Der gesetzliche Mindestlohn steigt in den kommenden eineinhalb Jahren in drei Stufen. Das hat Einfluss darauf, wie viele Stunden Minijobber arbeiten können, bis sie die 450-Euro-Verdienstgrenze erreichen.
Mindestlohn steigt in Etappen
Seit Anfang des Jahres beträgt der Mindestlohn 9,50 Euro, 15 Cent mehr als zuvor. Ab 1. Juli 2021 wird er 9,60 Euro betragen, 9,82 Euro ab 1. Januar 2022 und 10,45 Euro ab 1. Juli 2022.
Weniger arbeiten für denselben Lohn
Minijobber, die sich bereits nah an der 450-Euro-Verdienstgrenze befinden, sollten ihre Arbeitszeit senken. Wer aktuell 450 Euro verdient und dafür etwa 47 Stunden arbeitet, kommt ab Juli 2022 mit nur noch 43 Stunden monatlich auf das gleiche Gehalt.
Achtung, Sozialversicherungspflicht!
Behalten Minijobber ihre bisherige Stundenzahl bei und überschreiten die 450-Euro-Grenze, rutschen sie eventuell in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit Regelbesteuerung.
-
- Ob als Werkstudent, im Minijob oder im Ferienjob: Viele Studenten arbeiten nebenbei. Die Stiftung Warentest gibt Tipps zu Steuern, Krankenversicherung und Kindergeld.
-
- Plötzlich schwer erkrankt, ein Unfall oder Pflegebedürftigkeit – wer seinen Haushalt nicht mehr führen kann, bekommt oft Hilfe von der Krankenkasse. Wir sagen was gilt.
-
- Ob Kita oder Au-pair – Eltern wollen ihren Nachwuchs in guten Händen wissen. Aufwendungen für die Aufsicht können sie sich teilweise über die Steuererklärung zurückholen.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.