Höherer Mindest­lohn Arbeits­zeit senken im Minijob

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Der gesetzliche Mindest­lohn steigt in den kommenden eineinhalb Jahren in drei Stufen. Das hat Einfluss darauf, wie viele Stunden Minijobber arbeiten können, bis sie die 450-Euro-Verdienst­grenze erreichen.

Mindest­lohn steigt in Etappen

Seit Anfang des Jahres beträgt der Mindest­lohn 9,50 Euro, 15 Cent mehr als zuvor. Ab 1. Juli 2021 wird er 9,60 Euro betragen, 9,82 Euro ab 1. Januar 2022 und 10,45 Euro ab 1. Juli 2022.

Weniger arbeiten für denselben Lohn

Minijobber, die sich bereits nah an der 450-Euro-Verdienst­grenze befinden, sollten ihre Arbeits­zeit senken. Wer aktuell 450 Euro verdient und dafür etwa 47 Stunden arbeitet, kommt ab Juli 2022 mit nur noch 43 Stunden monatlich auf das gleiche Gehalt.

Achtung, Sozial­versicherungs­pflicht!

Behalten Minijobber ihre bisherige Stundenzahl bei und über­schreiten die 450-Euro-Grenze, rutschen sie eventuell in eine sozial­versicherungs­pflichtige Beschäftigung mit Regel­besteuerung.

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