberuf und putzt nur nebenher, darf sie nur einen einzigen 450-Euro-Job ausüben.
Schritt 2
Laden Sie sich den Haushaltsscheck runter. Dort müssen Sie unter anderem Ihre Steuernummer und die Sozialversicherungsnummer der Putzfrau eintragen. Hat sie noch keine Sozialversicherungsnummer, genügt ihr Name, Geburtsdatum und -ort. Auch der Monatslohn ist anzugeben. Die Haushaltshilfe muss keine Lohnsteuerkarte vorlegen.
Schritt 3
Fragen Sie Ihre Haushaltshilfe, ob sie auf Teile des Lohns verzichten möchte, um die von Ihnen gezahlten Rentenbeiträge aufzustocken. Möchte sie die Abzüge nicht, müssen Sie im Haushaltsscheck Punkt 10 ankreuzen. Hat Ihre Putzhilfe Fragen dazu, kann sie sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden (Tel. 0 800/10 00 48 00). Schicken Sie den unterschriebenen Haushaltsscheck an die Minijob-Zentrale in Essen. Als Pauschalabgaben haben Sie monatlich 14,44 Prozent vom Lohn zu zahlen. Sie müssen der Behörde dafür eine Einzugsermächtigung erteilen.
Schritt 4
Am Jahresende erhalten Sie eine Bescheinigung über Ihre Ausgaben. Tragen Sie im Mantelbogen der Steuererklärung (Zeile 74) Ihre Ausgaben (Lohn plus Abgaben) ein und legen Sie die Bescheinigung bei. Ihre Steuerlast verringert sich um 20 Prozent Ihrer Ausgaben, maximal um 510 Euro im Jahr.
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Kommentarliste
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@alle: Am 1.10.2022 ist die Verdienstobergrenze für Minijobs von 450 Euro auf 520 Euro angestiegen.
Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Werbung
@irlbeck: Die Grundaussagen stimmen noch, ein paar Details haben sich allerdings geändert: Möchte die Putzkraft keine Abzüge für die Rentenversicherung, muss der Arbeitgeber im Haushaltsscheck Punkt 11 ankreuzen (ehemals Punkt 10). Um mit den Ausgaben für die Putzkraft Steuern zu sparen, müssen die Ausgaben in Zeile 71 des Steuererklärung-Mantelbogens eingetragen werden (ehemals Zeile 74). (AK)
Ich befasse mich gerade mit dem Thema. Einfach ist anders. Da stimme ich so manchen zu.
Sind die Informationen noch aktuell für 2019?
Der "Gewusst wie" Ratschlag ist weltfremd.
Der Kommentar von HorstL trifft den Nagel auf den Kopf. Vier Jahre später hat sich die Situation keineswegs verbessert, zumindest nicht in Ballungsgebieten. In den einschlägigen Wochenblättchen oder der Lokalpresse finden sich Dutzende Nachfragen, aber kaum ein Angebot, schon gar nicht auf 450 Euro Basis, Die einzige Möglichkeit sind dann professionelle Reinigungsunternehmen, die dann aber Gebühren in der Höhe des dreifachen Mindestlohns plus Fahrtspesen verlangen und möglicherweise jede Woche eine neue Kraft senden, was dann mit dem unerlässlichen Aufbau eines Vertrauensverhältnisses so eine Sache ist. Das Problem ist, dass die Bevölkerung altert, die Anzahl benötigter Reinigungskräfte steigt. Das ist heute legal kaum zu lösen; hier muss der Gestzgeber massiv nachbessern. Auch für Arbeitskräfte aus Osteuropa rechnet sich das Vexrfahren heute nicht mehr. . "Gewusst wie" ist gut gemeint, aber völlig weltfremd.