Hoffnung für Anleger von geschlossenen Immobilienfonds. Wurden sie über den Wert ihrer Beteiligung getäuscht, nicht über das Widerrufsrecht belehrt oder falsch beraten, dann können sie aus dem Fondsgeschäft aussteigen. Der Haken: Das klappt nur dann, wenn der Vermittler das Fonds- und auch das Kreditgeschäft anbahnte und bereits mit Kreditformularen zum Kunden kam.
Finanztest sagt, unter welchen Umständen Anleger von geschlossenen Immobilienfonds aus dem Vertrag aussteigen können und was sie dabei beachten müssen.
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